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Justitia ist nur auf einem Auge blind

Von Josef Lueger

Recht

Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch zur Aufrechterhaltung des Ansehens der Justiz im Allgemeinen, erscheinen einschneidende Schritte notwendig.


Mit ihren Angriffen auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) werfen türkise Politiker und Politikerinnen dieser vor, Entscheidungsträger aus unsachlichen Gründen zu verfolgen. Vereinzelt wurde sogar gefordert, die WKStA abzuschaffen. An diesen Bestrebungen ist erkennbar, dass Teile der Verwaltung Einfluss auf Entscheidungen der Gerichtsbarkeit erlangen wollen. Das steht aber dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Trennung von Verwaltung und Justiz diametral entgegen. Auch wenn die WKStA als Verwaltungsbehörde an Weisungen gebunden ist, stellen irritierende Vorgänge in der Verwaltungsjustiz schon jetzt deren politische Unabhängigkeit in Frage.

Politischer Einfluss auf die Verwaltungsgerichte

In der teils sehr emotional geführten Diskussion wurde bisher übersehen, dass ein Teil der Justiz, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, schon jetzt politischen Einflüssen ausgesetzt ist. So hat das beratende Gremium europäischer Richter in seinem Länderbericht 2017 kritisiert, dass es in Österreich an Transparenz bei der Auswahl der Verwaltungsrichter und einem ausreichenden Rechtsschutz für übergangene Bewerber fehle. Auch die Auswahl der Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten wird als unbefriedigend angesehen. Deren Weisungsgebundenheit in Angelegenheiten der Justizverwaltung wird ebenso bemängelt.

Zu ergänzen ist, dass für Verwaltungsrichter keine Ausbildung zu wesentlichen richterlichen Aufgaben, wie etwa der Beweiswürdigung, vorgesehen ist. Ein Schlaglicht auf diese Defizite werfen zahlreiche Medienberichte über Richterbestellungen aus Parteisekretariaten, Interessensverbänden oder Büros von Ministern und Landeshauptleuten. So dürfte es auch kein Zufall sein, dass der jetzige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) im Kabinett des früheren Bundeskanzlers Franz Vranitzky tätig war. Aus der offiziellen Webseite des BVwG geht hervor, dass er "jemand gewesen sei, auf den man sich verlassen habe können. . .". Seine Beziehung zum Bundeskanzleramt bekundet der Präsident dort selbst mit den Worten "Hier habe ich meine beruflichen und politischen Gesellenjahre verbracht und dadurch eine ganz besondere Beziehung zu diesem Haus entwickelt." Genau diese "besondere Beziehung" zwischen Politik und Justiz ist besorgniserregend, weil sie dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Verwaltungsjustiz widerspricht.

Sachverständige als Feigenblatt

In unzähligen Rechtsakten der Verwaltung hat sich gezeigt, dass weisungsgebundene Verwaltungsbehörden oft auf Zurufe aus der Politik entscheiden und sich dabei nicht selten über geltendes Recht hinwegsetzen. Besonders häufig ist das in Bewilligungsverfahren zu umweltrelevanten Großprojekten zu beobachten und spätestens seit den Geschehnissen um das geplante Donaukraftwerk Hainburg allgemein bekannt. Vor diesem Hintergrund und, um den grundrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu entsprechen, wurden ab Jänner 2014 Verwaltungsgerichte installiert. Die Öffentlichkeit erwartete sich von diesen sachlich begründete und rechtlich einwandfreie Entscheidungen.

Aber weit gefehlt: Wie weiter oben bereits ausgeführt, hat der Gesetzgeber die Rahmenbestimmungen so gestaltet, dass der Einfluss der Politik auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen erhalten blieb. Auch wenn die Richterinnen und Richter formal unabhängig sind, fühlen sich etliche von ihnen jenen Politikern loyal verbunden, die sie ins Amt gebracht haben. Sie versuchen zwar, bei ihren Entscheidungen die Rechtsvorschriften soweit wie möglich einzuhalten, bedienen sich aber bestimmter Kunstgriffe, um den politisch gewünschten Projekten zum Durchbruch zu verhelfen. Mittel dazu sind in erster Linie die Heranziehung "verlässlicher" Sachverständiger, deren Gutachtensergebnisse absehbar sind, sowie die Nicht-Beachtung "unerwünschter" Gutachten projektkritischer Experten. Da Verwaltungsgerichte immer wieder befangene, manchmal auch fachlich fragwürdige oder in Geschäftsbeziehung mit den antragstellenden Unternehmen stehende Fachleute als Gutachter bestellen, versuchen sie allem Anschein nach, ihre politisch vorgegebenen Entscheidungen fachlich zu legitimieren. Diesem Umstand ist wohl auch zu verdanken, dass Verwaltungsgerichte immer wieder dieselben Haus- und Hof-Sachverständigen heranziehen.

Bestellung ungeeigneter Sachverständiger

Ein illustratives Beispiel für diese Vorgangsweise aus jüngster Zeit ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im UVP-Verfahren zur Lobauautobahn S1. Hier hat das Gericht einen Sachverständigen für Hydrogeologie und Grundwasser bestellt, der intensive Geschäftsbeziehungen zur Bewilligungswerberin Asfinag unterhält und offenbar befangen ist. Beweise, die die Unrichtigkeit seiner gutachtlichen Aussagen belegen, wurden als unglaubwürdig abgetan, ohne sich mit wesentlichen Kritikpunkten auseinanderzusetzen. Im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur Schnellstraße Traisental Schnellstraße S34 hat das BVwG einen Sachverständigen bestellt, der sich im Lauf seiner Tätigkeit in Widersprüche verwickelt hat und bei dem sich erhebliche Lücken seiner Fachkenntnis herausgestellt haben. Trotzdem hat sich das Gericht über alle Bedenken hinweggesetzt und seine Entscheidung auf den Ausführungen dieses Sachverständigen aufgebaut.

Im Verfahren zum Semmering-Basistunnel hat das BVwG zwei Sachverständige bestellt, die nicht einmal über eine Berufsberechtigung verfügten. In einem Fall hat es sogar zugelassen, dass ein Sachverständiger einen Teil des Projekts begutachtet, den er selbst erstellt hat. Fachaussagen kritischer Gutachter, wie etwa des weltweit renommierten Verkehrsexperten Hermann Knoflacher, hat das Gericht in seinem Urteil nicht einmal erwähnt, obwohl es dazu verpflichtet gewesen wäre, alle Verfahrensergebnisse in seine Beweiswürdigung einzubeziehen. Leider sind solche Fehlleistungen keine Einzelfälle.

Diskriminierung kritischer Sachverständiger

Auf Kritik an ihren Entscheidungen oder den Gutachten ihrer Sachverständigen reagiert die Verwaltungsgerichtsbarkeit bisweilen unsachlich. So hat zum Beispiel der Präsident des BVwG versucht, meine Streichung aus der Liste der Gerichtssachverständigen zu veranlassen, weil ich in einem Interview mit der "Wiener Zeitung" vom 4. November 2017 Missstände in der Verwaltungsjustiz aufgezeigt habe. Sein Ansinnen ist nach Prüfung durch den zuständigen Landesgerichtspräsidenten von St. Pölten kläglich gescheitert. Der Angriff auf meine Person kann aber durchaus als Einschüchterungsversuch gewertet werden.

In meiner mehr als 30-jährigen Tätigkeit als Gerichtssachverständiger und Fachbeistand in Gerichtsverfahren habe ich den Eindruck gewonnen, dass Zivil- und Strafgerichte ihre Verfahren in aller Regel neutral und fair durchführen. Bei Verwaltungsgerichten scheint dies zumindest in Umweltverfahren von Großprojekten grundlegend anders zu sein. Meiner Ansicht nach sollte gegen den Missstand der systematischen Heranziehung ungeeigneter und befangener Sachverständiger zur "sachlichen" Rechtfertigung politisch gewünschter Entscheidungen ehestmöglich vorgegangen werden.

Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch zur Aufrechterhaltung des Ansehens der Justiz im Allgemeinen erscheinen mir einschneidende Schritte notwendig. Insbesondere müsste die Heranziehung wirklich unabhängiger und höchstqualifizierter Sachverständiger durch die Verwaltungsgerichte gewährleistet werden. Zudem müsste sichergestellt werden, dass alle Verfahrensergebnisse, also auch kritische Gutachten, in die Beweiswürdigung Eingang finden. Zu allererst wäre der Einfluss von Politikern auf die Richterbestellungen zurückzudrängen. Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit muss Justitia blind werden.

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Der Autor dieses Textes, Josef Lueger, ist in der Nacht von 13. auf 14. August unerwartet 67-jährig verstorben.