Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn will bei den geplanten digitalen Patientenakten den Krankenversicherten auch per Smartphone oder Tablet Zugang zu ihren Gesundheitsdaten verschaffen. Das sei nicht das Ende der elektronischen Gesundheitskarte, aber eine "zusätzliche, patientenfreundliche Option", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Montag. Laut Koalitionsvertrag soll eine elektronische Patientenakte bis zum Jahr 2021 kommen. Spahn plant nun, dafür schon früher die Voraussetzungen zu schaffen. "Kassen, die das früher machen wollen, bekommen jetzt die notwendige Rechtssicherheit", kündigte er an.
Bisher können die Daten zudem nur eingesehen werden, wenn die Gesundheitskarte und der elektronische Heilberufsausweis des Arztes als doppelter Schlüssel benutzt werden. Auch das will Spahn der Zeitung zufolge ändern. Demnach soll ein Versicherter wie beim Online-Banking mit PIN und TAN einen Zugriff auf seine Daten bekommen.
Elektronische Krankenakte sollte Standard sein
Als erste gesetzliche Krankenkasse hatte die TK eine bundesweite elektronische Patientenakte gestartet. Dabei soll es den Versicherten nach und nach möglich sein, ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten an einem Ort zu speichern und mit dem Smartphone selbst zu managen. Auch Arztbriefe und Röntgenbilder sollen hochgeladen werden können. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und ein Verbund aus privaten und gesetzlichen Kassen arbeiten auch an solchen digitalen Akten. Durch eine solche Akte, die eigentlich schon längst hätte eingeführt sein sollen, sollen Behandlungen transparenter und sicherer werden. Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink forderte, Spahn müsse das von der großen Koalition verursachte "Kuddelmuddel" endlich beenden. Notwendig seien einheitliche Bedingungen für alle von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten elektronischen Akten. Wer die Kasse wechsle, müsse seine Patientenakte ohne Probleme mitnehmen können.
Die FDP-Expertin Christine Aschenberg-Dugnus nannte Spahns Pläne "reichlich ambitionslos". Es brauche dringend einen Rahmen, um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu regeln. Die Patienten sollten selbst entscheiden, ob und welcher ihrer Daten gespeichert werden dürften.
Von den Krankenkassen kamen positive Reaktionen auf die in Aussicht gestellte Rechtssicherheit. Der Vorstand des BKK Dachverbands, Franz Knieps, sagte, Versicherte und Patienten wollten einfach, sicher und mobil auf Laborwerte, MRT-Daten, Arzneimittel-Verordnungen und Befunde zurückgreifen können. Wichtig sei, dass Versicherte mobil auf ihre Daten zugreifen und jederzeit selbst entscheiden könnten, mit wem sie diese teilen wollten.
Die Spezifikationen für die elektronische Patientenakte müssen laut Gesetz bis Ende 2018 durch die zuständige Gesellschaft gematik vorgelegt werden. Die Kassen können ihre Modelle weiter verfolgen. Bis 2021 müssten diese aber so gestaltet sein, dass sie miteinander vereinbar seien, betont das Ministerium. Die Kassen könnten ihre Aktensysteme also einführen und müssten diese dann entsprechend der Vorgaben anpassen.