Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat es zum zweiten Mal abgelehnt, die Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren zu stoppen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss verwarf das oberste Gericht entsprechende Anträge einer Bürgerinitiative und von Privatpersonen.

  "Die aufgeworfenen Fragen sind nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet", heißt es zur Begründung. Die Hauptsacheverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung bleiben jedoch anhängig. Der Erste Senat plant bisher allerdings nicht, über die Verfassungsbeschwerden noch in diesem Jahr zu entscheiden.(AZ: 1 BvR 3156/15 1 BvR 141/16)

  Bereits im Sommer 2016 hatte es das Gericht in Karlsruhe abgelehnt, das im Dezember 2015 von der großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung auszusetzen. Dann legte aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung restriktiv aus. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung beantragten daraufhin erneut beim Verfassungsgericht den Stopp des deutschen Gesetzes, was nun aber erfolglos blieb.