Wien. Der 45. Verhandlungstag in der Buwog-Hauptverhandlung hat mit einer Diskussion über die mediale Berichterstattung begonnen. Grasser Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess beantragten zu Verhandlungsbeginn ein Verbot von Live-Tickern. Hintergrund ist ein Interview mit der ehemaligen Grünen-Nationalratsabgeordneten Gabriele Moser.

Moser hatte einer APA-Journalisten ein Interview zum Buwog-Prozess gegeben und eine Zwischenbilanz gezogen. Hocheggers Geständnis war für sie etwa "eine positive Überraschung", den Fragestil von Richterin Marion Hohenecker bezeichnete sie als "sehr präzise". Das Gespräch mit Moser wurde am Montag veröffentlicht. Die Ex-Abgeordnete hatte 2009 eine sechsseitige Sachverhaltsdarstellung wegen Korruptionsverdachts bei der Buwog-Privatisierung eingebracht und damit die Ermittlungen mit ins Rollen gebracht.

Wess meinte, dass das erschiene Interview und die Berichterstattung geeignet seien, "die Berufsrichter und Schöffen zu beeinflussen". Er ortet einen Verstoß gegen § 23 Mediengesetz, der die Einflussnahme auf Strafverfahren unter Strafe stellt. Das Interview stelle gar ein "Lehrbuchbeispiel der verbotenen Einflussnahme dar" und sei eine "gravierende Form der Vorverurteilung".

Grassers Anwälte gaben an, eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Journalistin und Moser eingebracht zu haben. Und sie forderten per Antrag ein Verbot der Live-Ticker. Denn Moser habe ihr Wissen auch aus den Live-Tickern bezogen. Zudem seien diese Ticker oft falsch. Vielfach würden Unwahrheiten wiedergegeben werden, "Aussagen von Angeklagten und Verteidigern werden verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben", so Wess. "Einseitig und verzerrend" seien die Ticker. Diese Form der Berichterstattung verletzte den Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten.

Sie sei im Rahmen der Sitzungspolizei zuständig dafür, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, erklärte Richterin Marion Hohenecker. Und Live-Ticker würden diese Ruhe und Ordnung nicht stören. Auch sei die "Verletzung der Öffentlichkeit mit Nichtigkeit bedroht" und die Öffentlichkeit sei eine wesentliche Säule des Strafverfahrens. Einen formalen Beschluss hinsichtlich des gestellten Antrags gab es aber noch nicht. Es kann also derzeit weitergetickert werden.

Die Richterin verwies aber auch darauf, dass es bei dem Prozess um "Zahlen, Daten und Fakten" gehe und nicht um die mediale Berichterstattung. Ihr präziser Verhandlungsstil mögen für manche langwierig wirken, aber das sei nun einmal dem Verfahren geschuldet. Dieses interessiere die ganze Republik und die Vorwürfe seien massiv, so Hohenecker.

Thema war dann auch noch der im Gerichtssaal anwesende Investigativ-Journalist Florian Klenk. Er wurde von der Verteidigung als Zeuge beantragt. Und Zeugen dürfen normalerweise nicht im Gerichtssaal anwesend sein, da sie unbeeinflusst vom bisherigen Verhandlungsverlauf ihre eigenen Wahrnehmungen präsentieren sollen. Die Verteidigung forderte, dass Klenk von der Verhandlung ausgeschlossen wird.

Der Schöffensenat ließ sich Zeit für die Beratungen - eine gute dreiviertel Stunde. Er lehnte den Antrag ab. Denn die bloße Beantragung aus Zeuge reiche nicht aus, sonst könnte so jede missliebige Person aus dem Saal entfernt werden, begründete Hohenecker die Entscheidung. Es brauche vielmehr im Antrag einen konkreten Nachweis, warum gerade diejenige Person aus dem Saal auzuschließen sei.