585 Seiten umfasst der Entwurf zu dem Abkommen mit der EU zum Austritt Großbritanniens aus der EU. Darin vorgeschlagen wird auch eine 21-monatige Übergangszeit nach dem Brexit-Stichtag am 29. März 2019. Während der Übergangsphase soll ein Handelsabkommen ausverhandelt werden. Die Übergangszeit kann auch noch verlängert werden – allerdings nur ein Mal. Das künftige Grenzregime zwischen Nordirland und Irland war der größte Knackpunkt der Verhandlungen mit Brüssel. Im Folgenden die Eckpunkte des Vertragsentwurfs:

"Freihandelszone" mit der EU:

Nicht für Dienstleistungen,aber für Industriegüter und landwirtschaftliche Produkte strebt London ein "gemeinsames Regelbuch" mit der EU an, um Standards und Richtlinien zu harmonisieren. Damit sollen grenzüberschreitende Lieferketten - wie etwa in der wichtigen Automobilindustrie - geschützt werden.

Ausscheiden aus Zollunion:

London will die europäische Zollunion verlassen. Auf Waren, die für Großbritannien bestimmt sind, sollen die britischen Regelungen und Zölle angewandt werden. Auf Produkte, die für die Europäische Union bestimmt sind, will die britische Regierung EU-Zölle erheben. Dadurch würden Union und Großbritannien "wie ein gemeinsames Zollgebiet" behandelt. Durch die "Freihandelszone" und die Zollregelung würden Reibungen an der Grenze vermieden und Kontrollen zwischen der britischen Provinz Nordirland und Irland überflüssig.

Notfallklausel

Der sogenannte Backstop soll garantieren, dass es an der irisch-nordirischen Grenze auch in Zukunft keine sichtbare Grenze mit Wach- und Zollposten geben wird – unabhängig davon, wie die künftigen Handelsgespräche zwischen Großbritannien und der EU ausgehen werden. Auf die Notfallsklausel, die Großbritannien untersagt, das Grenzregime ohne Zustimmung aus Brüssel zu ändern, hatte die EU bestanden. Nordirlands Verbleib in der Zollunion und partiell im gemeinsamen Binnenmarkt ist damit vorerst gesichert, Dublin behält sämtliche EU-Vorschriften in Bezug auf Lebensmittel- und Warenstandards.

Freier Personenverkehr:

Der freie Personenverkehr für EU-Bürger soll beendet werden. Auch im Dienstleistungsbereich will Großbritannien ausscheren und eigenen Regeln folgen. Dies gilt ebenso für die Finanzindustrie. Dass britische Banken dadurch ihren unbeschränkten Zugang zum EU-Markt verlieren, nimmt die Regierung in Kauf. Nach dem Brexit strebt Großbritannien Handelsabkommen mit Ländern "rund um die Welt" an.

Dienstleistungen:

Bei den Dienstleistungen - dem dominierenden Sektor in Großbritannien mit den "potenziell größten Möglichkeiten außerhalb der EU" - will London eigene Wege gehen. Die Regierung akzeptiert das Ende der Europäischen Passporting-Regel, die Finanzdienstleistern das freie Wirken in der Europäischen Union erlaubt. Zugleich schlägt London Vereinbarungen vor, um den "gegenseitigen Nutzen integrierter Märkte beizubehalten und die finanzielle Stabilität zu schützen".

Gemeinsames Regelwerk:

Großbritannien verpflichtet sich, alle EU-Regeln zu Gütern umzusetzen. Gelten soll dies auch für Waren aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das britische Parlament soll allerdings das Recht haben, die Umsetzung im Einzelfall zu verweigern. Dienstleistungen sind von dem gemeinsamen Regelwerk ausgenommen. Hier wollen die Briten je nach Branche unterschiedliche bilaterale Vereinbarungen treffen, um mehr Flexibilität bei der Regulierung zu haben.

Europäischer Gerichtshof:

London will nicht länger der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterliegen. Zugleich unterstreicht die Regierung, dass britische Gerichte im Fällen, die unter die "gemeinsamen Regeln" fallen, der europäischen Rechtsprechung Rechnung tragen können.

Entschädigung:

Großbritannien soll eine Entschädigung in Höhe von knapp 40 Milliarden Pfund zahlen.