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Durch Sprache zum Recht

Von Daniel Leisser

Recht

Ein rechtslinguistischer Blick auf die Europäische Union und die Sprachenfrage nach dem Brexit.


Hans Kelsen, oft auch "Vater der Bundesverfassung" genannt, beschrieb den Midasgriff des Rechts. Er vertrat, dass alles, was das Recht berührt, zu Recht wird, dass es also - im Umkehrschluss - nichts gibt, das sich dieser Wandlung durch das Recht entziehen kann.

Doch wie macht das Recht das? Nur die Sprache vermag es, dem Recht eine Gestalt, ein Antlitz zu geben. Es ist unbestritten die Sprache, die das Recht für uns wahrnehmbar macht und zudem auch Ordnung in unsere Gedanken bringt. Recht wird gesprochen. Recht wird kundgemacht. Es ist auch die Sprache, die uns an die Grenzen unseres Weltverständnisses bringt und uns Auslegungsprobleme aufzeigt.

Einigung auch auf die Bedeutung von Begriffen

Bedenken Sie folgendes Beispiel: Eine Verwandte hinterlässt eine Notiz auf dem Küchentisch. Darauf ist zu lesen: "Die Hälfte der Nachspeise gehört dir." Sie öffnen den Kühlschrank und finden darin ein Stück Sachertorte und einen mittelgroßen Vanillepudding. Es bleibt unklar, welches der beiden Desserts Sie richtig als "Nachspeise" kontextualisieren, halbieren und nun guten Gewissens essen dürfen. Wie auch immer diese Situation ausgeht, Sprache und Recht haben eine wesentliche Eigenschaft gemeinsam: Beide Systeme funktionieren nicht ohne kulturelle Konventionalisierungsprozesse.

Man muss sich also auch auf die Bedeutung von Begriffen einigen, um an Kommunikation mit Mitmenschen teilhaben zu können. Solche Gedankenspiele zur kontextabhängigen Unbestimmtheit der Sprache verleiten Leser schon in der eigenen Muttersprache zu amüsanten Auslegungsergebnissen. Was aber, wenn Sie nun das Wort Nachspeise mit all seinen verschiedenen Nebenbedeutungen und Begleitvorstellungen in 24 andere Sprachen übersetzen müssen?

Artikel 22 der EU-Grundrechtecharta normiert: "Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen." Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union legt fest: "[Die Union] wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt." In den frühen Jahren der EU zählten Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch zu den Amtssprachen, nun finden sich schon insgesamt 24 verschiedene Amtssprachen. Um Arbeitsabläufe effizient zu gestalten und babylonische Sprachenverwirrung zu vermeiden, besteht ein Dreisprachenregime aus drei Arbeitssprachen: dem Englischen, dem Französischen und dem Deutschen.

Mit dem absehbaren Austritt des Vereinigten Königreichs unter dem Right Honourable Boris Johnson sehen wir nun einer gewissermaßen paradox anmutenden Situation entgegen. Einerseits ist das Englische die zweifelsohne meistgesprochene Lingua franca des Planeten und auch der EU nach Sprechern. Was aber die Erstsprachen der Europäerinnen und Europäer betrifft, steht das Englische mit 13 Prozent Erstsprechern eindeutig hinter dem Deutschen (16 Prozent). In der Rechtssetzung spielt das Englische jedoch eine tragende Rolle, weil viele Rechtsvorschriften in einer - zumeist englischen - Sprachfassung entstehen und anschließend in andere Sprachfassungen übersetzt werden. Umberto Eco hatte also recht, wenn er die Übersetzung als "Sprache Europas" bezeichnete.

Der springende Punkt, wie er sich mir und vielen anderen darstellt, ist, dass bei der Auslegung verschiedener Sprachfassungen Unterschiede in Verständnis und Verwendung von Begriffen und Wortfolgen auftreten. Karin und Claus Luttermann schreiben beispielsweise: Rechtsanwender "können nicht allein auf die in ihrer Muttersprache veröffentlichte Sprachfassung vertrauen, sondern müssen sämtliche Fassungen vergleichen." Beispielhaft könnte man hier die Verwendung der Konstruktion "and/or" in englischen Rechstexten anführen, da das englische "or" wohl keineswegs immer die ausschließende Wirkung eines deutschen "oder" beziehungsweise französischen "ou" innehat:

"minimum requirements for the provision of safety and/or health signs at work"

"Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"

"les prescriptions minimales pour la signalisation de sécurité et/ou de santé au travail"

Wie also umgehen mit interlinguistischen Divergenzen und Auslegungsfragen? Ist das Englische wirklich eine "Killersprache" (Luttermann), eine Bedrohung für andere europäische Sprachen? Welche Rolle soll die Vielfalt an Sprachen und (Rechts-)Kulturen im Europa des 21. Jahrhunderts spielen?

Ein wesentlicher Aspekt scheint hier die Verbindung von Sprache und (nationalen) Identitäten zu sein, da Sprache eben nicht nur ein bloßes Medium der Kommunikation ist. Nein, Sprache - und hier ist selbstverständlich die Rechtssprache miteingeschlossen - ist weit mehr als ein Werkzeug. Sprache schafft im Wege der Auslegung (Rechts-)Wirklichkeiten für Rechtsunterworfene, sie weist ihnen Rollen, Rechte und Pflichten und vieles mehr zu. Sie wird verstanden und - teils zum eigenen Nutzen oder Nachteil - missverstanden.

Rechtsvorschriften häufigvom Englischen übersetzt

Das Englische spielt hier eine zentrale Rolle. Wie bereits angemerkt, wird die Vielzahl an Rechtsvorschriften häufig vom Englischen in andere Sprachfassungen übersetzt, wohlgemerkt von Menschen, die Englisch nicht als Erstsprache sprechen. Oft wird in diesem Kontext schnell dahingesagt: "Schlecht gesprochenes Englisch ist die wahre Weltsprache." So einfach ist es nicht, und wer bestimmt schon, was "gutes" und "schlechtes" Englisch ist? Wem gehört die englische Sprache in der EU und in der Welt?

Englisch ist eine Lingua franca, eine Verkehrssprache, die längst nicht mehr ihren Erstsprecherinnen und Erstsprechern gehört. Als Barbara Seidlhofer sich erstmals mit dem Englischen als Verkehrssprache auseinandersetzte, war der Widerstand unter ihren Kolleginnen und Kollegen wohl auch aus wissenschaftsstrategischen Überlegungen unrühmlich groß. Dieses Phänomen ist jungen Rechtslinguisten durchaus bekannt und steht in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Leistungen der Wissenschafter. Wie Henry G. Widdowson schon 1994 in seinem Aufsatz "The Ownership of English" kritisch anmerkt: "Of course, English of a kind is found elsewhere as well, still spreading, a luxuriant growth from imperial seed. Seeded among other people but not ceded to them. At least not completely. For the English still cling tenaciously to their property and try to protect it from abuse." ("Natürlich gibt es auch anderswo Englisch, das sich immer noch ausbreitet, ein üppiges Wachstum aus imperialem Saatgut. Gesät unter anderen Menschen, aber nicht an sie abgetreten. Zumindest nicht ganz. Denn die Engländer halten immer noch hartnäckig an ihrem Eigentum fest und versuchen, es vor Missbrauch zu schützen.")

Gemeinsamer Geisteines europäischen Rechts

In einer globalisierten Welt kann auch nach dem Brexit niemand mehr einen Anspruch auf die englische Sprache erheben. Ja, viel nutzbringender als die alte Diskussion über Status und Bewertung sprachlicher Varietäten wäre es, vergleichende rechtslinguistische Untersuchungen wie das Eurolect Observatory Project (Laura Mori) auch in Österreich angemessen zu fördern. Die Ergebnisse solcher gesamteuropäischen Forschungsprojekte haben bereits wertvolle Beiträge für die europäische Rechtssetzung geliefert, indem sie die Europäische Rechtssprache(n) (Eurolekte) und die rechtssprachlichen Lokalvarietäten vergleichbar machen.

Derartige Forschungsperspektiven sind der rechtsrealistische Ausdruck des gemeinsamen Geistes eines gemeinsamen europäischen Rechts: "Einheit durch Vielfalt." Doch zurück zur eingangs erwähnten Nachspeise: Ich hätte mich für die Sachertorte entschieden - oder vielleicht doch ein pouding à la vanille?

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