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"Für das Sicherheitsgefühl braucht es einen rechtlichen Rahmen"

Von Petra Tempfer

Recht
Auf Rechtsanwälte werden laut Christoph Krones künftig mehr Fälle zum Vertragsrecht sowie zivil- und verwaltungsrechtliche Beratungen zukommen.
© Stanislav Kogiku

Mit Voranschreiten der automatisierten Mobilität wird man in erster Linie das Kraftfahrzeuggesetz, die Straßenverkehrsordnung und auch das Führerscheingesetz anpassen müssen, sagt Anwalt Christoph Krones.


Wien. Im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 ist verankert, dass Österreich zu einem Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für automatisiertes Fahren in enger Kooperation mit der Automobilindustrie und der Forschung avancieren soll. Das Verkehrsministerium will den Bau von Teststrecken vorantreiben. Damit man dadurch nicht Unsicherheiten und Inakzeptanz in der Bevölkerung schürt, muss aber gleichzeitig auch der rechtliche Rahmen dafür geschaffen werden, sagt Rechtsanwalt Christoph Krones im Interview mit der "Wiener Zeitung".

"Wiener Zeitung": Durch die Seestadt Aspern und durch Klagenfurt fahren bereits autonome E-Busse, und fast jedes neue Auto ist mit Tempomat und Abstandsmesser ausgestattet. Je weiter der Automatisierungsgrad schreitet, desto schwieriger wird es aber auch, zum Beispiel die Haftungsfrage zu klären. Hinkt die Schaffung einer rechtlichen Basis hinter der technischen Veränderung hinterher?

Christoph Krones: In Deutschland wurde schon 2017 das Straßenverkehrsgesetz für automatisiertes Fahren geändert, damit wurde ein kleiner rechtlicher Rahmen geschaffen. In Österreich gibt es das noch nicht. Hier wird man wahrscheinlich in erster Linie das Kraftfahrzeuggesetz und die Straßenverkehrsordnung prüfen und anpassen müssen; in weiterer Folge dann die Automatisiertes Fahren Verordnung und diverse Bewilligungspflichten zum Beispiel für die Technik, die im Fahrzeug verbaut ist; und auch das Führerscheingesetz. Denn wer weiß, ob es in 15 Jahren noch den Führerschein in der Form gibt, wie wir ihn heute kennen. Der Anpassungsbedarf ist in vielen Bereichen groß. Mit der automatisierten Mobilität wird es wirtschaftliche, politische, soziale und rechtliche Veränderungen geben, weil nicht nur neue Jobs entstehen, sondern auch andere Verkehrsmöglichkeiten - und zwar in ganz Europa. Wichtig ist, dass man dabei von Anfang an die Autohersteller, die IT-Industrie sowie die Endabnehmer und natürlich die Gebietskörperschaften in ein Boot holt. Sonst geht es uns wie bei den E-Scootern in Wien. Vor allem aber müssen wir auch die Akzeptanz und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Und dafür braucht es einen rechtlichen Rahmen.

Wie sieht es nun mit der Haftungsfrage aus?

Im Moment ist klar: Solange der Fahrer jederzeit eingreifen kann und auch soll und muss, ist er verantwortlich. Die Automatisierung ist nur eine Unterstützung, sie befreit ihn nicht von haftungs- oder versicherungsrechtlichen Ansprüchen des Gegners. Mittelfristig wird es zu einem Mischverkehr kommen, also einerseits wird man automatisiert fahren oder autonom, andererseits selbst. Der Computer, der de facto im automatisierten Fahrzeug sitzt, weiß immer, wie man richtig reagiert, wie es in der Straßenverkehrsordnung steht. Der Mensch im anderen Fahrzeug wird situationsabhängig reagieren. Kommt es zu einem Unfall, wird es tatsächlich schwierig. Haftet im automatisierten Auto der Fahrer, der nicht gelenkt hat, der Fahrzeughersteller oder der Computerhersteller? Oder haftet von vornherein derjenige, der die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet hat? Die haftungsrechtliche Frage kann man noch nicht wirklich verlässlich beantworten. Man muss darauf warten, wenn es zu Unfällen dieser Art kommt, und was dann der Oberste Gerichtshof sagt. Je höher der Automatisierungsgrad wird, desto höher wird jedenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass man sagt, der Hersteller oder das IT-Unternehmen haftet, weil es zum Beispiel einen Fehler im System gab oder sie die Möglichkeit, von Hackern angegriffen zu werden, übersehen haben.

2016 gab es den offiziell ersten tödlichen Unfall mit einem selbstfahrenden Auto: Der Mann darin starb, als sein Auto mit einem Lkw zusammenstieß, weil das System diesen offenbar für ein Straßenschild gehalten hatte. Wer haftet?

Hier haftet grundsätzlich der Hersteller. Inwieweit der Fall in Amerika vorangeschritten ist, kann ich aber nicht sagen. Klar ist - und das ist der Unterschied zwischen den USA und Europa -, dass neue Fahrzeughersteller, die auf automatisiertes Fahren spezialisiert sind, testen ohne Ende und Unfälle vermutlich in Kauf nehmen müssen. Alteingesessene, zum Beispiel deutsche, Hersteller haben dagegen schon einen Ruf und gehen wohl eher erst mit wirklich serienreifen Konzepten raus.

Falls es eine "Black Box" gibt, die alle relevanten Daten und Parameter aufzeichnet - darf man diese vor Gericht verwenden?

Das ist die Frage. Auch, ob sie die Daten die ganze Zeit aufzeichnet beziehungsweise in welchem Zeitraum. Da spielen datenschutzrechtliche Aspekte hinein.

Betrachtet man die autonomen, öffentlichen Verkehrsmittel - wie könnte man potenziellem Vandalismus künftig rechtlich begegnen?

Das wird sicher Thema werden, wenn die Fahrzeuge unbeaufsichtigt unterwegs sind. Aber wenn zum Beispiel eine Kamera drin ist, ist das Risiko vielleicht geringer. Big brother ist watching you.

Welche Länder sind beim automatisierten Fahren schon weiter?

Australien ist nicht schlecht. Auch die Niederlande sind vorn mit dabei, insbesondere der Hafen Rotterdam, wo es primär um Zustellungen vom Hafen geht.

Kann man die Gesetzeslage in den Niederlanden mit unserer vergleichen und sich ansatzweise daran orientieren?

Das ist schwierig zu vergleichen, weil es unterschiedliche Vorgaben beziehungsweise eine unterschiedliche Ausgangslage gibt. Was es einfacher machen würde, und das wäre der nächste Schritt, wäre, zu sagen: Wir haben eine nationale Idee und heben sie auf EU-Ebene. Das ist immer vernünftig.

Was bedeutet das Voranschreiten der automatisierten Mobilität für Anwälte - in welchen Belangen könnten sie künftig vermehrt zum Einsatz kommen?

Es geht - genauso wie in der Autobranche - um Vertragsrecht, um die Vertragsgestaltung und zivil- und verwaltungsrechtliche ganz allgemeine Beratung. Also zum Beispiel um die zivilrechtliche Haftungsthematik und die Versicherungsthematik. Verwaltungsrechtlich ist interessant: Was ist überhaupt in welchem Land möglich, wo darf ich mit welchem Fahrzeug unterwegs sein? Und wie schnell?

Zur Person

Christoph Krones ist als Rechtsanwalt in Wien-Mariahilf tätig. Im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts zählen das Verkehrs-, Flug- und Reiserecht zu seinen Spezialgebieten.