Die in der Vergangenheit immer wieder zu vernehmenden griechischen Reparationsforderungen für die schweren Verwüstungen der Wehrmacht in der Besatzungszeit (1941 bis 1944) während des Zweiten Weltkrieges haben letzthin nicht nur an Lautstärke, sondern auch an Legitimität gewonnen. Dafür ist maßgeblich ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verantwortlich, das im Juli 2019 veröffentlicht worden ist. Schon die durch die Nachrichtenagenturen veröffentlichte Zusammenfassung des Gutachtens lässt aufhorchen: Danach sei die von der deutschen Bundesregierung geäußerte Ansicht, die griechischen Ansprüche seien verwirkt, vertretbar, aber keineswegs zwingend. Eine genaue Durchsicht des betreffenden Gutachtens lässt die griechischen Forderungen sogar noch zusätzlich an Berechtigung gewinnen.
Diese Auseinandersetzung ist nicht nur im zwischenstaatlichen Verhältnis von Griechenland und Deutschland von größter Relevanz, sondern auch Ausdruck einer grundlegenden Neuorientierung im Völkerrecht, die sich auf breiter Ebene abzeichnet: Unrecht, und im Besonderen gravierende völkerrechtliche Vergehen, soll auch durch Zeitablauf nicht ohne weiteres geheilt werden, soweit ein Nahebezug zur Gegenwart nachweisbar ist.

Griechenland war 1945 bis 1949 nahezu handlungsunfähig
Warum geht es hier im Konkreten? Die deutsche Besatzung hat in Griechenland unvorstellbare Verbrechen begangen, das Land sprichwörtlich ausbluten lassen und beim Abzug auch die Infrastruktur völlig verwüstet, worunter der Wiederaufbau Jahrzehnte litt. Es wird auch die Auffassung vertreten, dass die fortbestehende Strukturschwäche und Krisenanfälligkeit mit auf diese Verbrechen zurückzuführen sei.
Während die Bundesrepublik Deutschland zugunsten vieler Staaten, die Opfer der hitlerdeutschen Aggression gewesen sind, umfangreiche Reparationsleistungen erbracht hat, ist eine Entschädigung gegenüber Griechenland nur unzureichend erfolgt. Die Gründe dafür spiegeln in vielem die europäische Nachkriegsgeschichte wider. Von 1945 bis 1949 währte ein verheerender Bürgerkrieg, der auch als Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen werden kann. In dieser Zeit war Griechenland international nahezu handlungsunfähig.
Obwohl Griechenland nach der UdSSR, Polen und Jugoslawien die vierthöchsten Kriegsschäden zu verzeichnen hatte, fielen die nach Maßgabe des Pariser Reparationsabkommens 1946 zugesprochenen Entschädigungen vergleichsweise gering aus. Das Londoner Abkommen über deutsche Auslandsschulden 1953 stellte Verhandlungen über Reparationsfragen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurück.