Berlin. Während EU-weit um Regelungen gerungen wird, hat sich Deutschland auf einen nationalen Alleingang bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung verständigt. Justizminister Heiko Maas (SPD) stellte am Mittwoch Leitlinien für einen Gesetzentwurf vor, wonach diese Daten bis zu zehn Wochen gespeichert werden dürfen. "Der gesamte E-Mail-Bereich ist komplett von der Speicherung ausgenommen", sagte Maas in Abstimmung mit Innenminister Thomas de Maiziere (CDU). Auch dürften keine Bewegungsprofile erstellt werden. Standortdaten von Mobiltelefonen dürften nur vier Wochen gespeichert werden.

Laut Maas werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie bei Internetnutzung die IP-Adressen für bis zu zehn Wochen zu speichern. Nicht gespeichert werden dürfe der Inhalt der Kommunikation.

Die Daten dürften nur von den Behörden abgerufen werden, wenn es sich um den Verdacht einer schweren Straftat handle, sagte der Minister. Dies müsse durch einen Richter genehmigt werden. Außerdem müsse der Betroffene über die Kontrolle informiert werden. Die Verbindungsdaten müssten in Deutschland gespeichert werden.

Angesichts der Einigung in Deutschland bekräftigte Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ihren Wunsch nach einer Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich. Vorerst geht es der Innenministerin "noch gar nicht darum, wie eine enggefasste Vorratsdatenspeicherung für Österreich im Detail aussehen soll", sondern um "ein sicherheitspolitische Bekenntnis: Zu erkennen, dass eine Nachfolgeregelung sinnvoll ist".

Die frühere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat der Verfassungsgerichtshof (nach der Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof) gekippt, sie ist seit 1. Juli 2014 außer Kraft.