Wien. 32 Verhandlungstage hat der Buwog-Prozess mittlerweile hinter sich gebracht. Seit über vier Monaten läuft die Hauptverhandlung bereits. Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem bisherigen Verlauf gewinnen? Die "Wiener Zeitung" zieht Zwischenbilanz und gibt eine Vorschau.

Wie lange wird der Prozess noch dauern?

Beim Start der Hauptverhandlung im Dezember 2017 war spekuliert worden, dass das erstinstanzliche Verfahren in einem guten Jahr abgeschlossen sein könnte. Das erscheint kaum mehr möglich. Derzeit werden noch immer die Angeklagten einvernommen. Die Befragung von Walter Meischberger ist noch nicht beendet, jene von Karl-Heinz Grasser steht noch bevor. Auch Ernst Karl Plech, der wegen einer schweren Krankheit derzeit nicht beim Prozess anwesend ist, der frühere Vermögensverwalter von Grasser und ein Ex-Anwalt von Meischberger haben noch nicht ausgesagt. Insbesondere die Einvernahme von Grasser wird sich über zahlreiche Tage erstrecken - vorausgesetzt, er macht nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nach diesen Befragungen geht es aber erst richtig los. Mit Beschluss wird die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker das Beweisverfahren eröffnen. Alleine die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat laut Anklageschrift 166 Zeugen (!) beantragt. Dazu kommen noch etwa die Zeugen der Verteidigung und das mögliche Vorbringen von Gutachtern. Danach könnte es noch eine ergänzende Befragung der Angeklagten geben, um sie mit den Beweisergebnissen zu konfrontieren. Und dann werden die Ankläger und Verteidiger noch ihre Schlussplädoyers halten.

Bis Mitte Oktober 2018 sind noch 27 Verhandlungstage ausgeschrieben. Das wird bei Weitem nicht ausreichen. Bisher gibt es zwischen den Terminen oft längere, teils wochenlange Pausen. Wie lange das Verfahren noch dauert, wird auch davon abhängen, ob man diesen Duktus beibehält oder künftig - wie beim Prozessbeginn - einen harten Terminkurs fährt. Die (sehr spekulative) Einschätzung der "Wiener Zeitung": Vor dem Sommer 2019 wird das erstinstanzliche Verfahren nicht beendet sein.

Auch wird die Causa aller Voraussicht nach an die Rechtsmittelinstanzen - den Obersten Gerichtshof bzw. das Oberlandesgericht Wien - wandern. Denn dass sowohl die Anklagebehörde als auch die Angeklagten mit dem Urteil zufrieden sein werden, ist wohl eher unwahrscheinlich.

Wann wird Karl-Heinz Grasser vernommen?

Schon oft wurde die nahende Einvernahme von Grasser herbeigeschrieben. Doch jedes Mal lagen die Beobachter bisher falsch. Richterin Hohenecker muss die Angeklagten nicht nach einer bestimmten Reihenfolge einvernehmen. Wahrscheinlich erscheint, dass sie Grasser nun als letzten Angeklagten einvernimmt, damit sie ihn dann mit den Aussagen der anderen konfrontieren kann.