Elf Jahre war ermittelt, fast drei Jahre verhandelt worden. Nun war es so weit. Am Dienstag erreichten die Ankläger mit ihren Schlussplädoyers im Buwog-Prozess den vorläufigen Endpunkt ihrer mehr als ein Jahrzehnt umspannenden Arbeit. Sich immer wieder abwechselnd, unterstützt von Power-Point-Folien, legten die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk ihre Sicht der Dinge dar.
"Meine Damen und Herren, wir haben Verbrechen von unglaublicher Tragweite aufgedeckt", warf Denk in den Raum. "Grasser hat kassiert, gemeinsam mit seinen Freunden. Er hat Bestechung und Untreue zu verantworten", so die Staatsanwälte. Der Ex-Finanzminister habe in die eigene Tasche gewirtschaftet, "zu unser aller Nachteil, zum Nachteil der Steuerzahler", sagte Marchart. Er betonte: "Niemand steht über dem Gesetz." Daher seien die Angeklagten vom Schöffensenat zu verurteilen und schuld- und tatangemessen zu bestrafen.
Die Ankläger der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nahmen gleich zu Beginn auf einen Slogan Bezug, den ursprünglich Grasser-Verteidiger Norbert Wess verwendet hatte. Wess hatte im Dezember 2017 in seinem Eröffnungsplädoyer angekündigt, er wolle – im Gegensatz zur Anklage – "Zahlen, Daten, Fakten" präsentieren.
Genau das sei während des dreijährigen Prozesses aber nicht passiert, kritisierte Staatsanwalt Marchart. Vielmehr habe die Verteidigung Nebelgranaten gezündet, das Gericht, die Schöffen und Staatsanwälte attackiert: "Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wie viele Skandalisierungen es gegeben hat." All die Vorwürfe, wie etwa die Ablehnungsanträge gegen die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker, seien haltlos und "Fake News", so der Ankläger.
"Warum also gibt es diese ganzen Angriffe, Scheinargumente und Ablenkungsmanöver?", fragte Marchart. Weil es der Verteidigung eben nicht möglich sei, der Anklage "Zahlen, Daten und Fakten" entgegenzuhalten, gab er sich die Antwort selbst. Daher habe die Verteidigung versucht, mit Emotionen zu arbeiten: "Das ist die Strategie."
Grasser soll Insiderinfo weitergegeben haben
Den überwiegenden Teil ihres Plädoyers widmeten die Ankläger den Vorwürfen rund um die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften (Buwog und andere Gesellschaften), die im Jahr 2004 über die Bühne ging. Damals lieferten sich zwei Bieter ein Wettrennen um den Zuschlag. Einerseits die CA Immo, anderseits das Österreich-Konsortium rund um die Immofinanz und die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich.In der ersten Bieterrunde lag noch die CA Immo vorne. In der zweiten Runde unterlag sie ihrem Konkurrenten haarscharf. Die CA Immo bot 960,1 Millionen, das Österreich-Konsortium 961,2 Millionen Euro. Die Anklage geht davon aus, dass die Privatisierung getürkt war: Grasser soll seinem Freund, dem Lobbyisten Walter Meischberger, die Insiderinformationen gegeben haben, wie viel die CA Immo in der zweiten Runde bieten wird.
Meischberger soll diese Information dann wiederum an den Lobbyisten Peter Hochegger und dieser wiederum an den damaligen Immofinanz-Vorstand Karl Petrikovics weitergeleitet haben. Im Gegenzug soll Schmiergeld des Konsortiums an Grasser, Meischberger, Hochegger und den damaligen Buwog-Aufsichtsratspräsidenten Ernst-Karl Plech geflossen sein. Zusätzlich wurden laut den Anklägern auch für die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower 2006 Bestechungsgelder gezahlt.
"Vom Unwissenden zum Wissenden"
"Die vier Freunde Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger haben alle Bestechungszahlungen aus der Buwog-Privatisierung bekommen", sagte Marchart. Grasser habe sich noch zu Prozessbeginn als der "große Unwissende" inszeniert, der während seiner Ministerzeit gar keine Zeit gehabt habe, sich für die Buwog und den Terminal Tower zu interessieren, meinte Marchart. Doch habe sich während des Prozesses ein "Wandel vom Unwissenden zum Wissenden" vollzogen. Es habe sich gezeigt, dass Grasser über die wichtigsten Informationen verfügt und die Entscheidung in der Hand gehabt habe.
Laut den Anklägern kam die Insiderinformation, wie viel das Österreich-Konsortium bieten muss, definitiv von Grasser: "Nur Grasser war es, der die entsprechende Information weitergegeben hat. Niemand anderer. Nur Karl-Heinz Grasser", sagte Marchart. Seitens der Verteidigung heißt es dagegen, dass der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und ein Nationalratsabgeordneter die Information weitergegeben haben und die Höhe des CA-Immo-Gebots ohnehin allgemein bekannt war.
Das sei unwahr, sagte Marchart. Bei Haider sei es noch dazu "praktisch, dass der sich nicht mehr dazu äußern könne". Und bei der Bank Austria und CA Immo habe niemand ein Interesse gehabt, diese Summe öffentlich zu machen. Vielmehr habe Grasser die Summe bei einem Treffen im Finanzministerium mitbekommen und weitergegeben. "Wenn man jetzt all diese Punkte zusammenführt, fallen die Geschichten der Verteidigung in sich zusammen."Detailreich skizzierten die Staatsanwälte mithilfe mehrerer Power-Point-Folien die Geldflüsse, die Grasser ihrer Meinung nach belasten: "Da stehen die Fakten", meinten sie in Richtung der Verteidiger.
Fest steht, dass im Zuge der Privatisierung rund zehn Millionen Euro im Geheimen an die zypriotische Gesellschaft Astropolis von Hochegger flossen. Hochegger behielt sich einen Teil, der Rest ging auf drei Konten in Liechtenstein. Meischberger gibt an, dass alle drei Konten ihm gehörten. Das Geld habe er für Beratungsleistungen, die er im Zuge der Privatisierung erbracht habe, erhalten.
Fokus auf Aktienkäufe
Für die Staatsanwälte handelt es sich hingegen um Schmiergeld. Sie gehen davon aus, dass von den drei Konten eines Meischberger, eines Plech und eines Grasser zuzurechnen ist. Als Beleg dafür führten sie neben Reisebewegungen und Zahlungsflüssen unter anderem Aktienkäufe an, die zu dieser Zeit auf dem Konto getätigt wurden. So seien etwa just zu dem Zeitpunkt OMV-Aktien gekauft worden, während Grasser als Finanzminister in einen wichtigen OMV-Deal involviert gewesen sei.Auch beim Terminal Tower sei das Schmiergeld von 200.000 Euro den gleichen Weg gegangen wie bei der Buwog-Zahlung, so die Staatsanwälte. Das sei ein Beweis für den "Tatplan", den Meischberger, Hochegger, Plech und Grasser ausgearbeitet hätten.
Grasser bekennt sich nicht schuldig. Zeit, den Vorwürfen entgegenzutreten, haben am Mittwoch seine Verteidiger. Sie sind dann mit ihren Schlussplädoyers an der Reihe.