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Patientenverfügung für Impfgegner

Von Peter Moeschl

Recht

Eine "paradoxe Intervention" könnte Skeptiker dazu bringen, sich vor Augen zu führen, was Covid wirklich bedeutet.


Im Rahmen der schon in den 1990ern angestoßenen Diskussion um Sterbehilfe wurde die Möglichkeit einer Patientenverfügung gesetzlich implementiert. Sie sollte dem Einzelnen für den Fall von Unzurechnungsfähigkeit eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebensendes ermöglichen. Im Wesentlichen betrifft dies Fragen zum Therapieabbruch, vor allem bei intensivmedizinischer Behandlung, wie künstliche Beatmung und Ähnliches: Die passive Sterbehilfe war in Österreich bereits vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2020, wonach die Mitwirkung am Suizid ab 2022 nicht mehr strafbar ist, erlaubt.

Eine vorsorgliche Willensfindung des Einzelnen ist aber nicht unproblematisch. Dies zeigt schon das Selbstbestimmungsparadox, das besagt, dass auch eine bloß für sich getroffene Vorsorgeentscheidung zu einer Selbstbevormundung via Festschreibung des eigenen Willens führen kann. Jeder mit Schwerkranken Befasste weiß, wie häufig sich deren Lebenseinstellung und -willen im Krankheitsverlauf ändert - im Positiven wie im Negativen. Dennoch vermag eine solche Verfügung auch hilfreich zu sein, oft weniger für den Patienten selbst als im Sinne einer Entlastung der Intensivmedizin.

Nicht zuletzt ist gerade in der Corona-Pandemie die Frage nach der Selbstbestimmung des eigenen körperlichen Wohls gegenüber einer allgemeingesellschaftlichen Verantwortung zu einem zentralen Aspekt in der Diskussion um die staatliche Impfkampagne geworden. Damit hat die alte Frage, wie weit der Staat und der Einzelne in seinem Entscheiden gehen können und dürfen, neuerlich an Aktualität gewonnen. Die allgemein verbreitete Empörung über die Pandemie - Zitat Angela Merkel: "Das Virus ist eine demokratische Zumutung" - findet in manchen Kreisen als paranoid anmutender Protest gegen vermeintliche "staatliche Willkürherrschaft" aggressiven Ausdruck.

Vieles an der herrschenden Impfskepsis ist wohl einer nur allzu verständlichen Trotzreaktion der Bevölkerung und weniger einer kritischen Haltung zuzuschreiben. Da hat es wenig Sinn, wenn der Staat allein auf Belehrung setzt. Aufklärung ist mehr als Information und kann letztlich nur durch eine aufnahme- und konsensbereite Selbstaufklärung der Bevölkerung erreicht werden. Es gilt, den Menschen emotional wie intellektuell zu einer adäquaten Haltung (und nicht bloß zu einem Wissen) zu verhelfen, in der sie ihre eigene Argumentation aus einem perspektivisch neuen Abstand reflektieren können.

Keine Vorstellungen über eine schwere Erkrankung

Auf provokante Weise könnte hier das Instrument der Patientenverfügung einen brauchbaren Beitrag leisten: So wäre es gewiss möglich, Impfgegner im Zuge ihrer Skepsis gegenüber der "Schul- und Apparatemedizin" anzuregen, in Form einer Patientenverfügung konkrete Vorschläge zur eigenen Behandlung zu machen, sollten sie selbst schwer an Covid erkranken. Dabei würde sich zeigen, dass sich viele Impfskeptiker aus ihrem Zustand körperlicher Gesundheit heraus einfach keine Vorstellungen über eine schwere Erkrankung machen wollen und können und allein schon aus diesem banalen Grund (und seiner komplexen Dynamik aus Angst, Verdrängung und Verleugnung) zu Verweigerern geworden sind.

Wollen viele Impfskeptiker dann überhaupt die Strapazen einer intensivmedizinischen (Apparate-)Behandlung auf sich nehmen oder sollte für sie nicht ohnehin schon vorher ein Therapieabbruch erfolgen? In solch einer Konfrontation mit den eigenen Vorstellungen würde sich jedenfalls erweisen, ob und in welchen Bereichen die jeweilige Impfskepsis noch andere schulmedizinisch anerkannte Maßnahmen als die der Impfungen betrifft - vor allem in Bezug auf invasive Therapiemaßnahmen wie künstliche Beatmung bis hin zu künstlicher Lunge und Lungentransplantation.

Vor solch einem Hintergrund des generellen Misstrauens gegenüber der invasiven Medizin wäre der Wunsch nach einem intensivmedizinischen Behandlungsabbruch ebenso verständlich wie die alleinige Ablehnung von Impfungen. Es erschiene nur konsequent - obwohl beides aus Sicht der Schulmedizin einer rationalen Grundlage entbehrt.

Angst vor einer invasiv hochgerüsteten Medizin

Gewiss aber darf auch nicht verschwiegen werden, dass einander hier noch andere, völlig unterschiedliche Motive und Interessen begegnen und gegenseitig verstärken: die Angst von Patienten vor (und der Zweifel an) einer invasiv hochgerüsteten Medizin sowie die primär an Einsparung orientierte "wirtschaftliche" Gestaltung des Gesundheitswesens im Neoliberalismus. Der intensivmedizinische Behandlungsverzicht aus diesem oder jenem Grund würde das Gesundheitswesen erheblich entlasten. Letztlich würde damit auch dem Staat die Möglichkeit geboten, von geplanten restriktiven (an der Belegung der Intensivbetten orientierten) Maßnahmen, die vor allem Impfverweigerer betreffen würden, Abstand zu nehmen.

Für eine derartige Patientenverfügung wäre nicht einmal ein besonderer technischer und bürokratischer Aufwand notwendig. Sie könnte als sogenannte Widerspruchslösung implementiert werden: Solange nicht explizit widersprochen wird, gilt für Covid-Impfverweigerer die Annahme, dass sie auf eine intensivmedizinische Behandlung verzichten.

Alles das wäre ohne Zwangsmaßnahmen möglich und doch vermutlich besser als bisher dazu geeignet, die Einzelnen zu einer eingehenden Auseinandersetzung mit der allgemeinen Problematik der Seuchenbekämpfung herauszufordern. Psychologisch gesprochen fiele einer solchen Patientenverfügung eine provokative Aufgabe zu -nämlich die einer "paradoxen Intervention".

Idealerweise sollte dies - und das ist der humanistische Kern dieser Betrachtung - zu einem individuellen Emanzipationsgewinn führen, der gerade dadurch zustande käme, dass kein Zwang ausgeübt würde, sondern die Einzelnen bloß dazu verpflichtet würden, ihre Impfablehnung vor dem Hintergrund des gesamtgesellschaftlich zu tragenden Gesundheitssystems für sich selbst zu rechtfertigen. Mit anderen Worten: Eine solche Patientenverfügung würde die Einzelnen durchaus in die Pflicht nehmen -jedoch in eine Pflicht, die den Weg einer Selbstverpflichtung nehmen sollte. Als Selbstverpflichtung kann sie gewiss auch scheitern. Sie wird aber vielleicht weniger scheitern oder im Sinne Samuel Becketts "besser scheitern".