Der
österreichische Datenschützer Max Schrems, der mit seinem juristischen
Vorgehen gegen Facebook bekannt wurde, ist skeptisch gegenüber der am
Dienstagabend getroffenen EU-Einigung zum Datenschutz. Der nun
getroffene Kompromiss sei durch Lobbying der Wirtschaft verwässert
worden und lasse sehr viel Spielraum für Internetkonzerne, sagte Schrems
am Mittwoch.
Vertreter von EU-Kommission, Parlament und
Mitgliedsstaaten beschlossen am Dienstagabend eine Verordnung, die ab
2018 die bisherigen Datenschutzregeln überarbeiten soll. Festgeschrieben
wird etwa das mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH)
eingeführte "Recht auf Vergessen" von Internetnutzern, sowie die
Möglichkeit der Mitnahme von Kundendaten ("Portabilität") zwischen
Anbietern, etwa Handyfirmen.
Aus Sicht von Schrems wurden jedoch
viele Passagen auf Druck von Firmen wie Microsoft, Google und
Industrieverbänden durch ungenaue Formulierungen und Ausnahmen
abgeschwächt. "Das Problem ist, es sind 10.000 Detailregelungen da
drinnen", erklärte der Jurist. Bei vielen Dingen werde es Entscheidungen
des EuGH brauchen, um zu einer verbindlichen Auslegung zu kommen. Das
könne für die Wirtschaft zum Problem werden, die klare Regelungen
brauche.
Berichte über starke Einschränkungen für Internetfirmen -
etwa eine EU-weite Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung sozialer
Netzwerke - hält Schrems für eine Fehlinterpretation. Die explizite
Zustimmung zur Nutzung der Daten sei meist überhaupt nicht nötig - die
Behauptung, man dürfe Facebook unter 16 Jahren künftig nicht mehr
nützen, sei damit "völlig falsch".
Für problematisch hält der
Datenschützer hingegen die rechtliche Hauptgrundlage, die sich nun
ändern werde. Bisher habe man in Österreich den Eingriff in die
Privatsphäre eines Einzelnen - etwa die Videoüberwachung eines Juweliers
vor dem Geschäft - mit dessen "überwiegendem Interesse" begründen
müssen. "Der Punkt ist jetzt umgedreht worden", sagte Schrems. Der
Bürger müsse den künftigen EU-Regeln nach sein "legitimes Interesse" an
Schutz vor der Überwachung nachweisen.
Als Grund für
Verwässerungen in der EU-Neuregelung sieht der Datenschützer vor allem
die Regierungen der Mitgliedsstaaten, wobei er Österreich ausnimmt.
Einige Länder hätten auf Druck der Industrie hin gute Vorschläge der
Kommission und des Parlaments hintertrieben, sagte Schrems.
In
Österreich muss die Grund-Verordnung der EU nun mit einem eigenen Gesetz
nachvollzogen werden. Dabei gelte es, das höhere österreichische
Datenschutz-Niveau zu halten. "Die EU-Regelung ist schwächer als das was
wir bisher hatten", sagte Schrems.