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Gibt es eine Pflicht zur Digitalisierung als Rechtsabteilung eines Unternehmens?

Von Sophie Martinetz

Recht
Sophie Martinetz ist Gründerin und Leiterin von Future-Law, einer unabhängigen Plattform für Legal Tech, sowie Director des WU Legal Tech Centers. Die Digitalisierungsinitiative von Future-Law ist abrufbar unter: https://digitaleinitiative.future-law.at/
© Marlene Rahmann

Aus dem Tal der Tränen aufs Leistungsplateau.


Einen Grund, warum sich Anwaltskanzleien auf den Weg der Digitalisierung machen, ist, dass sich auch die Unternehmen und die Rechtsabteilungen massiv digitalisieren. Hier gleich vorweg: Digitalisieren bedeutet nicht, sich ein Legal-Tech-Tool zu kaufen. Digitalisierung bedeutet, sich Gedanken über sich selbst zu machen, Prozesse zu definieren und zu verbessern, Mehrwert durch digitale Angebote zu schaffen und die Interessen und Bedürfnisse der (internen) Klienten mitzudenken.

Bei einem In-House-Vortrag vor einer globalen Rechtsabteilung fragte der Leiter der Rechtsabteilung: "Was wird das Geschäftsmodell der Anwaltskanzleien in der Zukunft sein? Ich sehe keine Legal-Tech-Angebote. Da kann ich gleich direkt zum Technologieanbieter gehen und brauche keinen Mittelsmann." Eine angeregte Diskussion entspann sich - ja, was können Kanzleien Rechtsabteilungen wirklich bieten? Der Trend in den Rechtsabteilungen geht immer stärker in die Richtung Legal Operations. Das bedeutet, dass große Aufgabengebiete in der Rechtsabteilung Einzug halten: die juristischen Tätigkeiten, wie die Rechtsberatung der Geschäftsführung und anderen Fachabteilungen, die Regelung von Rechtsstreitigkeiten und/oder die Vertrags-/Dokumentenprüfung. Und ergänzend dazu der operative Aufgabenbereich, also die strategische Planung der zu erledigenden Aufgaben, das Management der Ressourcen- und (Legal) Technologie inklusive der Ausrichtung der Tätigkeit an den Unternehmenszielen.

Nicht jede Rechtsabteilung in Österreich ist schon so aufgesetzt. Eine/n Legal-Tech-Beauftragte/n gibt es in schon vielen Fällen, beziehungsweise ist es weit oben auf der Agenda von RechtsabteilungsleiterInnen. Es verändert sich also beständig etwas.

Auf meine Nachfrage, ob eine Anwaltskanzlei schon einmal dem obigen global Head of Legal eine (Legal)-Tech-Lösung angeboten hat respektive einen Diskurs zum Thema Wahl der richtigen (Legal) Technologie und der Einführung standardisierter Prozesse und Aufgaben, war seine Antwort: "Nope" (also nein, auch von seinem gesamten Team). Aber: Schon viele Legal-Tech-Anbieter hätten das getan. So, das lässt jetzt folgende Schlüsse zu:

AnwältInnen werden in Zukunft ihren KlientInnen keine (Legal)-Tech-Lösungen anbieten.

Alle Aufgaben, die von Legal-Tech-Anbietern angeboten werden, werden einfach direkt von den In-House-Abteilungen in Anspruch genommen.

AnwältInnen haben jetzt noch eine gute Chance, (Legal) Tech für sich und wohl überlegt anzubieten. Es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, wie sich die Geschäftsmodelle der AnwältInnen entwickeln - das Alleinstellungsmerkmal der persönlichen Rechtsberatung bei wichtigen rechtlichen Problemen wird sich nicht ändern, aber durchaus der Weg dorthin.