Wenn Anfang dieser Woche in Marrakesch der Migrationspakt angenommen wurde, dann hat ein ganz eigentümlicher völkerrechtlicher Normsetzungsprozess seinen (vorläufigen) Höhepunkt erreicht. Es gibt wenige Präzedenzfälle in der jüngeren Völkerrechtsentwicklung, in denen eine derartige Unsicherheit über den eigentlichen Gegenstand der Normen, über ihren Gehalt und über ihre Bindungswirkung bestanden hat, wie in der vorliegenden Situation.

Peter Hilpold ist Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck und Autor von mehr als 250 Publikationen. - © privat
Peter Hilpold ist Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck und Autor von mehr als 250 Publikationen. - © privat

Und dabei hat alles in großer Harmonie begonnen: 2017 schien sich ein überwältigender Konsens abzuzeichnen, wobei allein die USA außen vor bleiben wollten, was aber allgemein nur als weiterer Beweis für eine erratische Außenpolitik der Trump-Regierung interpretiert wurde, mit einer demonstrativ zur Schau getragenen, inhaltlich nur schwer deutbaren "America first"-Orientierung. Im Jahr 2018 kamen aber erste Zweifel auch in anderen Staaten auf, wobei Ungarn und Österreich die Wegbereiter dieser Trendumkehr darstellten. Auch diese Positionierungen wurden überwiegend innenpolitischen Ursachen zugeschrieben und die Distanz zum Migrationspakt als primär nach innen gerichtetes Signal gedeutet.

Breitere Basisdiskussion fehlte

Die kritischen Stimmen wurden aber immer mehr, wobei sich die Gegnerschaft nunmehr über den ganzen Erdball verteilt. Es ist dies bei weitem keine Mehrheit, aber es sind Staaten darunter, die in der internationalen Migrationspolitik von großem Gewicht sind, wie Australien. Die neueste Entwicklung besteht im Scheitern der belgischen Regierung an dieser Frage. In vielen anderen Staaten, wie beispielsweise in Italien, entzündet sich an dieser Frage eine intensive Auseinandersetzung, die ebenfalls zur Zerreißprobe für die Regierung werden kann.

Es ist hier nicht der Ort für eine detaillierte Darstellung der Für und Wider dieses Paktes. Dies wurde bereits an anderer Stelle in Angriff genommen und soll gegebenenfalls vertieft in einer wissenschaftlichen Abhandlung erfolgen.

Worauf hier aber kurz eingegangen werden soll, ist die Gestalt des Normsetzungsprozesses, der dem Migrationspakt zugrunde liegt und der ein vielsagendes Bild auf die Ausformung des modernen Völkerrechts und auf die Natur des völkerrechtswissenschaftlichen Diskurses wirft.

So muss man sich in erster Linie fragen, wie ein derartiges Dokument, das offenkundig grundlegende globale Weichenstellungen anstrebt und dabei klare Positionierungen vornimmt, die die Völker der Erde insgesamt betreffen, ohne breitere Basisdiskussion zustande kommen kann. Wenn eine Rückkoppelung mit der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erst dann erfolgt, wenn das Dokument fertig ausformuliert ist, und diese Diskussion offenkundig nur widerwillig geführt wird und gar nicht von den Urhebern des betreffenden Dokuments selbst initiiert worden ist, dann ist das eine Entwicklung, die bedenklich ist. Ist am Ende die vielfach propagierte Demokratisierung der Außenpolitik beziehungsweise der internationalen Politik nicht mehr als ein Schlagwort?