Berlin. Für die Auslandsüberwachung des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) und die Kontrolle des Geheimdienstes gelten künftig neue Regeln: Der deutsche Bundesrat billigte am Freitag die im Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetze.
Mit den Neuregelungen wird die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland neu geregelt. Dazu gehört die Überwachung von Telefon und Internetverbindungen durch den BND. Dazu kann der Auslandsgeheimdienst auch Internetknotenpunkte in Deutschland anzapfen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird. Welche Telekommunikationsnetze überwacht werden, muss das Bundeskanzleramt festlegen.
Das Gesetz zur Geheimdienstkontrolle sieht die Bestellung eines "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr)" vor, der die Arbeit des Überwachungsgremiums unterstützen und mit anderen Kontrollinstanzen koordinieren soll. Das PKGr soll künftig zudem einmal im Jahr die Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste öffentlich befragen. Ferner soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.
Hintergrund der Reformen sind die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Sie hatten ein Schlaglicht auf die Zusammenarbeit zwischen dem US-Dienst NSA und dem BND bei der Abschöpfung von Kommunikationsdaten geworfen.
Heftige Diskussionen und Nachwehen
Nach der Genehmigung des umstrittenen Gesetzes gingen in Deutschaldn heftige Diskussionen los. Unter anderem weil auch EU-Bürger vom BND gezielt ins Visier genommen werden dürfen, wenn terroristische Gefahren, etwa bewaffnete Angriffe oder Anschläge aber auch organisierte Kriminalität und Geldwäsche drohen. Wirtschaftsspionage wurde hingegen untersagt.
Zudem gibt es nun die rechtliche Basis für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung und einen Datenaustausch mit anderen Geheimdiensten, wie etwas der NSA. Deutsche Oppositionsparteien haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerden gegen die Reform einlegen zu wollen.
Kritik auch aus Österreich
Schon Ende Oktober kündigten Österreichs Grüne an , dass sie mithelfen wollen, die neuen gesetzlichen Vorgaben für den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) zu Fall zu bringen. Das jüngst vom Deutschen Bundestag gebilligte Gesetz sei ein Freibrief zum Ausspionieren anderer EU-Staaten und zur Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA, so Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz damals im Rahmen einer Pressekonferenz.
Mit dem Gesetz könnten nun ganze Telekommunikationsnetze erfasst werden, der sogenannte "full take", also der Zugriff auf sämtliche Daten, werde festgeschrieben. Davon sei auch Österreich unmittelbar betroffen, denn die Regelung zur Durchforstung mittels Suchbegriffen beziehe sich auf EU-Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen ihrer Mitgliedstaaten und auch auf Unionsbürger. Verkehrsdaten würden sogar ohne Beschränkung abgesaugt. Hauptangriffsziel von BND und NSA ist aus Pilz' Sicht Frankreich.
Von Österreichs Bundesregierung verlangte er die Aufforderung an die EU-Kommission für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Fruchte dies nicht, so müsse Österreich selbst Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben.
Die deutsche Bundesregierung wiederum müsse die Österreich betreffenden Selektoren (also Suchbegriffe) offenlegen, verlangte der grüne Abgeordnete. Außerdem sei zu beantworten, welche österreichischen Regierungsmitglieder, Institutionen und NGOs in der 2002 vom BND gestarteten Operation "Eikonal" angegriffen und abgehört worden seien.