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Solarien mussten sich neu orientieren

Von Klaus Christian Vögl

Recht

Der Gesetzgeber rückte das Thema Gesundheit ins Zentrum: Solarien bieten nun fitnessorientierte Zusatzangebote sowie eine Qualitätsorientierung im Sinne des Kundenschutzes.


Die künstliche Bräunung ist seit circa 50 Jahren bekannt, ist aber durch die Selbstbedienungssolarien in den 70ern sehr in Verruf geraten. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Branche grundlegend zum Positiven geändert.

Aktuell überwiegen zwar bereits die sonnigen Tage, Solarien werden aber ganzjährig genutzt. Vor allem im Herbst bis Ende des Winters sind die Tage oft trüb und dunkel. Viele Menschen leiden unter Vitamin-D-Mangel, weil das Sonnenlicht fehlt und die geringe UVB-Strahlung zu schwach ist, um den Körper mit Vitamin D zu versorgen. Der Vitamin-D-Mangel schwächt das Immunsystem, führt zu Müdigkeit, Abgespanntheit und oft auch zu einer Winter-Depression.

Kritische Phase und Neubeginn

Viele benötigen daher das durch die künstliche Bräune generierte Vitamin D für ihre Gesundheit. Gesundheit war auch das Stichwort des Gesetzgebers, der mit einem Besuchsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren reagierte, da es immer wieder zu übermäßigem Konsum der künstlichen Bräune kam.

Nach einer kritischen Phase und zahlreichen Betriebsschließungen begann bei den Betreibern eine massive Umorientierung. Einerseits hin zu fitness- und wellnessorientierten Zusatzangeboten, also der Einbindung des Solariums in ein ganzheitliches Wohlfühl-Konzept rund um den Gast, andererseits ganz bewusst hin zu einer dezidierten Qualitätsorientierung im Sinne des Kundenschutzes.

Das richtige Maß und der verantwortungsvolle Umgang ist hier wohl - wie meistens im Leben - gefragt, wobei Solarien heute nicht nur in spezialisierten Sonnenstudios stehen, sondern auch in Fitnessbetrieben, Bädern, Thermen und Hotels.

Welche sind nun die aktuellen Rahmenbedingungen für den Betrieb von gewerblich - also nicht medizinisch - genutzten Solarien?

Die Kunden müssen ausnahmslos mindestens 18 Jahre alt sein, und der Betriebsinhaber ist verpflichtet, dies in geeigneter Weise zu kontrollieren; das bloße Anbringen eines Verbotsschildes und dergleichen genügt nicht.

Solarien benötigen eine Gewerbeberechtigung als freies Anmeldegewerbe (kein fachlicher Befähigungsnachweis für den Betreiber) sowie eine nach der Solarienverordnung geregelte Betriebsanlagengenehmigung, die die Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen soll.

Die Eckpunkte sind:

Keine Selbstbedienung durch die Kunden.

Technische Standards: Die UV-Bestrahlungsgeräte müssen nach der Norm EN 60335-2-27 bewertet sein; es dürfen nur UV-Bestrahlungsgeräte verwendet werden, die dem Typ Nr. 3 dieser Norm entsprechen. Beim Betrieb des UV-Bestrahlungsgerätes muss auch gut wahrnehmbare Strahlung im sichtbaren Bereich (400 - 780 nm) abgegeben werden.

Solarien, die im Rahmen von Bädern betrieben werden, unterliegen dem Bäderhygienegesetz und damit zusätzlicher behördlicher Kontrolle und weiteren Maßnahmen. Der Bewilligungsinhaber hat dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten eine Person erreichbar ist, die mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Gäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraut ist und die entsprechenden Kenntnisse aufweist.

Wichtig für Konsumenten: Als Nachweis der elektrotechnischen Sicherheit muss das UV-Bestrahlungsgerät ein ÖVE-Prüfzeichen oder ein anderes, gleichwertiges, in Österreich anerkanntes ausländisches Sicherheitszeichen aufweisen. Beim Gerät muss eine Gebrauchsanweisung mit einem inhaltlich genormten Messprotokoll aufliegen; dieses enthält zum Beispiel Angaben über zulässige Bestrahlungsabstände und -dauern.

Die Bedienungseinrichtungen der UV-Bestrahlungsgeräte müssen so angebracht sein, dass sie vom Kunden während des Bestrahlungsvorganges nicht bedient werden können. Das Gerät muss jedoch durch den Benützer jederzeit abschaltbar sein.

Die Geräte müssen eine deutlich sichtbare und leicht lesbare Aufschrift mit Sicherheitshinweisen tragen, die unter anderem das Tragen einer Schutzbrille vorsehen.

Zusätzlich müssen Bestrahlungsgeräte mit einer Leuchtdichte über 100 000 cd/m2, gemessen nach der oben angeführten Norm, mit einer Aufschrift mit folgendem Inhalt versehen sein: "ACHTUNG: Große Helligkeit. Nicht in die Strahlungsquelle blicken!"

Bei UV-Bestrahlungsgeräten, die in einem eigenen Raum aufgestellt sind, dürfen diese Gefahrenhinweise statt am UV-Bestrahlungsgerät an der Wand in der Nähe des Gerätes deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein.

Eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung mit Mindestinhalt für das UV-Bestrahlungsgerät muss im Aufstellungsraum an deutlich sichtbarer Stelle aufliegen.

Personen, die erstmals ein UV-Bestrahlungsgerät benützen wollen, müssen vor der ersten Bestrahlung ein Informationsblatt gemäß Anhang 2 zur Solarienverordnung erhalten haben.

Weitere Vorschriften betreffen Bestrahlungsabstände, Reinigung, Desinfizierung et cetera.

Anhang 2 zur Verordnung schließlich enthält Vorgaben für ein Informationsblatt darüber, welche Personen Solarien nicht benützen sollten.

Die Solarienverordnung ist leicht als Bundesrecht im RIS (Rechtsinformationssystem der Republik Österreich) abrufbar.

Wie wird nun sichergestellt, dass Solarien diese vielfältigen und qualifizierten Anforderungen erfüllen können? Die Solarienfachausbildung.at bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer (WKO) regelmäßig nach Europäischer Norm EN 16489-1 (= österreichische Norm ONORM S 1131) qualifizierte Fachseminare an, die nach der Solarienverordnung für den Betreiber verpflichtend sind. Diese Ausbildung qualifiziert Absolventen als Aufsichtspersonen im oben beschriebenen Sinn und zu kompetenten Kundenberatern.

Schulungen mit Prüfung

Die Schulungsinhalte sind mit der European Sunlight Association (ESA) abgestimmt. Die theoretischen sowie praktischen Schulungen schließen mit einer Prüfung ab und richten sich gleichermaßen an Unternehmer wie Mitarbeiter. Bisher konnten bei mehr als 100 Seminaren rund 2000 Teilnehmer begrüßt werden. Auf der offiziellen WKO-Seite der Solarienwirtschaft (http://sonneundleben.club/) kann man sich näher über das Sonnen in Solarien informieren.