Die vergangenen Wochen waren für die heimische Bankenlandschaft äußerst turbulent. Nach der Insolvenz der Ex-Meinl Bank Anglo Austrian AAB AG wurde nun auch die Tätigkeit der Commerzialbank Mattersburg nach Vorwürfen der jahrelangen Bilanzfälschungen von der Finanzmarktaufsichtsbehörde eingestellt und nunmehr ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Abgesehen davon, dass (i) Anlassgesetzgebung selten gut ist, (ii) wohl mit Exekution der bestehenden Regeln schon vieles hätte verhindert werden können und (iii) viele wichtige Details zu den beiden Skandalen noch unbekannt sind, können Aufsichtsräte Folgendes für sich aus diesen Skandalen mitnehmen:

1. Personalentscheidungen auf höchster Ebene sind die wesentlichsten Aufsichtsratspflichten: Es ist um einiges leichter, Kriminelle oder für ihren Job gänzlich ungeeignete Personen nicht ins Unternehmen respektive in Führungspositionen zu lassen, als sie davon abzuhalten, dem Unternehmen zu schaden, wenn sie schon einmal eine relevante Position einnehmen.
2. Jeder Aufsichtsrat muss evaluieren, ob er für diese Position geeignet ist. Wenn ja, muss er stets daran arbeiten, dass er es bleibt; andernfalls müssen die Konsequenzen gezogen werden.
3. Es muss klar sein, dass eine Spezialsituation das notwendige und situationsangepasste Know-How voraussetzt. Wenn also zum Beispiel gegen das eigene Unternehmen ermittelt wird oder eine andere Krise zu bewältigen ist, muss sich jeder fragen, ob er sich auch den Job "Kapitän bei rauer/stürmischer See" zutraut, oder ob es in der Krise notwendig ist, Expertise zuzukaufen, was der Aufsichtsrat tun kann.