Es dauert noch ein gutes halbes Jahr, bis es ab Anfang 2024 zur schrittweisen Erhöhung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre bis zum Jahr 2033 und damit zur Angleichung an das Regelpensionsalter der Männer kommt. ÖVP und Grüne haben aber mit einer im Februar im Hohen Haus beschlossenen Gesetzesänderung eine Verschiebung bei betroffenen Frauen um einen Monat beschlossen. Das ermöglicht einem Teil der Frauen, die ab Dezember 1963 bis 1968 geboren wurden, noch um ein halbes Jahr früher in Pension zu gehen.
Von der Maßnahme seien etwa 53.800 Frauen betroffen. Das stellt erstmals der parlamentarische Budgetdienst in einer Kurzstudie auf Ersuchen der Neos fest. Bis 2033 habe das gesamtstaatliche fiskalische Mehrkosten von 740 Millionen Euro zur Folge.
Basis für die Erhöhung ist das 1992 beschlossene Verfassungsgesetz, das die Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer vorsieht. Ab 1. Jänner 2024 bis 2033 wird die Altersgrenze jeweils um sechs Monate angehoben.
Nach den ursprünglichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen hätte das bedeutet, dass bereits Frauen, die ab 2. Dezember 1963 geboren wurden, statt mit 60 erst mit 60,5 Jahren die Pension hätten antreten können. Das hätte sich bei den weiteren Altersstufen bis zum Jahrgang 1968 fortgesetzt. Frauen, die zwischen 2. und 30. Juni 1964 geboren sind, hätten beispielsweise erst mit 61 Jahren ab Mitte 2025 in Pension gehen können.
Die Koalitionsparteien haben mit ihrer Neuregelung, der nur die Neos nicht zugestimmt haben, eine Klarstellung vorgenommen, um auch etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken einen Riegel vorzuschieben. Für Frauen mit Geburtstag im Dezember beziehungsweise Juni von 1963 bis 1968 bedeutet dies, dass für sie noch das niedrigere Pensionsantrittsalter gilt.
Erwartbare Mehrkosten "vergleichsweise gering"
Die nun geltende Regelung sieht nämlich exakt vor, dass Frauen, die vom 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, um ein halbes Jahr später und somit mit 60,5 Jahren statt 60 Jahren die Regelpension antreten können. Für Frauen, die von 1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 geboren wurden, ist das mit 61 Jahren ab dem zweiten Halbjahr 2025 möglich. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren wurde, gilt dann ab der zweiten Jahreshälfte 2033 wie für Männer ein Pensionsalter von 65 Jahren.
Das ermöglicht laut Budgetdienst über die Jahre insgesamt 53.800 Frauen, noch früher in den Ruhestand gehen zu können. Bei diesen würden das durchschnittliche Pensionsantrittsalter laut Modellberechnungen um 3,7 Monate niedriger sein.
Die Mehrausgaben von in Summe 740 Millionen Euro haben zwei Ursachen. Laut Angaben des Budgetdienstes ergeben sich höhere Pensionszahlungen, weil sich die Bezugsdauer der Leistungen verlängert, wenn betroffene Frauen früher in den Ruhestand gehen. Diese Kosten werden mit 635 Millionen Euro beziffert. Dem stehen Einsparungen beim Arbeitslosengeld von geschätzten 29 Millionen Euro gegenüber, weil damit gerechnet wird, dass ein Teil der Frauen bei einem höheren Pensionsalter sonst arbeitslos würde. Umgekehrt nimmt der Staat aufgrund der vorgezogenen Pensionsantritte bei jenen Frauen, die von der Verschiebung der Anhebung des Pensionsantrittsaltes profitieren, weniger Steuern und Abgaben aus deren möglichem Erwerbseinkommen ein. Die Mindereinnahmen würden sich laut Budgetdienst auf 134 Millionen Euro belaufen.
In dem vom Parlament beschlossenen Finanzrahmen von 2023 bis 2026 sind die budgetären Auswirkungen der Maßnahme beim Frauenpensionsalter nicht berücksichtigt. Allerdings seien die erwarteten Mehrausgaben "vergleichsweise gering", stellt der Budgetdienst fest. Es handle sich durchschnittlich um rund 0,3 Prozent der erwarteten Zahlungen für Pensionen.(red.)