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"Kinder werden massiver in Scheidungen hineingezogen"

Von Petra Tempfer

Recht
© Stanislav Kogiku

Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren werden zunehmend härter geführt, sagt die Anwältin Susanna Perl-Böck.


Wien. Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Den größten Andrang verzeichnet die Wiener Scheidungsanwältin Susanna Perl-Böck nach Weihnachten und den Sommerferien. Die Konfrontation abseits des Berufsalltags mit dem Partner scheint immer mehr kriselnden Ehen den Todesstoß zu geben. Die Gesamtscheidungsrate an sich - und das ist die gute Nachricht - ist allerdings seit ihrem Höchstwert von 49,5 Prozent 2007 laut Statistik Austria rückläufig, nur im Vorjahr gab es wieder eine minimale Steigerung. 2017 lag die Wahrscheinlichkeit, mit der eine geschlossene Ehe durch eine Scheidung endet, bei 41 Prozent, 2016 bei 40,5 Prozent. Die mittlere Ehedauer der geschiedenen Ehen verlängerte sich zwischen 1981 und 2017 von 7,7 auf 10,7 Jahre.

Die Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren würden allerdings zunehmend härter geführt, sagt Perl-Böck im Interview mit der "Wiener Zeitung" - meist zulasten der Kinder. In der Kanzlei in der Inneren Stadt, die sie mit dem Scheidungsanwalt Clemens Gärner führt, liegen daher bereits im Empfangsraum Taschentücher in Schachteln in dezentem Grau für die Beteiligten bereit.

"Wiener Zeitung": Sie vertreten seit fast zehn Jahren Parteien im Ehe- und Familienrecht. Inwieweit machen sich Paare Ihrer Erfahrung nach schon bei der Eheschließung Gedanken darüber, wie zum Beispiel das Vermögen aufgeteilt wird, wenn die Ehe nicht klappt?

Susanna Perl-Böck: Im Vorfeld machen sich die wenigsten Gedanken darüber. Die meisten sagen: Meine Ehe hält ewig. Vor allem, wenn die Vermögensverhältnisse sehr unterschiedlich sind, würde es aber schon Sinn machen, wenn man einen Ehevertrag abschließt. Egal, ob man heiratet oder sich scheiden lässt, ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Pflichten zu informieren.

Sind, falls es doch zur Scheidung kommt, eher die Frauen oder die Männer die treibende Kraft?

Männer lassen sich meistens erst dann scheiden, wenn sie jemand anderen haben. Die Frauen haben oft länger einen größeren Leidensdruck, aber wenn sie einmal entschieden haben, dass es jetzt nicht mehr weitergeht, dann ziehen sie das durch - auch, wenn es unbequem ist. Die Männer sind da ein bisschen bequemer. Solange nicht eine neue Frau dahintersteht und Druck macht, harren Männer in der bequemen Situation länger aus.

88 Prozent aller Scheidungen werden einvernehmlich vollzogen (die Ehe muss seit mehr als sechs Monaten unheilbar zerrüttet sein, Anm.) - das ist eine leichte Steigerung gegenüber den Vorjahren. Bedeutet einvernehmlich automatisch nervenschonender?

Nein - vor allem Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren werden immer vehementer geführt. Der Oberste Gerichtshof hat eine Judikatur entwickelt, dass man für jeden zusätzlichen Betreuungstag, der über das übliche Kontaktrecht hinausgeht, weniger Unterhalt zahlen kann. Sehr viele Unterhaltspflichtige - das sind noch immer meistens die Väter - sind jetzt daher bemüht, das übliche Kontaktrecht von jedem zweiten Wochenende und einem zusätzlichen Nachmittag auszuweiten. Das birgt Konfliktpotenzial, weil der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann weniger Geld zur Verfügung hat. Da geht es mitunter um Existenzfragen, weil er die Wohnung ja trotzdem erhalten muss, auch fürs Kind. Was man noch beobachten kann: Wenn eine Scheidung vermögensrechtlich schnell über die Bühne gegangen ist, bleiben die Eheleute umso länger im Kontaktrechtsverfahren hängen. Sie haben sich offenbar noch zu wenig mit dieser Scheidung auseinandergesetzt.

Wie funktioniert die gemeinsame Obsorge in der Praxis? Seit 2012 kann ja das Gericht auch bei strittigen Trennungen und gegen den Willen der Eltern eine gemeinsame Obsorge verhängen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Hier gibt es ebenfalls einen Judikaturwandel. Früher war es so, dass es keine gemeinsame Obsorge gab, wenn die Kommunikationsbasis ganz schlecht war. Mittlerweile sagen die Gerichte auch in hochstrittigen Fällen, dass die gemeinsame Obsorge helfen soll, die Eltern in die Verantwortung zu nehmen, weil das für die Kinder gut ist. Dafür gibt es gewisse, neue Instrumente in der Familiengerichtshilfe wie das Clearing für die Parteien des Verfahrens, bei dem man versucht, Möglichkeiten und Wege einer gütlichen Einigung auszuloten. In hochstrittigen Fällen kann das Gericht auch eine Erziehungsberatung auftragen. Im Umfang von mehreren Einheiten wird dabei den Eltern erklärt, wie man sich dem Kind gegenüber verhalten soll - zum Beispiel, dass man in seiner Anwesenheit nicht über den Expartner schimpft.

Wird die Situation für die Kinder dadurch etwas leichter?

Die Auseinandersetzungen zwischen den Eltern werden dadurch sogar härter, und die Kinder werden auch durch die neuen Instrumente in der Familiengerichtshilfe noch massiver in diesen Konflikt hineingezogen. Ich habe Verhandlungen geführt, in denen wir stundenlang gesessen sind, weil sich die Parteien nicht bei der Frage einigen konnten: "Bring’ ich die Kinder um 18.30 Uhr oder um 19 Uhr zurück?"

Dass es in Österreich als eines der letzten europäischen Länder nach wie vor die Verschuldensscheidung gibt, wird seit längerem als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. (Bei dieser kann ein Ehepartner Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung wie Ehebruch die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung nicht erwartet werden kann, Anm.). Zeichnet sich hier eine Änderung ab?

Es gibt neue Entwicklungen in die Richtung, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und unter Umständen auch das Scheidungsrecht. In der Politik sind aber noch die meisten Stimmen dagegen, das Verschuldensprinzip abzuschaffen.

Kommt es in Österreich oft vor, dass nach Verschuldensscheidungen der Besserverdienende Unterhalt für den Expartner zahlen muss?

Das ist wirklich immer schwieriger zu erstreiten. Gerichte scheiden zunehmend aus dem gleichteiligen Verschulden. Ehebruch ist zwar eine schwere Eheverfehlung, aber auch der betrogene Partner hat sich vielleicht etwas zu Schulden kommen lassen und zum Beispiel den Sex verweigert. Wenn man hier in die tiefsten Schubladen seines Intimlebens hineingeht, birgt das aber doch ein gewisses Prozessrisiko. Und so ein Rosenkrieg kann dann Jahre dauern. Ich habe gerade ein Scheidungsverfahren geführt, das drei Jahre gedauert hat, es ist bis zum Obersten Gerichtshof gegangen. Zum Schluss ist nichts herrausgekommen, beide Parteien trugen die gleiche Schuld.

Wie ist die Rechtslage zum Beispiel in Deutschland?

Die Eheleute müssen ein Jahr lang getrennt sein, dann wird die Ehe geschieden. Der wirtschaftlich Schwächere bekommt nur aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Unterhalt. Der wichtigste ist die Betreuung der Kinder. Daneben kann es noch Unterhalt geben, wenn der Expartner wegen Alter oder Krankheit lange nicht gearbeitet hat. In Deutschland geht es also um die wirtschaftliche Frage und nicht die Schuldfrage.

Sind Sie verheiratet?

Ja. Und einmal geschieden.

Susanna Perl-Böck ist seit 2009 eingetragene Anwältin, spezialisiert auf Ehe- und Familienrecht und seit fünf Jahren in Kanzleigemeinschaft mit Clemens Gärner und seit diesem Jahr als Gärner Perl Rechtsanwälte GmbH an ihrem neuen Standort in der Wollzeile in der Wiener Innenstadt tätig. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen auf dem Scheidungsrecht, internationalen Familienrecht, Erbrecht sowie allgemeinen Zivilrecht. Zudem ist sie Fachbuchautorin zum Thema Unterhalts- und Ehegüterrecht.