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Nachhaltig und rechtssicher im Internet handeln

Von Michael Metzner

Recht

Im Zuge der Corona-Krise gewinnt der Online-Handel massiv an Bedeutung - wie Händler bei der Markenanmeldung vorgehen sollten.


Eine Selbständigkeit im E-Commerce ist der Traum vieler Menschen. Besonders im Zuge der Corona-Krise gewinnt der Online-Handel massiv an Bedeutung. Die Digitalisierung unterstützt diesen Trend. Allerdings unterschätzen viele angehende Online-Händler die damit verbunden Herausforderungen. So fällt es vielen von ihnen schwer, ihren Shop nachhaltig und rechtssicher aufzubauen.

Damit das frisch aufgebaute Unternehmen umfassend geschützt ist, steht an erster Stelle die Anmeldung einer Marke. Hierbei gibt es jedoch zahlreiche Dinge zu beachten, um eine erfolgreiche Registrierung sicherstellen zu können. Im Folgenden zu den wesentlichen Punkten:

  • Mit oder ohne Anwalt?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Jeder Online-Händler hat also die Möglichkeit, sich selbst um die Registrierung und damit den Schutz seiner Marken zu kümmern. Dabei hat er lediglich die beim Markenamt anfallenden Gebühren zu bezahlen. Beauftragt man jedoch einen Anwalt, kann dieser Prozess deutlich teurer werden - zumal die entstandenen Kosten im Falle einer fehlgeschlagenen Eintragung nicht erstattungsfähig sind.

  • Tragweite des Markenschutzes

Zu Beginn müssen sich angehende Onlinehändler entscheiden, auf welches Markenamt sie zurückgreifen. Daher stellt sich die Frage, ob sie ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten, weltweit oder nur in einem Land schützen lassen möchten. Während viele unerfahrene Unternehmer zum EU-weiten Schutz neigen, empfiehlt es sich in vielen Fällen, zunächst nur eine nationale Eintragung vorzunehmen. Befindet sich der Hauptabsatzmarkt in diesem Land, spart man sich dadurch viel Geld. Zudem ist eine nachträgliche Ausweitung problemlos möglich.

  • Mit der richtigen Strategie zum Erfolg

Sich mit den eigenen Zielen zu beschäftigen, ist besonders zu Beginn einer Selbständigkeit im E-Commerce unerlässlich. So müssen sich angehende Online-Händler damit auseinandersetzen, welche Strategie sie mit ihren Marken verfolgen und ob sie sie auch über Plattformen Dritter vertreiben möchten. Ein interessantes Beispiel hierfür ist der Amazon Marketplace. Dieser bietet mit der Amazon Brand Registry zusätzlichen Schutz und große Reichweite. Um die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen, bedarf es frühzeitiger Planung.

  • Unterscheidungskräftige Namen schützen

Vor einer Anmeldung beim Markenamt sollten sich angehende Online-Händler intensiv mit der Namensfindung beschäftigen. Die Bezeichnungen ihrer Marken müssen zwingend Unterscheidungskraft besitzen. Es darf sich also nicht um allgemeingültige Begriffe handeln. Vielmehr müssen die Marken eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden können. Zudem sollten Online-Händler bedenken, dass sie auch die Namen ihrer Firmen markenrechtlich schützen lassen und diese mit ihren Produkten verknüpfen können. Zwingend erforderlich ist eine Übereinstimmung jedoch nicht.

  • Verzeichnis über angebotene Waren und Dienstleistungen

Zusätzlich zur Anmeldung einer Marke ist die damit verbundene Erfassung der angebotenen Waren und Dienstleistungen zwingend notwendig. Sie wird jedoch nicht durch das Markenamt vorgenommen. Daher müssen Onlinehändler selbst für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sorgen. Dabei sollten sie eine möglichst präzise Bezeichnung und Zuordnung sicherstellen, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. Da es sich hierbei um ein zeitaufwendiges und kompliziertes Unterfangen handelt, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Experten.

  • Recherche vorher, Pflege nachher

Um eine Zurückweisung der Markenanmeldung zu vermeiden, sollten angehende Online-Händler vorher eine umfassende Recherche zu bereits eingetragenen Marken betreiben. Es ist unerlässlich, mögliche Überschneidungen und Interessenskonflikte auszuschließen. Daher sollten die angehenden Online-Händler insbesondere alte Eintragungen bei ihrer Suche nach potenziellen Stolpersteinen berücksichtigen. Ist die Registrierung der eigenen Marke erfolgt, gilt es dagegen, diese zu pflegen. Die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum monatlich erfassten 15.000 Anmeldungen bergen stets das Risiko einer Kollision mit eigenen Marken, die deren Wertverlust zur Folge haben kann. Daher ist eine konsequente Markenüberwachung notwendig.

Die Anmeldung eigener Marken ist ein wichtiger Schritt zum Erfolg. Dabei sollten Online-Händler jedoch größte Sorgfalt walten lassen. Im Bedarfsfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Bereich der Markenanmeldung zurate zu ziehen.

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