Luxemburg/Menlo Park. Mit einem außergewöhnlich schnell gefälltem Urteil hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA für ungültig erklärt. Der Erfolg des Datenschutzaktivisten Max Schrems könnte nicht nur für Facebook, sondern für rund 4.000 US-Firmen große Konsequenzen haben: US-Unternehmen müssten in Zukunft ihre Daten auf EU-Servern speichern
Schrems ging gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA mit einer Klage vor, da spätestens seit bekannt werden der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Ende September hatte bereits der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält. Jetzt kam der EuGH ebenfalls zu dem Schluss, dass Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern sind.
Facebook: Verlässliche Regeln für Datentransfer nötig
Das soziale Netzwerk Facebook verlangt nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Datentransfers in die USA verlässliche Regeln für solche Übermittlungen. Es sei "zwingend erforderlich", dass die EU und die USA "weiterhin verlässliche Methoden für rechtskonforme Datentransfers zur Verfügung stellen", erklärte eine Sprecherin von Facebook in Europa.
Das Unternehmen stütze sich ebenso wie "viele Tausend europäische Firmen" auf diverse EU-Vorschriften zu diesem Thema. Die Sprecherin betonte zugleich, es gehe in dem Fall "nicht um Facebook".
Nationale Behörden entscheiden nun
Aus der Entscheidung des Gerichtshofs, das "Safe Harbour"-Abkommen der Vereinigten Staaten mit der EU aus dem Jahr 2000 für ungültig zu erklären, ergibt sich, dass nun die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Max Schrems prüfen und entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die USA auszusetzen ist.
Dabei müssen die irischen Behörden erneut die Frage klären, ob die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. Das ergibt sich aus dem EuGH-Urteil, wonach die EU-Kommission keine Kompetenz hatte, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit dem "Safe Harbour"-Abkommen zu beschränken.
Eco: Urteil hat weitreichende Folgen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenübermittlung in die USA hat nach Einschätzung des Internet-Verbands eco für die gesamte Internetwirtschaft weitreichende Folgen. Datenbasierte Geschäftsmodelle und der transnationale Austausch von Daten würden volkswirtschaftlich immer wichtiger, sagte eco-Vorstand Oliver Süme laut einer Mitteilung.
Der Fall des Safe-Harbor-Abkommens bedeute für viele Unternehmen jetzt eine erhebliche Rechtsunsicherheit. "Bundesregierung und Europäische Union müssen jetzt schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die unseren hohen Datenschutzstandards genügt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft."
Maas nennt EuGH-Urteil starkes Signal für Datenschutz
Bundesjustizminister Heiko Maas hat das EuGH-Urteil zum Datenabkommen mit den USA begrüßt. "Das Urteil ist ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa: Privatsphäre und Datenschutz sind in einer global vernetzten Welt fundamental", erklärte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Nun müsse mit den USA unverzüglich über die Folgen gesprochen werden. Die Daten europäischer Verbraucher müssten auch in den USA effektiv geschützt werden, forderte der Minister. Das Urteil sei ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für angemessene Datenschutzstandards zu kämpfen. "Wir Europäer entscheiden, unter welchen Bedingungen persönliche Daten aus Europa ins Ausland übermittelt werden dürfen", sagte Maas.
Der EuGH hat die Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau bei personenbezogenen Daten wahren. Die Brüsseler Behörde habe nicht die Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken.