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Wer hat Angst vor Videoverhandlungen?

Von Sophie Martinetz

Recht
Sophie Martinetz ist Gründerin und Leiterin von Future-Law, einer unabhängigen Plattform für Legal Tech, sowie Director des WU Legal Tech Centers. Die Digitalisierungsinitiative von Future-Law ist abrufbar unter: https://digitaleinitiative.future-law.at/
© Marlene Rahmann

Die Verhandlung würde wohl mehr Öffentlichkeit erzeugen.


Die Corona-Pandemie hat in vielen Fällen zu einem starken Digitalisierungsschub auch in der Justiz geführt. Im Idealfall ermöglicht der Einsatz digitaler Tools und Prozesse einen Mehrwert und einen niederschwelligen Zugang zu diesen Diensten - im Falle der Justiz nicht nur für die Richterin und die Parteienvertreterinnen, sondern vor allem für die Bürgerinnen. Ein Beispiel dafür ist die dauerhafte Etablierung der Videoverhandlung im Zivilverfahren.

Diese wurde in Corona-Zeiten eingesetzt (und auch schon vorher in bestimmten Fällen), um die Fortsetzung von Gerichtsverfahren während der Lockdowns zu ermöglichen, da physische Treffen nicht möglich waren. Solche Videoverhandlungen können nur mit der Zustimmung aller Betroffenen vereinbart werden. Nun wurde deren Übernahme in Dauerrecht abgesagt. Kritische Stimmen mahnen dazu, alles so zu lassen, wie es immer war. Nun, wir sind allerdings im Jahr 2021, und wir müssen uns neuen (digitalen) Herausforderungen stellen, wie zum Beispiel der Zurverfügungstellung des digitalen Aktes.

Natürlich sind die Umstände heute anders als in den 1980ern: Wir haben zum Beispiel Social Media, aber diesen neuen, oft unangenehmen Themen müssen wir uns stellen und Lösungen für die Zukunft suchen, anstatt alles zu verbieten. Das Recht auf Öffentlichkeit, also, dass Gerichtsverhandlungen besucht werden können, ist digital an sich einfach abzubilden, zum Beispiel über einen Video-Livestream. Damit wäre eine Verhandlung sogar noch besser abbildbar und würde wohl mehr Öffentlichkeit erzeugen, weil am Gericht heutzutage selten wirklich jemand zuschauen kommt.

Justizministerium richtet Arbeitsgruppe ein

Also warum nicht einfach alle Gerichtsverfahren automatisch streamen? Es besteht die berechtige Angst, dass Teile oder Aussagen aufgezeichnet oder abgefilmt werden und es lächerliche Vorfälle gibt. So passiert zum Beispiel bei einem US-Anwalt, der aufgrund eines Filters auf dem Bildschirm eine Katze war ("I’m not a cat": lawyer gets stuck on Zoom kitten filter during court case). Das ist ein extrem seltener Fall, im Vergleich dazu sieht man von US-amerikanischen Gerichten viel im Internet. Judge Jeffrey Middleton etwa oder der Judge John McBain sind laufend online und stellen sogar Aufnahmen online, da es keine übermäßige Erwartung an die Privatsphäre für Richterinnen- und Zeugenaussagen gibt. Diese Richterinnen beherrschen allerdings auch routiniert ihr digitales Handwerk in der Verhandlung.

Nun hat das Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Videoverhandlung evaluiert. Das ist gut! Es kann viele Gründe gegen die Videoübertragung geben, aber der Schwerpunkt sollte darauf liegen, neue Lösungen für neue Herausforderungen für die Bürgerinnen zu finden. Die Bezahlung der Reisekosten von Rechtsvertretern für eine zehnminütige Gerichtsvorbereitung von Wien nach Innsbruck kann kein Mehrwert für eine Bürgerin sein. Zehn Minuten für die Vorbereitung einer Videoverhandlung zu bezahlen aber sehr wohl. Denn Rechtsprechung muss für Bürgerinnen auch leistbar sein und bleiben, und dazu sollten alle digitalen Möglichkeiten eingesetzt werden.