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Wie geht es nach den (nicht rechtskräftigen) Verurteilungen weiter?

Von Katharina Braun

Recht

Viele finden das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser gerecht und als sehr wichtiges Signal gegen Korruption in Österreich, andere meinen hier wäre (zu) streng geurteilt worden und orten eine politische Verurteilung.


Nun ist im Grasser Monsterprozess das mit Spannung erwartete Urteil gefallen. Verhandelt wurden Provisionen in Millionenhöhe rund um die Buwog Wohnungen sowie das Linzer Bürohaus Terminal Tower, aber auch die Causa Telekom/ Valora sowie die Meischberger Villa. Die vorgeworfenen Delikte: Untreue, Beweismittelfälschung, Geschenkannahme; Bestechung, Geldwäscherei, schwerer Betrug. Die Vorwürfe wurden in den verschiedenen Formen der Tatausführung, daher sowohl der unmittelbaren Täterschaft als auch der Tatbeteiligung erhoben.Viele finden das Urteil gerecht und als sehr wichtiges Signal gegen Korruption in Österreich, andere meinen hier wäre (zu) streng geurteilt worden und orten eine politische Verurteilung.

Die Verteidigung kommentierte das Urteil in einer Erstreaktion als Fehlurteil. Dies sei, so deren Argumentation, unter anderem  daran zu erkennen, dass das Ergebnis die Anklage der Staatsanwaltschaft bestätige. Sohin vom Gericht das Verfahren mit all seinen  Zeugeneinvernahmen  nicht gewürdigt worden sei.
Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass in Strafverfahren oft  der von der Anklage vorgeworfene Sachverhalt  Bestätigung findet.  Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es die Anklage einer vorigen genauen Überprüfung auf Stichhaltigkeit zu unterziehen. Dass Anklagepunkte im Gerichtsverfahren Bestätigung finden, lässt nicht auf eine Voreingenommenheit des Gerichts schließen.

Strafmaß von 15 Jahren war möglich

Zur Urteilshöhe ist zu sagen, dass bei dem ehemaligen Finanzminister aufgrund seiner Amtsstellung ein Strafmaß von 15 Jahren möglich war. Verurteilt wurde Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren.

Eine überdurchschnittliche Verhandlungsdauer (wobei die Zeit für die Ermittlung eingerechnet wird) ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (§ 34 Abs 2 StGB). https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/34

Unbestreitbar stellt ein anhängiges Strafverfahren mit dem Damoklesschwert einer Gefängnisstrafe für Angeklagte eine enorme Belastung dar. Gegenständlich hat das  eigentliche Verfahren  bis zur Urteilsverkündung drei Jahre gedauert, ermittelt wurde sieben Jahre.  Insgesamt gab es  168 Verhandlungstage mit rund 150 Zeugen, welche zum Teil tagelang einvernommen worden sind. Die Zeugen ein "Who is Who" der "Schüssel- Grasser"-Ära und österreichischen Wirtschaftsszene, so waren unter anderen der Banker Julius Meinl sowie  Tilo Berlin,  ehemaliger Vorstandschef der Kärntner Hypo Alpe Adria Zeugen .  Grassers Ehefrau und Schwiegermutter entschlugen sich der Aussage. Die Anklage  der Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart umfasste 825, die Gegenschrift der Verteidigung 617 Seiten.

Reduktion der Strafe durch Verfahrensverzögerung

Zu einer Reduktion der Strafe führt  nur eine Verfahrensverzögerung, welche auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist. Diesfalls wurde von der Verteidigung bekanntlich eine Vielzahl von Anträgen gestellt. Gleich zu Beginn  des Verfahrens wurde in etwa ein Antrag auf Befangenheit der Richterin Marion Hohenecker wegen eines Tweets ihres Ehemanns gestellt. Gegen Ende orteten die Verteidiger einen " Lauschangriff". Dies da die Mikrofone  zur Aufzeichnung der Einvernahmen während der Verhandlungspausen weiter gelaufen seien. Dies ohne, dass die Verteidigung hierüber informiert gewesen wäre. So seien Besprechungen der Rechtsanwälte mit ihren Mandanten widerrechtlich aufgezeichnet worden.

Jedenfalls bedingte auch die Vielzahl diverser Anträge die lange  Ermittlungs/Verfahrensdauer. Deren Bearbeitung kann  der Behörde nicht   zum Vorwurf gemacht werden.

Anlässlich der Strafprozessreform im Jahr 2015 wurde ein Beschleunigungsgebotbestimmung eingeführt. Derzufolge muss nach drei Jahren Ermittlung geprüft werden ob ein Grund für eine Einstellung vorliegt (§ 108a StPO). https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/108a

Zu dem Thema überlange Verfahrensdauer gibt es auch einen Aufsatz des Grassers Co Verteidigers Norbert Wess ( dies gemeinsam mit Verfassungsrichter Christoph Herbst). https://docplayer.org/38120346-Ueberlange-verfahrensdauer-in-gerichtlichen-strafverfahren-voraussetzungen-rechtsbehelfe-und-rechtsfolgen.html

Weit über hundert Zeugen

Die Richterin Marion Hohenecker führte bei der Urteilsbegründung aus, "dass längere Phasen behördlicher Inaktivität nicht vorlagen". Die Länge des Verfahrens sei den weit über hundert Zeugen geschuldet, die sich zum Teil im Ausland befunden hätten. Auch seien viele Ermittlungsschritte und Amtshilfen im Ausland und aus dem Ausland nötig gewesen. Die Verfahrenslänge sei, so die Richterin,  aber ohnedies strafmildernd berücksichtigt worden. Ebenfalls wirkte sich der bisherige Lebenswandel von Grasser,  das lange Zurückliegen der Tat und der Umstand das Grasser sich danach nichts mehr zuschulden hat kommen lassen strafmildernd aus.

Ursprünglich gab es 16 Angeklagte. Der ehemalige Chef der RLB OÖ Ludwig Scharinger ist zwischenzeitlich verstorben. Immobilienmakler Ernst Plech war gesundheitsbedingt meist abwesend. Ebenso bei Gericht sehr selten anwesend  war der mittlerweile in Dubai lebende Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki. Peter Hochegger war der einzige Angeklagte der  ein ( wenn auch nur Teil) Geständnis abgelegt hat, welches aber mangels ausreichenden Umfangs  nicht strafmildernd berücksichtigt worden ist. Für Walter Meischberger  (dieser wurde zu sieben Jahren verurteilt) ist es nicht die erste Verurteilung. Dieser wurde bereits im Jahr 1998 wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol" Causa zu einer teilbedingten Gelstrafe von  36.336 Euro verurteilt.

Schon bereits vor Grasser und Meischberger wurden ehemalige Politiker verurteilt. Bei den meisten fiel jedoch das Strafmaß doch deutlich geringer aus. Peter Rosenstingl,  der ehemalige FPÖ Politiker,  fasste  wegen Betrugs und Untreue in Millionenhöhe ebenfalls sieben Jahre aus. Marion Hohenecker war auch die Richterin in dem Untreueprozess gegen Peter Westenthaler.

Verteidiger haben Rechtsmittel  angemeldet

Wie geht es nun weiter? Die Verteidiger haben bereits Rechtsmittel  angemeldet. Das Urteil ist nun vom Gericht schriftlich auszufertigen. Dies wird wohl einige Wochen in Anspruch nehmen. Ab Zustellung des Urteils haben die Verteidiger ihrerseits vier Wochen Zeit für die Ausführung des Rechtsmittels. Wobei zu erwarten ist,  dass  die Verteidigung aufgrund des extremen Aktenumfangs von der Möglichkeit einer Fristverlängerung Gebrauch gemacht wird, § 285 Abs 2 StPO. https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/285

Bei einem Schöffenurteil gibt es nur die Möglichkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (dies wegen Formalfehler, zuständig hierfür ist der Oberste Gerichtshof) sowie der Berufung gegen das Strafmaß (hierfür ist das Oberlandesgericht zuständig). Im Zuge einer Nichtigkeitsbeschwerde kommt es jedoch nicht zu neuen Beweisanträgen,  keinen neuen Zeugeneinvernahmen. Der Oberste Gerichtshof wird in Senaten tätig.  Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Obersten Gerichtshof beträgt 3,7 Monate. Es ist daher mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Nichtigkeitsbeschwerde in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen. Die Verteidiger gaben zu verstehen sich auch noch an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Dies da ihrer Ansicht nach kein faires Verfahren abgeführt worden sei. In weiterer Folge bleibt den Verurteilten auch noch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs. Es bleibt die Entscheidung der Instanz abzuwarten.

Dem Vernehmen von Prozessbeobachtern führte Richterin Marion Hochecker das Verfahren  gewissenhaft und akkurat, sodass  fraglich ist ob  tatsächlich Formalfehler; welche eine Nichtigkeit des Verfahrens begründen, vorliegen. Chancenreicher scheint eine Berufung gegen das Strafmaß.

Folgen der Rechtskraft der Verurteilungen

Die Buwog Provision betrug insgesamt 9,6  Millionen Euro. Der Staat kann in weiterer Folge von den Verurteilten deren jeweiligen Provisionsanteil rückfordern. Auch die im Buwog  Bieterverfahren unterlegene CA Immo kündigte an Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe   bei diesen Personen geltend machen zu wollen. Peter Hochegger meldete selbst zwischenzeitlich  am 17.6.2020 Privatkonkurs an,  aufgrund von Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Behörden, seiner Ex- Frau und einer Steuerberatungskanzlei sei die Antragstellung erforderlich gewesen. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl Schirl bestellt. Es ist sohin fraglich ob bei diesem noch etwas einbringlich gemacht werden kann. Das Zivilgericht ist jedenfalls an eine rechtskräftig strafrechtliche Verurteilung gebunden.

Hohe Prozesskosten für den Steuerzahler

Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass der Staat  doch noch zu Geld kommt. Denn mit dem Verfahren waren für den Steuerzahler enorme Kosten verbunden.  So sind unter anderen auch Kosten für Verfahrenshilfeanwälte entstanden.  Ein Verfahrenshilfeanwalt erhält aber ab dem 11. Verhandlungstag den vollen Tarif ersetzt, ein Siebenstundenverhandlungstag schlägt sich so für den Steuerzahler in etwa mit 2.754 Euro zu Buche. Bei über 150 Tagen kommt man daher alleine für die Verhandlungszeit auf über € 400.000 Euro. Neben der Haftstrafe, und der drohenden Befriedigung von Schadenersatzansprüchen geht mit einer rechtskräftigen Verurteilung auch der Verlust der Politikerpension einher.

Bleibt es bei einer mehrjährigen Haftstrafe, so wird zumindest ein Teil tatsächlich in Haft  zum Absitzen sein. Denn die Hafterleichterung der elektronischen Fußfessel setzt voraus, dass die insgesamt zu verbüßende oder noch zu verbleibende zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt.

Informationsfreiheitsgesetz längst überfällig

Um geheime Absprachen hintanzuhalten, wäre es längst an der Zeit, in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz  zu verabschieden. Ein derartiges Gesetz ist bereits international bekannt und gibt es  ein solches in vielen anderen EU Ländern. Mi diesem wären Verträge der öffentlichen Hand für jedermann  im Internet einsehbar. Derzeit ist der Bürger,  aber auch der Journalist in seiner watchdog Funktion auf  meist (unvollständige) Informationen angewiesen, ohne diese  Angaben einer tatsächlichen Überprüfung zuführen zu können. Die Schaffung eines derartigen Gesetzes dürfte aber nicht von dem aktuellen politischen Willen gedeckt sein.

Verurteilungen ehemaliger Politiker

SPÖ-Politiker Franz Olah,  1969 ein Jahr schwerer Kerker, wegen widmungswidriger Verwendung von Gewerkschaftsgeldern.
SPÖ-Politiker Hannes Androsch,  Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von  65.406 Euro wegen falscher Zeugenaussage im Zusammenhang mit seiner Steuercausa.
ÖVP-Landeshauptmann Friedrich Niederl, zwei Jahre bedingte Haft wegen Untreue im Zusammenhang mit der " Bundesländer" Affäre.

SPÖ-Außenminister Leopold Gratz  erhielt 1993 wegen falscher Zeugenaussage im  Rahmen der Lucona Affäre eine  Geldstrafe in Höhe von 32.703 Euro.

SPÖ-Innenminister Karl Blecha neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung in der Noricum Affäre.
FPÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde 2008/2009 wegen falscher Zeugenaussage zu sechs Monaten bedingt und 2018 wegen missbräuchlicher Subventionsverwendung zu zwei Jahren Haftstrafe, hiervon acht Monate unbedingt, verurteilt.

SPÖ-Ex-Bürgermeister Heinz Schaden erhielt im Swap Prozess drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt.
FPÖ-und BZÖ-Politiker Uwe Scheuch, 2020 Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu sechs Monaten bedingt, dies als Zusatzstrafe zu seinen bisherigen Verurteilungen. Denn Scheuch war bereits drei Mal zuvor verurteilt worden: 2012 "part of the game" sieben Monate bedingte Haft zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von 67.500 Euro, zwei Verurteilungen 2018 wegen überhöhter Rechnungen beziehungsweise Rechnungen ohne entsprechende Gegenleistung, hierfür zwei Zusatzgeldstrafen in Gesamthöhe von  24.000 Euro.
ÖVP-Innenminister Ernst Strasser drei Jahre unbedingt. Strasser hatte für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung Geld verlangt.