Berlin. Der Streit zwischen deutschen Verlagen und Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geht voraussichtlich vor Gericht. Denn ein Schiedsverfahren dazu sei gescheitert, bestätigte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am Dienstag. Die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage legten Widerspruch gegen einen Einigungsvorschlag der zuständigen Schiedsstelle beim DPMA ein. Sie begründeten ihren Schritt damit, dass sie dem US-Konzern Vergleichsverhandlungen angeboten haben. Beobachter erwarten nun einen langjährigen Justizstreit. "Wir werden sicher vor Gericht gehen", sagte ein Verlagsmanager.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Auf der anderen Seite stehen Suchmaschinen wie Marktführer Google, die nicht zahlen wollen. Sie argumentieren, dass die Pressehäuser bei ihren Werbeeinnahmen von Google profitieren "Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu deutschen Verlagsseiten weiter", sagte der Google-Chef von Zentraleuropa, Philipp Justus, am Montagabend in Berlin.

Er bekräftigte die Kritik seines Unternehmens. "Das Leistungsschutzrecht nützt niemandem, am wenigsten den Urhebern." Vielmehr gefährde das Gesetz die Funktionsweise des Internets und beschränke die Informationsfreiheit des Netzes. Dies deutet darauf hin, dass Google ebenfalls den Einigungsvorschlag des DPMA ablehnen dürfte. Eine Stellungnahme dazu war zunächst nicht zu erhalten.

Oettinger: Deutsches Leistungsschutzrecht greift nicht richtig

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat sich skeptisch zu dem umstrittenen Gesetz zur Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geäußert. "Es wird sich zeigen, dass das gut gemeinte deutsche Leistungsschutzgesetz nicht greift oder nur eingeschränkt greift", sagte Oettinger am Montagabend in Berlin. Wichtig sei ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Europa. Gäbe es eine europäische Standardsetzung mit Sanktionen, "würde sie beachtet" sagte der CDU-Politiker. Springer -Chef Mathias Döpfner äußerte jedoch Zweifel, ob es überhaupt gelinge, diese rechtlichen Rahmenbedingungen "erfolgreich auf europäischer und nationaler Ebene zu verankern".

Um das seit August 2013 in Deutschland geltende Leistungsschutzrecht streiten Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Auf der anderen Seite stehen Suchmaschinen wie Marktführer Google, die nicht zahlen wollen. Ihr Argument: Mit der Weiterleitung von Nutzern auf die Webseiten verschaffen sie den Pressehäusern indirekt Werbeeinnahmen. "Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu deutschen Verlagsseiten weiter", sagte der Google-Chef von Zentraleuropa, Philipp Justus. Er bekräftigte die Kritik seines Unternehmens. "Das Leistungsschutzrecht nützt niemandem, am wenigsten den Urhebern." Vielmehr gefährde das Gesetz die Funktionsweise des Internets und beschränke die Informationsfreiheit des Netzes.

Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert, was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. Beobachter erwarten hier einen langjährigen Rechtsstreit.