"Augen zu und durch"

Befragt wurden auch der nunmehrige Geschäftsführer und ein jüngerer Angestellter des Vereins. Sie hatten dem verdeckten Ermittler einen falschen Befund ausgestellt, als der Angeklagte im Urlaub in Griechenland war. Die lukrierten 400 Euro wurden dem Angeklagten nach dessen Rückkehr übergeben. Er sei schon verwundert gewesen, als er von seinem damaligen Chef den Auftrag dafür bekommen habe, meinte der jüngere Angestellte. "Augen zu und durch" habe er sich allerdings gedacht. "Das war das erste und einzige Mal. Geld habe ich dafür nicht bekommen." Ihm und den Geschäftsführer war nur diese eine Verfehlung nachzuweisen. Ihre Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft diversionell erledigt.

"Wir werden die Kooperation mit dem Verein nun überprüfen", sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizressorts, der "Wiener Zeitung". Vom betroffenen Verein war keine Stellungnahme zu erhalten. Der Psychotherapeut hatte nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe im Sommer 2015 sein Anstellungsverhältnis bei dem Verein verloren. Er ist inzwischen selbständig tätig, aber nicht mehr in der Suchttherapie. Offen ist noch, ob er seine Berufsberechtigung behält.