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Gesundheit als Grundrecht der Kinder

Von Paul Schwarzenbacher

Recht
© adobe.stock / H_Ko

In der österreichischen Verfassung müsste die uneingeschränkte Kinderrechtskonvention umgesetzt werden.


In einem vor kurzem in der Wochenzeitung "Die Furche" erschienenen Gespräch zwischen dem ehemaligen Gymnasialdirektor Christian Schacherreiter und dem Schülersprecher Mati Randow
fordert der Schülersprecher sicheren Präsenzunterricht, um weitere Infektionen von Jugendlichen mit Covid-19 zu verhindern - unter anderem durch die Anschaffung mobiler Luftreiniger. Argumentiert wird dies damit, dass es ein "verfassungsmäßig verankertes Kinderrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" gebe.

Dies erfordert eine klarstellende Vertiefung. Wahr ist, dass Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention Kindern das Recht auf "das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" zusichert. Im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde die Kinderrechtskonvention im Zuge der Ratifizierung vom Nationalrat allerdings nicht als Verfassungsgesetz, sondern als einfaches Bundesgesetz beschlossen. Damit kam eine unmittelbare Anwendung vor Behörden und Gerichten vorerst nicht in Betracht.

Als Österreich 19 Jahre später die Kinderrechtskonvention in innerstaatliches Recht überleitete, sah man sich damit konfrontiert, dass soziale Grundrechte nur sehr abstrakt geregelt wurden - so etwa in Artikel 1, 2 und 6 BVG Kinderrechte ("Schutz", "Fürsorge" und "Beistand"). Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) trat am 16. Februar 2011 in Kraft und übernahm von den 54 Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention nur acht Artikel, davon sechs materiellrechtliche (substanzielle) Bestimmungen. Das Recht der Kinder auf eine bestmögliche Gesundheitsfürsorge wollte Österreich nicht im Verfassungsrang ansiedeln.

Gerade die Pandemie zeigt, dass ein solches Grundrecht auf höchstmögliches Ausmaß an Gesundheit notwendig ist. Sieht man Schule nicht als Verwahrungsanstalt, Präsenzunterricht nicht als Selbstzweck und die Bildungspflicht nicht als Ausdruck staatlicher Macht zum Schaden der Kinder, so folgt daraus, dass ein sicherer Präsenzunterricht (etwa durch breitflächiges Einsetzen von Luftfiltern in Klassenräumen) Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit ist. Um unserer intergenerationellen Verantwortung nachzukommen, bedarf es der Umsetzung der uneingeschränkten Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung. Damit würde unter anderem auch ein "Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" gesichert sein.

Am 14. Oktober 2020 haben einige Abgeordnete des Nationalrats einen Initiativantrag eingebracht, mit dem das BVG Kinderrechte geändert wird. Seitdem ist der Antrag dem Verfassungsausschuss zugewiesen, die Beratungen wurden allerdings noch nicht aufgenommen.

Gründe für die Kindergrundsicherung

Doch nicht nur, was deren Gesundheit betrifft, bräuchten gerade Kinder Unterstützung. Auch, wenn deren Familie von Armut betroffen ist, können sie sich meist nicht so leicht davon befreien: Laut einer OECD-Studie von November 2021 gehört Österreich neben Deutschland zu den Ländern, in denen es als besonders schwierig gilt, aus der Armut der eigenen Familie auszubrechen.

"In der kleinen Welt, in der Kinder leben, gibt es nichts, was sie so feinsinnig aufnehmen und empfinden wie Ungerechtigkeit", sagt der Waisenjunge Pip in Charles Dickens’ "Große Erwartungen". Wozu braucht es also eine Kindergrundsicherung? Eine Kindergrundsicherung ist eine Zusammenfassung der Familienleistungen und soll bewerkstelligen, dass Kinder unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund behandelt werden.

Der Kinderkostenstudie der Statistik Austria zufolge kostet ein Kind einen Haushalt mit zwei Erwachsenen durchschnittlich rund 500 Euro, Alleinerzieher 900 Euro. Wo ist der Bedarf an Unterstützung am größten? Dies ist bei Alleinerziehern, Niedrigverdienern, bei älteren Kindern und Mehrkindfamilien der Fall, da hier staatliche Familienleistungen am wenigsten treffsicher sind.

Deutschland hat erst vor kurzem eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag angekündigt. Worauf konzentriert man sich dort besonders? Dem Koalitionspapier zufolge sind die Grundpfeiler neben der Bildung, Teilhabe und Mobilität auch in der Digitalisierung und Entbürokratisierung zu finden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Elementen bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.

Das Recht auf bestmögliche Entwicklung

Auf welche Rechtsgrundlage würde sich die Kindergrundsicherung in Österreich stützen? In Frage kommen die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und das BVG-Kinderrechte. Nach der UN-KRK ist Artikel 4 (Verpflichtung des Staates zur Einsetzung aller geeigneten Mittel) und Artikel 27 (das Recht auf gute Entwicklung durch das Nötige - vor allem mit Nahrung, Kleidung und einer Wohnung) anwendbar. Das Recht auf bestmögliche Entwicklung ist auch in Artikel 1 des BVG-Kinderrechte geregelt und verbrieft einen individuell einklagbaren Anspruch.

Möchte man öffentlich auf eine kinderfreundliche Gesellschaft hinwirken, so ist die Einführung einer Kindergrundsicherung ein geeignetes Mittel, um das Recht auf bestmögliche Entwicklung zu erreichen. Ein Recht, das allen Kindern zusteht.

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