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Picknick im Wohnzimmer

Von Katharina Braun

Recht
Katharina Braun ist eine selbständige Wiener Rechtsanwältin und auf Familien- und Medienrecht spezialisiert. Sie war viele Jahre als Fernsehredakteurin für den ORF tätig.
© DORIS MITTERER

Die Organisatoren von Partys werden mitunter kreativ, um diesen den äußeren Anschein der Rechtswidrigkeit zu nehmen. Die Verwirrung rund um Covid-19-Maßnahmen nimmt stetig zu.


Obwohl es täglich mehr Corona-Neuinfektionen gibt, hält dies offensichtlich einige nicht  davon ab, Party machen zu wollen. Mitunter werden die Festeorganisatoren anscheinend durchaus kreativ, um diesen Partys den äußeren Anschein der Rechtswidrigkeit zu nehmen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Einladung per Whatsapp zu einem spontanen Geburtstagspicknick.  Beim Eingeladenen liegt sohin die Vermutung nahe, dass es sich  – wie es der Name Picknick auch vermuten lässt - um ein Outdoortreffen mit Abstand handelt. Ein Picknick, das sich  aber in der weiteren Whatsapp-Kommunikation als Indoor-Veranstaltung in  einer Wohnung entpuppt. Dies ohne Abverlangung eines Negativtests. In Reaktion auf dessen Absage lässt das beleidigte Geburtstagskind dem Eingeladenen ausrichten, dass der  Eingeladene wohl kompliziert geworden sei.

Derartiges ist in einer Situation, in der es geboten ist, zur Verhinderung einer  Verbreitung der Pandemie die Covid-19-Maßnahmen einzuhalten, unverständlich.

Empfindliche Strafen drohen

Während die kleine Einzelunternehmerin wie die Kosmetikerin bemüht ist, sich an die Covid-19-Maßnahmen zu halten, fühlt sich wie schon im Werk von  Karl Kraus  "Die letzten Tagen der Menschheit"  eine bestimmte Gruppe von Menschen über die für die Allgemeinheit gegebenen Umstände erhaben und möchte Champagner bis zum Schluss trinken. Wenn schon moralische und gesundheitliche Überlegungen Menschen vom Veranstalten und Teilnehmen an Corona-Partys nicht abhält, so sollte es ein Blick auf die drohenden Strafen tun.

Denn nicht nur, dass dem Einzelnen eine Verwaltungsübertretung bis zu 1.450 Euro droht, so  droht auch eine strafrechtliche Verfolgung. Nach § 178 StGB bzw. § 179 StGB macht sich gerichtlich strafbar, wer vorsätzlich bzw. fahrlässig eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr einer übertragbaren, anzeige- oder meldepflichtigen Krankheit unter Menschen herbeizuführen. Verstöße gegen diese Bestimmung sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Ausschlaggebend für die strafrechtliche Ahndung ist die potenzielle Gefahr der Verbreitung, nicht ob es tatsächlich zu einer Verbreitung gekommen ist.  Das Veranstalten von Partys wird sich wohl bei der Strafbemessung straferschwerend auswirken.

Arbeits- und standesrechtliche Folgen möglich

Mitunter haben Veranstalter und Teilnehmer von Corona-Partys auch mit arbeitsrechtlichen und - wenn sie einer bestimmten Berufsgruppe ( zB Rechtsanwälten) angehören - wohl auch  mit standesrechtlichen disziplinärrechtlichen Folgen zu rechnen. Corona-Partys zahlen sich also in jeder Hinsicht nicht aus.

Die Covid-19-Maßnahmen sind in ständiger Änderung befunden. Es ist schon fast unmöglich, den Überblick über die aktuelle Situation zu behalten. Dies hört man auch immer öfter in den Medien von Politikerseite. Manche Maßnahmen/ Verordnungen erzeugen bei der Bevölkerung Kopfschütteln und sind in der Ausgestaltung nicht nachvollziehbar. In der Vergangenheit wurden bereits einige  Covid-19-Verordnungen als verfassungswidrig aufgehoben.

Ein Beispiel, bei welchem fraglich ist, ob diese einer rechtlichen Prüfung in Hinblick auf den Gleichheitssatz standhielte: Die aktuelle Schneelage in Tirol böte nun gute Gelegenheit, sich beim Schifahren zu bewegen. Während der alpine Skifahrer jedoch für das Befahren der Piste einen ngativen Covid-19-Test benötigt, gilt dies für den Skitourengeher und Rodelfahrer nicht.  Wobei der Skitourengeher sehr wohl beim Verweilen auf der Piste einen Test benötigt, wobei wieder unklar ist, was genau unter Verweilen auf der Piste verstanden wird. Diese ungleiche Behandlung von Skifahrern und Skitourengehern ist mir nicht nachvollziehbar.

Rätsel der Zuständigkeiten

Weitere Rätsel geben aber  auch Zuständigkeiten beziehungsweise die Verantwortlichkeit in der Regierungsarbeit auf. Ging man bis Sonntag, 14. März 2021, davon aus, dass sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz als auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober vollinhaltlich in die Impfstoffbestellung eingebunden waren, so räumte am Montag Anschober ein, dass er vom  Impfsonderbeauftragten Clemens Auer nicht über die Möglichkeit über bestellbare Restmengen von Pfizer informiert worden sei.

Dies überrascht einen als Außenstehenden. Denn bis dato nahmen wohl die meisten an, dass in die Angelegenheiten der Impfbestellung Entscheidungsträger, so eben auch der Gesundheitsminister und Bundeskanzler, umfassend eingebunden waren.  Schließlich handelt es sich bei der Impfung um eine Angelegenheit, welcher oberste Priorität eingeräumt wird. Dies seit einem Jahr. Wie kann es dann dazu kommen, dass hier die Verantwortlichen/ Entscheidungsträger nicht zu allen Informationen gleichsam Zugang gehabt haben ( wollen)?  Bei einer politischen Angelegenheit oberster Priorität sollte doch davon auszugehen sein, dass die hierfür erforderlichen Informationen allen Entscheidungsträgern/ Experten als solche vollinhaltlich zur Abrufung  jederzeit zur Verfügung stehen. Dass dem nun doch nicht so gewesen sein soll, verwundert auch in Hinblick auf die  Presseaussendung des Gesundheitsministeriums vom 15. März 2021, in welcher u.a. steht:
"Alle Beschaffungen der Impfmengen basieren auf einstimmigen Beschlüssen in Ministerratsvorträgen, seit Anfang Jänner arbeitet eine gemeinsame Steuerungsgruppe auf Kabinetts- und Spitzenbeamtenebene des Gesundheitsministeriums, Bundeskanzleramts und Verteidigungsressorts an der Umsetzung der Impfkampagne - Berichte, Informationen und Fragen zur Beschaffung stehen am Beginn jeder Sitzung."

Es stellt sich auch die Frage, ob ein-  und wenn ja welcher-  Kontrollmechanismus  betreffend Kommunikationsflüsse Impfstoffbestellung eingezogen worden ist.  Hier wäre es für die Öffentlichkeit interessant zu wissen, wie die interne Impfstoffkommunikation der politischen Entscheidungsträger genau ausgestaltet war und ist. Auer ist zwar nun nicht mehr nationaler Impfkoordinator, wird aber Medienberichten und der Presseaussendung des Gesundheitsministeriums  zufolge als Sonderbeauftragter weiterhin Österreich gegenüber der WHO vertreten. Es ist und bleibt in der Tat alles sehr verwirrend.