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Fatale Folgen nach falschem Dolmetschen

Von Mira Kadric

Recht

Im Gerichts- oder Asylverfahren oder in der ärztlichen Ordination kann schon ein falsch gedolmetschtes Wort eine ungerechtfertigte Strafe, einen negativen Asylbescheid oder eine falsche Diagnose zur Folge haben.


"Einheit in Vielfalt" lautet das Motto der Europäischen Union. Die Vielfalt macht die Stärke Europas aus. Der Umgang mit den vielen Sprachen bedeutet aber auch eine enorme Herausforderung, vor allem bei Behörden- und Gerichtsverfahren sowie im Gesundheitsbereich, beispielsweise bei Gesprächen zwischen Ärzten und Patientinnen im Krankenhaus, oder für die Kommunikation im Bildungswesen, etwa am Elternsprechtag. Die Bedeutung qualitätsvoller Dolmetschungen wird zunehmend wahrgenommen: Im Gerichtsverfahren, Asylverfahren oder in der ärztlichen Ordination kann schon ein falsch gedolmetschtes Wort fatale Folgen haben - eine ungerechtfertigte Strafe, einen negativen Asylbescheid, eine falsche Diagnose.

Zum Dolmetschen benötigt man eine hochqualifizierte Ausbildung, die Beherrschung der Sprachen allein reicht nicht. Es erfordert unter anderem Kenntnisse beider Kulturkreise und einen breiten Wortschatz nicht nur im Rechtsbereich, sondern auch in diversen Fachgebieten, ein Training der Merkfähigkeit oder eine eigens für das Dolmetschen entwickelte Notizentechnik. Deshalb gibt es universitäre Dolmetschausbildungen, in der modernen Terminologie: translatorische Studien. Die Translationswissenschaft erforscht Übersetzungs- und Dolmetschprozesse und bringt die gewonnenen Erkenntnisse in die Ausbildung ein.

Für weniger als 20 Sprachen

Allerdings wird eine universitäre Dolmetsch- und Übersetzungsausbildung in Österreich für weniger als 20 Sprachen angeboten, wobei es sich hier vornehmlich um die sogenannten Weltsprachen sowie - historisch gewachsen - die Sprachen der ehemaligen Habsburgermonarchie handelt. Für viele dringend benötigte Sprachen fehlen in Österreich jedoch ausgebildete Dolmetschende: In den vergangenen Jahren betraf der Mangel vor allem Albanisch, Arabisch, Dari/Farsi, Tschetschenisch oder Paschtu. Vor ähnlichen Problemen stehen viele europäische Staaten. Die Europäische Union und der Europarat beschäftigen sich schon länger mit dem Thema, führen mangelhafte Dolmetschungen doch regelmäßig zu Schwierigkeiten in Gerichts- und Behördenverfahren. Im Jahr 2010 erließ die Europäische Union eine Dolmetsch-Richtlinie, die sich mit dem Recht auf Dolmetschung im Strafverfahren und deren Qualität befasst. Diese europäische Richtlinie hat die Qualitätsbemühungen in vielen Staaten angetrieben und unterstützt.

Ab 2015 kamen viele Menschen neu nach Österreich, sodass der Bedarf an Dolmetschungen weiter anstieg. Die Universität Wien nahm die Chance, die sich durch den Zuzug vieler gut ausgebildeter Personen bietet, wahr und entwickelte einen Prototyp einer neuen Dolmetschausbildung. Der seit 2016 bestehende Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" bietet eine postgraduale Ausbildung zum Gerichts- und Behördendolmetschen an.

Nach Absolvierung des Grundlehrgangs (zwei Semester, Titel: akademische*r Gerichts- und Behördendolmetscher*in) wird ein zweisemestriger Master-Aufbaulehrgang angeboten. Seit 2016 konnten rund 75 Personen zu Gerichts- und Behördendolmetschern und -dolmetscherinnen ausgebildet werden, und zwar für die Sprachen Albanisch, Arabisch, Dari/Farsi und Türkisch. Ab 2021 wird auch Chinesisch angeboten. Die Teilnehmenden sind zwei- und mehrsprachige Menschen, manche mit deutscher Muttersprache, aber auch viele, die aus Afghanistan, Syrien, dem Irak oder Iran flüchten mussten - Anwälte und Ärztinnen, Lehrerinnen, Journalistinnen oder Techniker. Die neue Ausbildung hilft den Dolmetschmangel in Österreich zu beheben und bietet für die Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, schnell am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: Beispielsweise konnte eine aus Afghanistan geflüchtete Ärztin nach Absolvierung des Lehrgangs eine Stelle als Dolmetscherin in einem großen Krankenhaus antreten, eine Juristin aus dem Iran arbeitet bei einer NGO als Rechtsberaterin und Dolmetscherin.

Der Universitätslehrgang ebnet auch den Weg zur Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher. Um tatsächlich bei Gericht tätig werden zu können, ist zusätzlich die Prüfung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen vor einer richterlich geleiteten Prüfungskommission abzulegen. Dabei werden die Übersetzungs- und Dolmetschfähigkeiten, aber auch Kenntnisse der österreichischen Rechtsordnung überprüft. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher und Dolmetscherinnen - mit diesem Register verfügt Österreich über ein im europäischen Vergleich strenges Qualifizierungssystem.

Unattraktive Bezahlung

Die unattraktive Bezahlung bei Gericht (niedrige gesetzliche Gebühren, die seit 2007 nicht valorisiert wurden) hat jedoch dazu geführt, dass sich die Zahl der gerichtlich eingetragenen Dolmetschenden in den vergangenen Jahren halbiert hat. Die unzureichende Honorierung birgt die Gefahr, dass nicht ausreichend qualifizierte Personen vor Gericht tätig werden, was sowohl für Verfahrensbeteiligte als auch für Gerichte und Behörden schwerwiegende Folgen haben kann. Neue Ausbildungen wie der postgraduale Lehrgang an der Universität Wien sollen den Pool qualifizierter Dolmetschender rasch erhöhen und einer spannenden und wichtigen Tätigkeit auch die verdiente Wertigkeit sichern.

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