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Die Kreditwirtschaft hustet

Von Hannah Fadinger und Thomas Seeber

Recht

Gesetzesmaßnahmen in Italien ermöglichen Kreditzahlungsstopps. Eingriffe in bestehende Verträge ohne ausreichende Schadensbegrenzung stellen eine Gefahr für den Geldmarkt dar.


Europaweit ist Italien noch mit Abstand am stärksten von Covid-19, dem Coronavirus, betroffen. Dies führt nicht nur zu einer Belastung für das marode Gesundheitssystem Italiens, sondern zieht durch die Einschränkung von Lieferungen aus dem Ausland, Stillstand von Produktionen und das Fernbleiben von Arbeitnehmern aufgrund von Quarantänemaßnahmen auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich.

In den vergangenen Wochen ergingen zahlreiche Gesetzesdekrete, mit denen beispielsweise Schulen geschlossen, Veranstaltungen untersagt, aber auch die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb betroffener Gebiete aufgeschoben wurden. Weitere Dekrete sind geplant und sollen unter anderem durch nunmehr 25 Milliarden Euro, die Italien aus dem Haushalt freigegeben hat, finanziert werden. Damit steigt das italienische Defizit für dieses Jahr weiter an, Italien hat sich mit der EU-Kommission auf zusätzliche Defizitflexibilität geeinigt. Premierminister Giuseppe Conte hat bereits Vorschläge zu sogenannten "Corona-Bonds" gemacht, um den europäischen Ländern die Finanzierung der Notfallschritte zu ermöglichen.

Die Maßnahmen, die - nicht nur in Italien - zur Eindämmung des Coronavirus ergriffen werden, schädigen die Wirtschaft jedenfalls nachhaltig. Am 2. März wurde in Italien etwa ein Gesetzesdekret erlassen, mit dem ein Zahlungsaufschub von Hypothekenzahlungen zum Kauf von Wohnimmobilien von Arbeitnehmern ermöglicht wurde. Mit Gesetzesdekret von 16. März wurde die Möglichkeit des Zahlungsaufschubs auf Selbständige und Freiberufler ausgedehnt. Davor konnten nur Arbeitnehmer, denen es mindestens dreißig Tage nicht möglich ist, zur Arbeit zu gehen, oder die ihre Arbeitszeit verringern müssen, einen Zahlungsaufschub hinsichtlich ihrer Raten für einen Wohnimmobilienkredit (nur, wenn damit die erste Wohnimmobilie gekauft wurde) in Anspruch nehmen.

Aussetzen der Fälligkeit?

Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind entsprechende Bestimmungen in Kraft. Es ist bei den aktuellen Entwicklungen, bei denen es täglich zu neuen Maßnahmen kommt, wohl nicht ausgeschlossen, dass die italienischen Vorgehensweisen noch weiter ausgedehnt werden beziehungsweise auch in Österreich oder Deutschland analoge Schritte gegangen werden.

Leider bringen die neuen italienischen Regelungen ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich; (ausländische) Banken machen sich insbesondere darüber Gedanken, ob der gesetzliche Aufschub der Ratenzahlungen auch zu einer Aussetzung der Fälligkeit führt. Nur dann müsste dieser Zahlungsaufschub nicht als Schuldnerausfall im Sinne der Capital Requirements Regulation (CRR) vom Kreditinstitut gewertet werden. Um einen solchen Schuldnerausfall zu vermeiden, braucht es klare gesetzliche Regelungen, dass Zahlungsstopps seitens der Banken mit den betroffenen Kreditnehmern vereinbart werden können.

An solchen Regelungen fehlt es aktuell in Österreich. Eine klare Regelung diesbezüglich wäre vor allem deshalb wünschenswert, weil (gewerbliche) Mieter gemäß § 1104 ABGB ihren Mietzinszahlungsverpflichtungen aufgrund der gesetzlich verpflichtenden Schließung ihrer Geschäftsräumlichkeiten für die Dauer der Schließung nicht nachkommen müssen. Die Eigentümer müssen jedoch (so die aktuelle rechtliche Lage) weiterhin ihre Kredite bedienen. Faktisch werden aber wohl auch Letztere ihren Kreditratenzahlungen nicht mehr nachkommen; damit käme es zu Schuldnerausfällen im Sinne der CRR im großen Stil.

Solidaritätsfonds in Italien

Gleichzeitig ist in Italien aber nicht klar, ob Zinsen weiterhin bezahlt werden, oder ob der finanzielle Schaden, der den Banken durch ein Moratorium entsteht, nie abgegolten werden wird. Es besteht zurzeit ein Solidaritätsfonds, der auch auf Kreditausfälle aufgrund von betroffenen Arbeitnehmern und Selbständigen, ausgedehnt wurde.

Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Maßnahmen in Österreich ergriffen werden. Angekündigt wurde von der Bundesregierung jedenfalls bereits die Bereitstellung von Garantien für Überbrückungskredite für KMU. Wünschenswert wäre eine klare Regelung zu möglichen Zahlungsstopps, gleichzeitig ist es aber jedenfalls systemwidrig in bestehende Verträge einzugreifen, ohne die damit verbundenen Schäden abzugelten. Die aufsichtliche Empfehlung der EBA, EBA-Leitlinien flexibel umzusetzen ist ein lobenswerter Ansatz; darauf aufbauend sollte für die Kreditwirtschaft und die Kreditnehmer Rechtssicherheit geschaffen werden.

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