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Dieselbetrug darf sich nicht lohnen

Von Peter Kolba

Recht

Vor Gericht werden tausende Vergleiche von VW geschlossen, um höchstgerichtliche Urteile zu verhindern.


Am 18. September 2015 wurde durch das US-Umweltbundesamt der VW-Dieselskandal in den USA öffentlich gemacht. Mehr als 25 Milliarden Euro an Schadenersatz und Strafschadenersatz musste der Konzern allein in den USA dafür bezahlen.

In Europa dagegen hat Volkswagen nur ein Software-Update durchgeführt und bestreitet, dass die Kunden einen Schaden erlitten hätten. Das aber nur öffentlich. Denn vor Gericht werden in Deutschland tausende Vergleiche von VW geschlossen, um höchstgerichtliche Urteile gegen VW zu verhindern. Dasselbe in Österreich.

Während in Österreich die Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unterbrochen sind, um beim Europäischen Gerichtshof zu klären, ob man in Österreich gegen VW außervertraglichen Schadenersatz klagen kann und sich in Einzelverfahren Kläger zu Ihrer "Umweltgesinnung" Kreuzverhören unterziehen müssen, ist in Deutschland zweierlei klargestellt: Deutsche Gerichte sind zweifellos zuständig, und eine Vielzahl von Land- und Oberlandesgerichten geht davon aus, dass VW Behörden und Kunden durch seine Abschalt-Software getäuscht hat und diese Fahrzeuge nie eine Typengenehmigung bekommen hätten dürfen.

Abgasreinigung im Echtbetrieb zu drosseln ist gesetzwidrig

Denn die Abgasgrenzwerte in den EU-Normen beziehen sich nicht nur auf den Prüfstand, sondern sollen die Luft auf den Straßen entlasten. Die Abgasreinigung im Echtbetrieb zu drosseln oder abzuschalten ist gesetzwidrig. VW habe damit - so eine Reihe von Berufungsentscheidungen - seine Kunden vorsätzlich "sittenwidrig geschädigt". Da hilft auch kein Software-Update, das - so VW und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) -die Fahrzeuge genehmigungskonform machen sollte. Die Täuschung war bereits beim Kauf gegeben, daher steht den Käufern Schadenersatz zu.

In Deutschland verordnen viele Gerichte VW dazu, den bezahlten Kaufpreis zurückzuzahlen - plus vier Prozent Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises. VW hält dem entgegen, dass die Käufer für die Nutzung der Pkw zahlen müssen. Das bedeutet jedoch: Je länger ein Verfahren dauert und je länger die Käufer mit ihren Fahrzeugen fahren, desto geringer fällt der Schadenersatz aus. VW setzt daher auf möglichst lange Verfahren. Doch inzwischen haben erste Gerichte in Deutschland dieses Dilemma erkannt und haben sich geweigert, einem "sittenwidrigen Schädiger" eine Nutzungsentschädigung zu gewähren.

Mitte November ging vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die Musterfeststellungsklage gegen VW in die nächste Runde. Dabei erhöhte der Vorsitzende des Richtersenats, Michael Neef, den Druck auf beide Parteien, über einen Vergleich zu verhandeln, und räumte ihnen bis Silvester eine Frist ein, sich zu entscheiden. Ein rascher Vergleich wäre ganz im Sinne der betrogenen Diesel-Käufer.

Jedoch musste Richter Neef einräumen, dass das deutsche Bundesamt für Justiz bisher nicht in der Lage war, zu sagen, wie viele Kläger sich diesem Mammutverfahren angeschlossen haben. Fast ein Jahr nach Start des Verfahrens gibt es nur eine grobe Schätzung, die da lautet: 445.000 haben sich angemeldet, davon sind 77.000 Fälle am ersten Verhandlungstag wieder abgesprungen. Niemand weiß, ob es sich hier um Doppel- oder Falschmeldungen handelt. 1100 Fälle aus Österreich und Südtirol haben sich mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) der Musterfeststellungsklage angeschlossen.

Nachlässige Zählung der deutschen Justizverwaltung

Diese extrem nachlässige Zählung der deutschen Justizverwaltung spielt der VW-Verzögerungstaktik voll in die Hände. Wie soll ein Konzern ernsthaft über ein Vergleichsangebot verhandeln, wenn er noch gar nicht weiß, wie viele Fälle es gibt, also wie viel ihn so ein Vergleich kosten würde?

Weil deutsche Oberlandesgerichte verstärkt zugunsten der Autokäufer entscheiden, hat der Verbraucherschutzverein für österreichische Betroffene einen zweiten Weg zu mehr Gerechtigkeit eröffnet. Dieser steht allen offen, die bisher noch keine rechtlichen Schritte ergriffen haben und deren Ansprüche noch nicht verjährt sind. Vermittelt durch den VSV können 250 Dieselkäufer aus Österreich nun in Deutschland eine Einzelklage einbringen. Und zwar ohne Risiko und Kosten, weil Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko übernehmen und dafür im Erfolgsfall eine Provision von zwischen 25 und 35 Prozent erhalten. Diese Aktion können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer in Anspruch nehmen. Anmeldung genügt, unter www.klagen-ohne-risiko.at.

Ende 2019 für Autos der ersten Rückrufwelle alles verjährt

Für Autos, die von der ersten Rückrufwelle betroffen waren (also VW, Audi, Seat, Skoda), Inhaber der Reihe VW EA 189 und 1,6 beziehungsweise 2 Liter Motoren, ist das wohl eine letzte Chance, kosten- und risikolos Schadenersatz einzuklagen. Hier drängt die Zeit, denn Ende 2019 ist alles verjährt.

Mehr Zeit haben großen Audis mit 3.0 und 4.2 Liter Diesel-Motoren (Audi, Porsches, Volkswagen) die erst im Jahr 2018 zurückgerufen worden sind. Bei diesen erst nach September 2015 aufgeflogenen Fällen sind Klagen auch noch 2020 möglich, da noch keine Verjährung eintritt. Eile geboten ist jedenfalls, da der VSV insgesamt 250 Klagen anbieten kann und nach dem Motto vorgeht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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