Wien. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) war in die Vorbereitungen der Razzia im Verfassungsschutz nicht involviert. Allerdings habe ein "Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums" - Udo Lett, wie sich herausstellte - Kontakt zu einem seiner Mitarbeiter aufgenommen. Das sagt am Dienstag Andreas Wieselthaler, der Leiter des BAK, vor dem BVT-U-Ausschuss. "Mein Mitarbeiter sollte mehrere Kollegen für die Ermittlungen der WKStA rekrutieren."
Ob diese Kontaktaufnahme rechtswidrig gewesen sei, kann der BAK-Chef allerdings nicht sagen. "Kriminalisten des BAK mit einem Stempel der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermitteln zu lassen, halte ich für demokratiepolitisch bedenklich. Das will ich hier gesagt haben." In jedem Fall könne er sich nicht erklären, wieso statt dem BAK die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zum Zug gekommen sei. Vielleicht habe man sich "eine Hausdurchsuchung nach BAK-Standard ersparen" wollen. Eine solche werden vom BAK normalerweise "auf Augenhöhe, aber dennoch mit Gewalt dahinter" durchgeführt.
Kontaktversuche
Ob man eine Hausdurchsuchung wie die im BVT am 28. Februar "über Nacht" vorbereiten könne, will Peter Pilz wissen. "Ein paar Tage" bräuchte man für die Vorbereitung mindestens. Die EGS bekämpfe aber "eine andere Form der Kriminalität". Man hätte sich auch auf Amtshilfe verlassen können, sagt Wieselthaler. Das BAK sei normalerweise bemüht, zu vermeiden, dass sich "bewaffnete Einheiten gegenüberstehen".
Nach der Kontaktaufnahme durch Udo Lett mit dem BAK habe man eine Weisung ausgegeben, dass Kontaktversuche seitens des Innenministeriums sofort zu melden sei. Das sei nötig gewesen, weil Derartiges noch nie vorgekommen sei. "Uns war klar: Wenn diese Tür aufgestoßen wird, dann ist sie immer offen", sagt der BAK-Chef. Auf Betreiben des Generalsekretärs im Innenministerium, Peter Goldgruber, sei diese Weisung wieder zurückgenommen worden - offiziell, weil aus der Weisung nicht hervorgegangen sei, dass diese bei Gefahr in Verzug nicht gelte.Dass man das BAK wegen vermuteter Befangenheit nicht eingebunden habe, dann aber einzelne Beamte zu rekrutieren versuchte, sei für ihn ein Widerspruch, bestätigte Wieselthaler.
Neben dem Sicherheitsbeauftragten im Innenministerium, zuständig sowohl für Gebäude- als auch für Personensicherheit, wurde am Dienstag ein weiterer EGS-Beamter, Herr G. S., befragt. Ähnlich wie sein schon vor zwei Wochen befragter Kollege D. S. schildert auch er den Ablauf der Razzia am 28. Februar. Auch er wird von einer Auskunftsperson, einem Anwalt des Wiener Büros Rami, begleitet. Diese wird wiederholt von Verfahrensrichter und Vorsitz belehrt, dass er kein Rederecht besitzt.
Spannend: S. gibt nicht nur zu, sich mit seinen EGS-Kollegen wie auch mit Wolfgang Preiszler im Vorfeld seiner Befragung besprochen zu haben, er erzählt auch von einer "Schulung", die von Beamten "aus dem Bereich Vernehmungstechnik" durchgeführt wurde.