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Buwog-Prozess droht Verschiebung

Von Daniel Bischof

Am 12. Dezember sollte die Hauptverhandlung beginnen. Der Termin wackelt.


Wien. Die Vorbereitungen des Wiener Straflandesgerichts für den Buwog-Prozess neigen sich dem Ende zu. Der Große Schwurgerichtsaal ist bereits für den geplanten Hauptverhandlungsstart am 12. Dezember hergerichtet. Das Akkreditierungsverfahren für Journalisten läuft. Alles scheint auf Schienen zu sein.

Doch so sorgfältig die Planungen auch sind, so umsonst könnten sie werden: Der Dezember-Termin für den Prozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen wackelt. Um viele Monate könnte sich der Start der Hauptverhandlung, in der auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf der Anklagebank Platz nehmen muss, verzögern.

Die Generalprokuratur hat sich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den Obersten Gerichtshof gewandt, um die richterliche Zuständigkeit im Villa-Esmara-Prozess zu prüfen. In dieser Strafsache geht es um ein Trainingszentrum der Immofinanz für Spitzensportler in der Nähe von Monaco. Die OGH-Entscheidung könnte aber auch den Buwog-Prozess betreffen, für den Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats zuständig ist.

Über Petrikovic verbunden

Eine Verbindung zwischen der Esmara und der Causa Buwog gibt es über Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics: Er ist in beiden Verfahren angeklagt. Für den Esmara-Prozess war Hohenecker zuständig, wodurch aufgrund der Strafprozessordnung auch das Buwog-Verfahren an sie ging.

Petrikovics war beim Villa-Esmara-Prozess nicht verhandlungsfähig und konnte deswegen nicht verurteilt werden. Verurteilt wurde hingegen der mitangeklagte Ronald Leitgeb, der gegen das Urteil Rechtsmittel einlegte. Der OGH hob das Urteil im Mai 2017 auf, das Verfahren gegen Leitgeb muss vor einem anderen Schöffensenat neu durchgeführt werden. Richterin Caroline Csarmann ist nun in erster Instanz für Leitgeb zuständig. Damit ergibt sich folgende Situation: Hohenecker ist für Petrikovic zuständig, da er trotz seiner Verhandlungsunfähigkeit weiterhin Angeklagter ist. Sollte er wieder verhandlungsfähig werden, muss er sich vor Gericht verantworten. Csarmann ist hingegen für Leitgeb zuständig.

Ist es rechtlich zulässig, dass bei einer Strafsache, bei der es um einen zusammenhängenden Sachverhalt geht, die Angeklagten vor verschiedenen Richtern landen? Nein, die Strafprozessordnung biete dafür keinen Spielraum, heißt es seitens der Generalprokuratur auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Mit ihrer Rechtsansicht hat sie sich an den OGH gewandt. Dieser entscheidet unabhängig über diese Frage.

Folgt der OGH der Generalprokuratur, wäre die gleiche Richterin für Petrikovic und Leitgeb zuständig. Das könnte auch das Buwog-Verfahren beeinflussen. Das Wiener Straflandesgericht müsste die Zuständigkeit von Hohenecker prüfen. Das Buwog- könnte mit dem Esmara-Verfahren verbunden werden und wegen des gemeinsamen Angeklagten Petrikovic Richterin Csarmann zuständig werden. Sie bräuchte wohl Monate, um sich in den gigantischen Akt einzuarbeiten, der Prozess würde sich um Monate verzögern.

Alle Beteiligten des Esmara-Prozesses werden nun vom OGH geladen und befragt werden: Es ist daher überhaupt fraglich, ob der OGH seine Prüfung bis zum 12. Dezember abschließen kann.

Die endlos scheinende Geschichte der Buwog-Strafsache, bald könnte sie um ein Kapitel reicher sein.