Der telefonische Kundendienst der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist momentan besonders gefordert. Der Grund: viele Pensionisten melden sich, wie der "Wiener Zeitung" Donnerstag früh bestätigt wurde, weil sie im Jänner per Brief die Information über die Anhebung und die Höhe ihrer Pension 2022 erhalten haben. Dabei ist die von türkis-grünen Bundesregierung rückwirkend ab Anfang 2022 versprochene und in der Vorwoche im Nationalrat beschlossene Steuersenkung aber nicht eingerechnet.
Die PVA für die Arbeitnehmer als mit Abstand größte Pensionsanstalt in Österreich kommt wie auch jene für Beamte oder Selbstständige unschuldig zum Handkuss. Dort ist man alles andere als glücklich, weil man die Problematik vorausgeahnt hat. Aber ohne den noch ausstehenden Sanktus im Bundesrat ist die Steuerreform noch nicht in Kraft. Das Finanz- und das Sozialministerium als Aufsichtsbehörden hatten die Pensionsversicherungsanstalt wissen lassen, dass die Information der Pensionisten nur auf Basis der kundgemachten Gesetze erfolgen dürfe.
Information über rasche Nachzahlung
Auf der Homepage wird die PVA nun aufgebrachte Senioren beruhigen, dass die Steuersenkung, wie gesetzlich vorgesehen, ehestmöglich, spätestens aber bis 31. Mai dieses Jahres in Form einer "Aufrollung" nachgezahlt werde. Der Beschluss der Steuerreform im Bundesrat ist für 3. Februar vorgesehen.
"Da ist der Teufel los", es gebe mittlerweile Tausende Anrufe, schildert der Generalsekretär des SPÖ-Pensionistenverbandes, Andreas Wohlmuth, der jedoch ebenfalls betont, dass die PVA gesetzeskonform vorgegangen sei. Das Problem sei, dass ÖVP und Grüne die Steuerreform erst jetzt im Jänner im Nationalrat beschlossen haben, manche Regelung, darunter die Steuersenkung für einen Teil der Pensionisten aber rückwirkend ab Anfang Jänner zum Tragen komme. Die Nachzahlung müsse nun möglichst rasch nach dem Beschluss im Bundesrat und nach der Kundmachung erfolgen.
Konkret geht es um die Senkung des zweiten Tarifs der Lohn- und Einkommenssteuer von 35 auf 30 Prozent. Diese gilt zwar erst ab 1. Juli dieses Jahres, es ist aber bereits ab Jahresbeginn 2022 mit einem Mischsteuersatz von 32,5 Prozent zu berechnen. Ein beträchtlicher Teil der rund zwei Millionen Pensionisten in Österreich fällt in diese Steuerstufe.