Wien. Die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer hat ihr Vorgehen in der BVT-Affäre am Dienstag im dazugehörigen U-Ausschuss sehr selbstbewusst verteidigt. Die später aufgehobenen Hausdurchsuchungen erschienen ihr ein probates Mittel, auch weil sich davor der Verdacht gegen Beschuldigte erhärtet hätte.

Dass sie erst vom Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber auf die Amtsmissbrauch-Vorwürfe rund um das Bundesamt aufmerksam gemacht wurde, dementierte Schmudermayer. Was dieser ihr übergeben habe, sei ihr nicht neu gewesen, seien in der Korruptionsstaatsanwaltschaft doch schon lange davor, konkret 2017, Vorwürfe aus dem Inneren des Innenministeriums das BVT betreffend eingelangt. In drei Fällen sei die Behörde zuständig gewesen und habe da auch Ermittlungen eingeleitet, etwa was Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen Kabinettschef im Innenressort anlangte.

Es gab ein "Riesenproblem"

Die Vorwürfe waren offenbar so umfassend, dass Schmudermayer die Untersuchungen zunächst alleine geleitet hatte, da sich das "Riesenproblem" gestellt habe, welche Polizeieinheit sie beauftragen sollte, da überall ein problematischer Anschein entstanden wäre. Bei späteren Zeugenbefragungen sei selbst BVT-Chef Peter Gridling persönlich schwer belastet worden. Sie sei jedenfalls davon ausgegangen, dass nur absolute Geheimhaltung zielführende Ermittlungen ermöglichen würde.

Dass sie letztlich zum Mittel der Hausdurchsuchung gegriffen habe, begründete die Staatsanwältin damit, dass es diverse Probleme gegeben hätte, wenn man auf die Amtshilfe gesetzt hätte. So hätte sich etwa Gridling persönlich belasten können.

Wichtig sei ihr gewesen, dass die Durchsuchung "ganz, ganz schnell" ablaufe, was sie auch bei der Einsatzbesprechung klar gemacht habe. Die Mitarbeiter hätten rasch von den Computern weggebracht werden müssen, damit sie nicht schnell per Knopfdruck Löschungen vornehmen könnten. Die Sicherstellung der Daten sei dann ausschließlich Sache der IT-Experten gewesen und nicht der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität. Deren Leiter Gernot Preiszler hat Schmudermayer ihren Angaben zur Folge erst am Tag vor dem Einsatz im BVT kennengelernt.

Zufriedenstellendes Ergebnis

Mit dem Ergebnis der Durchsuchung war die Staatsanwältin zufrieden: "Die Hausdurchsuchung hat so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben." Dass das Wiener Oberlandesgericht sie nachträglich für unzulässig erklärt hat, nimmt Schmudermayer "zur Kenntnis". Gleichzeitig verwies sie aber darauf, dass das OLG den Tatverdacht bis auf einen Fall bestätigt habe.

Dass sie sich mit der Genehmigung der Hausdurchsuchung aneinen Journalrichter außerhalb der normalen Dienstzeiten gewandt habe, begründete die Staatsanwältin mit der Dringlichkeit und damit, dass ihre schriftlichen Anordnungen nicht rechtzeitig fertig gewesen seien.

Lansky-Daten werden Thema

Dass bei den Ermittlungen in der BVT-Affäre doch einiges ungewöhnlich war, zeigte sich bei der Fragerunde mit der zuständigen Staatsanwältin Ursula Schmudermayer Dienstagmittag im U-Ausschuss. Vor allem das Vorgehen des politischen Büros im Innenressort dürfte unüblich gewesen sein.

Auf Fragen des SP-Fraktionsführers Jan Krainer konzedierte Schmudermayer, davor noch nie erlebt zu haben, dass Kabinettsmitglieder wie in diesem Fall Generalsekretär Peter Goldgruber und Udo Lett Zeugen vermittelt hätten. Das gleiche gelte auch bezüglich der schon länger bekannt gewordenen Vorbesprechungen im Ressort mit den Auskunftspersonen, von denen die Staatsanwältin eigenen Angaben zu Folge nichts gewusst hat. Ebenso neu für sie war, dass Kabinettsmitarbeiter bei einer Einsatzbesprechung dabei sind sowie dass diese als Vertrauenspersonen zur Befragung bei der Staatsanwaltschaft kommen. Lett war ja in zwei Fällen Begleitung von Belastungszeugen. Die vom BMI gestellten Auskunftspersonen waren laut der Staatsanwältin übrigens die einzigen.

Nichts zu tun hatte Schmudermayer nach eigenem Bekunden mit der Auswahl der EGS für die Hausdurchsuchung. Welche Polizeieinheit zur Verfügung gestellt werde, entscheide alleine das Innenministerium: "Ich kenne die Leute vorher nie." Die EGS habe ihre Aufgabe dann aber in ihrem Sinne erfüllt. Dass die Einsatzeinheit letztlich selbst Datenträger gesichert hat, was nicht vorgesehen war, begründete die Staatsanwältin mit zeitlichen Erwägungen. Eine Sichtung habe aber nicht stattgefunden.

Frage zum Fachpersonal

Besonderes Augenmerk richtete Peter Pilz von der gleichnamigen Liste darauf, ob genug geeignetes Fachpersonal bei der Hausdurchsuchung anwesend gewesen sei. Denn die angefragten Datenforensiker von PWC hätten am Abend davor abgesagt. Schmudermayer versuchte abzuwiegeln und betonte, dass die dann zum Einsatz gekommene Variante mit der Steuerfahndung längst als Option erwogen worden sei.

ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon verbiss sich wiederum in einen Beschluss des Oberlandesgerichts Linz, der bisher kaum bekannt war und von dem zuletzt auch die "TT" berichtete. Demnach müssen die Akten von Anwalt Gabriel Lansky nicht gelöscht werden. Dass die entsprechenden Dokumente im BVT nicht gelöscht wurden, war aber einer der Vorwürfe, auf denen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Causa beruhten. Schmudermayer verteidigt sich, dass es sich hier um eine andere Rechtsthematik gehandelt habe. Außerdem habe eine vorige Instanz die Löschung angeordnet.

Lansky war übrigens auch der, der ihr den Besuch von Goldgruber (mit Belastungsmaterial gegen das BVT) angekündigt habe, bestätigte die Staatsanwältin. Warum dem so war, konnte sie sich nicht erklären, sah aber eine "eigenartige Kombination".

Mögliche Fernlöschung

Ebenfalls wieder thematisiert wurde die Möglichkeit der Fernlöschung von Daten im BVT, die für Schmudermayer ja einer der Anlässe für die Razzia war. Hier verwies sie darauf, den zuständigen IT-Experten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beigezogen zu haben. Dieser sei nach entsprechenden Zeugenaussagen davon ausgegangen, dass diese Option besteht. Fachleute des BVT hatten im Ausschuss die Möglichkeit auch nicht bestritten, aber betont, dass alle Löschungen automatisch dokumentiert würden, also nicht heimlich durchgeführt werden könnten.