Die Atmosphäre wegen der Pensionserhöhung wird rauer. Der SPÖ-Pensionistenverband schließt sich am Samstag den Protestdemonstrationen des Gewerkschaftsbundes an. Der ÖGB ruft bundesweit zu "Preis runter"-Kundgebungen auf.
Es sei "völlig inakzeptabel", dass die Anhebung der Pensionen bei den errechneten 5,8 Prozent statt der von ihm geforderten zehn Prozent bleibt, betonte der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, am Montag. Seine Organisation auch eine radikale Änderung, damit die besonders hohe Teuerungsrate 2022 für das gesamte Jahr abgegolten wird. Grund dafür ist, dass die aktuell und anhaltend hohe Teuerungsrate von rund neun Prozent in der geltenden Berechnung für die Pensionserhöhung nicht den vollen Niederschlag findet. Denn laut geltender gesetzlicher Regelung basiert die Berechnung auf den Zeitraum von August 2021 bis Juli dieses Jahres.
Mitte kommender Woche kommt es zu einer zweiten Verhandlungsrunde mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Die bisherigen Einmalzahlungen zur Abgeltung der Teuerung etwa bei Energie "reichen nicht aus", stellte Kostelka fest. Konkret soll ab 1. Jänner 2023 die Teuerung für das gesamte heurige Jahr abgegolten werden, wobei der Dezember als Schätzwert bei der Inflationsrate einbezogen werden sollte.
Dafür ist eine Gesetzesänderung notwendig für diese neue Formel zur Erhöhung. Denn bisher gilt laut Gesetz, dass die Inflation von August 2021 bis Juli 2022 zur Berechnung der Erhöhung verwendet wird, wodurch ein Wert von 5,8 Prozent ab Jänner 2023 herauskommt. Der Pensionistenverband will eine dauerhafte Änderung, sodass ab 2023 jeweils ein Kalenderjahr als Berechnungsbasis für die folgende Anhebung gilt.
Änderung für Neupensionsten
Außerdem wird eine Rücknahme der Kürzung für jene, die heuer in Pension gehen,verlangt, wie Geschäftsführer Andreas Wohlmuth betonte. Wer im Laufe des Jahres 2022 in Pension gegangen ist, erhält laut geltender Regelung nur eine aliquote Anhebung. Was bedeutet das? Wer jetzt im September neu in den Ruhestand gegangen ist, erhält demnach nur 20 Prozent - also ein Fünftel - der künftig festgelegten Erhöhung für 2023. Bei sechs Prozent wären dies 1,2 Prozent. Dies gilt dann lebenslang, was insgesamt einen Verlust von Zehntausenden Euro zur Folge hätte. (ett).