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Elfenbeinsammler gerät unter Druck

Von Daniel Bischof

Angeklagter soll Zeugin bedroht haben, sein Boxtitel wirft Fragen auf.


Wien. Unter Druck geriet am Mittwoch Elfenbeinsammler B., der sich derzeit am Wiener Straflandesgericht verantworten muss. Nicht nur ohne seinen Boxweltmeistergürtel musste er am zweiten Verhandlungstag das Gerichtsgebäude verlassen. Auch wegen versuchter Nötigung ist er nun angeklagt, da er am Wochenende eine Zeugin bedroht haben soll. Der Prozess gegen B. hatte am vergangenen Freitag begonnen - die "Wiener Zeitung" berichtete. Im November 2016 wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung 88 Elfenbeinstoßzähne gefunden, die mehr als 560 Kilo schwer waren. B. werden Verstöße gegen das Artenhandelsgesetz vorgeworfen - er bekennt sich nicht schuldig.

Am Mittwoch interessierte sich Einzelrichterin Martina Spreitzer-Kropiunik nun vor allem für die Glaubwürdigkeit des Angeklagten. Der gebürtige Ägypter B. behauptet, er habe 1975 in Kairo den Box-Weltmeistertitel im Mittelgewicht gewonnen. Stolz präsentierte er seinen mächtigen, großen Siegergürtel, der laut B. von der "World Athletic Association" (WAA), die den Kampf ausgerichtet haben soll, stammt. Auch eine mutmaßliche Bestätigung der WAA für seinen Sieg legte er vor.

Staatsanwalt Bernhard Mascha wies jedoch darauf hin, dass die WAA erst 1981 gegründet wurde. Er präsentierte auch eine Website, die sämtliche WAA-Weltmeister auflistet. Der Name des Angeklagten taucht dort nirgendwo auf. Dafür sieht man auf der Website ein Foto des Gürtels, den die WAA vergibt. Er gleicht jenem, den B. dem Gericht so stolz präsentierte, kaum.

Das machte Richterin Spreitzer-Kropiunik stutzig. Sie stellte den Gürtel noch im Gerichtssaal sicher. "Der bleibt jetzt da, den bekommen sie vorerst nicht zurück", sagte sie zum Angeklagten. B. blieb bei seinen Aussagen. "Der WAA ist in Kairo gegründet worden", betonte er.

Einen Rückschlag musste B. auch an anderer Front verkraften. Der Angeklagte hatte nach der Verhandlung am Freitag die Mutter einer Funktionärin des österreichischen Boxverbands angerufen. Die Funktionärin wurde am Mittwoch einvernommen, die Boxexpertin bezweifelte, dass B. jemals eine Weltmeisterschaft gewonnen hat. "B. hat meiner Mutter gesagt, dass er mir schaden wird, wenn ich ihm schade", erklärte sie auch. Staatsanwalt Mascha klagte B. daraufhin auch wegen versuchter Nötigung an. B. bestreitet die Vorwürfe.

Erste Durchsuchung bereits 2012

Unterschiedliche Auffassungen dürften zudem die österreichischen Behörden haben: Denn bereits 2012 stieß der Zoll bei einer Durchsuchung von einer Wohnung von B. auf Elfenbein. Das Umweltministerium sah laut einem Aktenvermerk eines Zollbeamten keinen Handlungsbedarf. Die vom Zoll vorgeschlagene Altersfeststellung der Stoßzähne rechtfertige den Aufwand nicht, hieß es seitens des Ministeriums. B. bekam das sichergestellte Elfenbein damals zurück.

Erst nach der Durchsuchung 2016 wurde B. angeklagt. Bei seiner ersten Einvernahme hatte er behauptet, die Sammlung bei Flohmärkten erworben zu haben. Nun gibt er an, er habe das Elfenbein 1979 von einem Ägypter gekauft. Stimmt das, wäre B. straffrei: Österreich ist dem Washingtoner Artenschutzabkommen, das den Besitz von Elfenbein verbietet, erst 1982 beigetreten. Der Prozess wurde zur Befragung weiterer Zeugen auf den 21. Juni vertagt.