Die wichtigsten Streitpunkte des Nahost-Konflikts liegen bei Staat, Grenzverlauf, Siedlungsbau und Wasserressourcen.

Palästinensischer Staat

Die Palästinenser erheben mit Unterstützung der arabischen Regierungen und im Einklang mit mehreren UNO-Resolutionen Anspruch darauf, dass der palästinensische Staat das Westjordanland mit Ostjerusalem (5644 Quadratkilometer) und den Gazastreifen (365 Quadratkilometer) umfasst, die 1967 von Israel im Sechs-Tage-Krieg erobert wurden. König Abdullah von Saudi-Arabien ist der Autor des von der Arabischen Liga im Jahr 2002 verabschiedeten Friedensplanes, der die Verpflichtung der arabischen Staaten enthält, normale Beziehungen zu Israel aufzunehmen und dessen Sicherheit zu garantieren, wenn es alle 1967 besetzten Gebiete räumt.

Israel will aus Sicherheitsgründen an strategisch wichtigen Teilen des Westjordanlandes, insbesondere dem Jordantal, festhalten und fordert die Entmilitarisierung sowie die Kontrolle des Luftraums und der Außengrenzen (einem solchen Staat würden daher wesentliche Souveränitäts-Attribute fehlen). Hinzu kommt der Streit über die von Israel gebaute Sperranlage, deren Verlauf vom Internationalen Gerichtshof (IGH) für völkerrechtswidrig erklärt worden ist. Die Israelis sehen darin eine Maßnahme zur Terrorabwehr, in palästinensischen Erklärungen ist von einer Apartheid-Mauer die Rede.

Jerusalem

Die Palästinenser beanspruchen den Ostteil Jerusalems als Hauptstadt. Laut Al-Jazeera belegen die Geheimdokumente, dass die palästinensische Führung intern ihre Bereitschaft signalisiert habe, auf zahlreiche Stadtteile zu verzichten. Als Stadt mit heiligen Stätten der drei monotheistischen Weltreligionen, Juden, Christen und Muslimen, ist der Status Jerusalems besonders umstritten. Israels Hauptstadt-Anspruch wird international nicht anerkannt, deshalb unterhalten fast alle Staaten der Welt ihre Botschaften in Tel Aviv.

Die Proklamation Jerusalems zur "ewigen und unteilbaren" Hauptstadt Israels durch das israelische Parlament 1980 ist von der UNO-Vollversammlung mehrmals für illegal und "null und nichtig" erklärt worden. Nach dem UNO-Beschluss von 1947 ist Jerusalem als "corpus separatum" (Sondergebiet) zu betrachten und fällt nach internationalem Recht nicht unter die Souveränität Israels. Die EU will keinen Status Jerusalems anerkennen, der nicht in direkten Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern festgelegt worden ist. Nach den Bestimmungen des israelisch-palästinensischen Grundlagenvertrages von 1993 sollte die Klärung der Jerusalem-Frage im Rahmen der Endstatus-Verhandlungen erfolgen.

Siedlungen

Seit der Eroberung 1967 treibt Israel den Bau jüdischer Siedlungen auf besetztem Gebiet voran. Nach der Räumung jener im Gazastreifen geht es um die im besetzten Westjordanland errichteten israelischen Siedlungen. Nach den Bestimmungen der Vierten Genfer Konvention ist der Transfer der eigenen Bevölkerung auf besetztes Territorium nicht zulässig.

Flüchtlinge

Als Folge der Kriege 1948/49 und 1967 gibt es in den palästinensischen Gebieten sowie in den Nachbarländern Jordanien, Libanon und Syrien 4,5 Millionen teilweise von der

UNO-Flüchtlingsorganisation UNRWA betreute palästinensische Flüchtlinge. Unter Hinweis auf internationales Recht verlangen die Palästinenser, dass die Flüchtlinge und ihre Nachkommen wieder in die verlorene Heimat zurückkehren dürfen. Israel lehnt eine Rückkehr ab, weil dadurch die jüdische Identität des Staates infrage gestellt würde.

Die palästinensische Seite signalisierte mittlerweile, dass es eine Entschädigungslösung geben könnte. Den Geheimdokumenten zufolge soll der palästinensische Chefunterhändler Saeb Erekat laut Al-Jazeera eine über zehn Jahre gestreckte kontingentierte Rückführung von jährlich 10.000 palästinensischen Flüchtlingen, also insgesamt nur noch 100.000 Flüchtlingen, angeboten haben.

Kontrolle des Wassers

Israel beansprucht 80 Prozent des Grundwassers im Westjordanland. Wegen Wassermangels und ihrer schnell wachsenden Bevölkerung fordern die Palästinenser eine gerechte Aufteilung der Ressourcen.