Der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2021, der sich heuer zum 73. Mal jährt, sollte Anlass für eine Prüfung des Status quo sein. Die Deklaration "Wien - Stadt der Menschenrechte" definiert die Festlegung von Zielen und Maßnahmen, die institutionelle Verankerung von Menschenrechten als Querschnittsthema in Verwaltung und Politik und die Einführung eines unabhängigen Überprüfungsmechanismus (Menschenrechtsmonitoring) als wesentliche Kennzeichen einer Menschenrechtsstadt. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung geeigneter interner und externer Monitoringmechanismen vorgesehen.

Paul Schwarzenbacher studierte Rechtswissenschaften in Wien und Mailand und verbrachte Studienaufenthalte ebenso in Georgetown und Montreal. Er war beruflich in Österreich, Italien und Spanien tätig, ist nunmehr in der Landesverwaltung beschäftigt und stellvertretender Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik (ÖGRL).
- © privatWährend der institutionellen Verankerung von Menschenrechten durch die Eröffnung des Menschenrechtsbüros 2015 als Koordinationsstelle für das Querschnittsthema Menschenrechte nachgekommen wurde, mangelt es noch an der Einführung eines entsprechenden Monitorings. Die Gründe sind vielfältig. So ist das Menschenrechtsbüro etwa als Referat einer Magistratsabteilung verankert - und nicht etwa wie andere Einrichtungen als unabhängige und weisungsfreie Dienststelle. Auch fehlt es an Mechanismen für ein unabhängiges Monitoring, und schließlich gibt es keine rechtliche Grundlage für ein unabhängiges und strukturiertes Berichtswesen. Die Einführung eines solchen Monitorings kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern es bedarf dafür auch eines politischen Willens.
Welche Argumente sprechen dafür? Einerseits die Rechtsgrundlagen. In Österreich sind Menschenrechte in der Bundesverfassung, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Grundrechte geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Menschenrechtsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene, wie etwa die Europäische Sozialcharta oder die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Andererseits gibt es die im Jahr 1993 von der UNO proklamierten "Pariser Prinzipien", die als internationaler Standard für die Rolle und Arbeitsweise nationaler Menschenrechtsinstitutionen gelten. Die Kernelemente der "Pariser Prinzipien" beinhalten die Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlauben. Einen Schritt in Richtung vollständiger Umsetzung der "Pariser Prinzipien" könnte man mit einer rechtlichen Grundlage für ein Berichtswesen schaffen, bei dem mindestens alle zwei Jahre über Fortschritte und Mängel in der Umsetzung der Menschenrechte berichtet würde.
UN-Kinderrechtskonvention als Landesverfassungsgesetz verankern
Dass der internationale Dialog zu einer nationalen Menschenrechtsinstitution auch dazugehört, ist klar, enden doch Menschenrechte nicht an den eigenen Landesgrenzen. Hier wurde beim "Fundamental Rights Forum" am 11. und 12. Oktober eindrücklich bewiesen, wie wichtig der Stadt das Thema Menschenrechte ist.
Nicht zuletzt sollte die UN-Kinderrechtskonvention als Landesverfassungsgesetz verankert werden. Eine Vorreiterrolle in Bezug auf das Kindeswohl hat hier Vorarlberg übernommen. Die dortige Landesverfassung enthält einen eigenen Artikel mit dem Titel "Ehe und Familie, Rechte und Pflichten der Eltern, Wohl des Kindes". Darin bekennt sich Vorarlberg zu den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention und zur Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Das Kindeswohl ist bei allen Maßnahmen des Landes in Bezug auf Kinder vorrangig zu berücksichtigen.
Fazit: Wien ist im Bereich Menschenrechte auf einem guten Weg. Machen wir Wien zur Stadt, wo Menschenrechte am besten aufgehoben sind.