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Digitalisierungspaket soll 525.000 Stunden Wegzeit einsparen

Von Martina Madner

Recht

Das Wirtschaftsministerium erweitert die elektronischen An- und Ummeldungen. Neugeborene können ab März 2019 online registriert werden.


Wien. Die Ministerin für Digitalisierung und den Wirtschaftsstandort, Margarete Schramböck, brachte am Mittwoch im Ministerrat auch die notwendigen Gesetzesänderungen zum Ausbau der digitalen Verwaltung ein. Für das Digitalisierungspaket ist die Novellierung von elf Gesetzen notwendig, als Grundlage für ein modernes, mobiles E-Government.

"Mit oesterreich.gv.at schaffen wir eine umfassende Serviceplattform der Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Dazu haben wir jetzt die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet, damit im März 2019 die ersten Services online gehen: Zu Beginn starten die elektronische An- und Ummeldung beim Wohnsitzwechsel, der digitale Babypoint für Behördenwege rund um eine Geburt sowie ein Erinnerungsservice zur bevorstehenden Verlängerung eines Reisepasses - alles mit Handy-Signatur. Damit bauen wir an der Verwaltung der Zukunft", erläutert Schramböck in einer Aussendung.

Damit ist ab dem Frühjahr 2019 die digitale An- und Ummeldung über die Handy-Signatur und der Wegfall der Unterschrift des Unterkunftgebers aktiv. Behördenwege sind beim Wechsel eines Wohnsitzes nicht mehr notwendig. "Die eindeutige digitale Identifizierung gewährleistet weiterhin die Sicherheit des Prozesses", heißt es in der Aussendung des Ministeriums.

In der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der Gesetzesnovellen heißt es dazu: "Aufgrund der hohen Anzahl an Meldevorgängen in Österreich kann von einem Einsparungspotenzial von bis zu 420.000 Stunden pro Jahr ausgegangen werden." An Kosten für die dafür notwendigen Änderungen von Abfrageschnittstellen fallen 2018 und 2019 insgesamt 67.000 Euro an.

Online-Registrierung über Babypoint

Gleichzeitig wird ein sogenannter digitaler Babypoint als Begleitung durch die Schwangerschaft und zur Registrierung eines Neugeborenen für alle verheirateten Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft umgesetzt, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft und Familienbeihilfe zu beantragen. Da damit der physische Behördenweg zur Personenstandsbehörde im Rahmen der Geburt eines Kindes entfällt, erspart sich ein großer Teil der Eltern Wegzeiten.

Das wiederum betreffe durchschnittlich 70.000 Geburten jährlich und damit 140.000 Elternteile: "Bei konservativ angenommenen 45 Minuten Zeitaufwand sind das 105.000 Stunden potenzielles Einsparungsvolumen", ist bei den finanziellen Auswirkungen zu lesen. An Kosten verursache der Babypoint heuer und nächstes Jahr 38.000 Euro.

Mit den Gesetzesnovellierungen wurden auch Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister geschaffen. Außerdem wurden Regelungen dafür geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können. Dieses Reisepasstool soll ebenfalls im Frühjahr 2019 freigeschaltet werden. Kostenpunkt: 100.000 Euro im Jahr 2019.

Insgesamt geht das Ministerium demnach von 525.000 Stunden pro Jahr aus, die sich Bürgerinnen und Bürger durch die digitale Verwaltung an Wegzeiten ersparen. Dafür werden 2018 und 2019 voraussichtlich in Summe 205.000 Euro ausgegeben.