Egal, ob es kleine Händler oder global agierende Konzerne sind: Wer seine Zielgruppe erreichen möchte, kommt um den eigenen Online-Shop nicht mehr herum. Doch neben der Auswahl an Waren und dem Design der Seite wird oft der rechtliche Aspekt vergessen. Wie man den Shop rechtssicher aufbauen kann und zu den fünf häufigsten Fehlern, die sich bei Online-Händlern finden lassen:

  • Kleine Fehler - fatale Wirkung

Allgemein ist es wichtig, dass der Onlinehändler seinen Informationspflichten nachkommt. Auf seiner Website müssen daher das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung gut erkennbar vorliegen. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in aktueller Fassung vorhanden sein. Fehlen sie oder weisen sie Mängel auf, kann damit ein bereits geschlossener Vertrag unwirksam werden. Zugleich droht in solchen Fällen eine Abmahnung.

  • Sondergesetze beachten
Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. 
- © Dr. Metzner Rechtsanwälte / Spangenberger

Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut.

- © Dr. Metzner Rechtsanwälte / Spangenberger

Neben dem Wettbewerbsrecht ist es für die Online-Händler wichtig, die für ihre Branche sowie für bestimmte Produktgruppen geltenden Sondergesetze einzuhalten. Besonders relevant ist dabei die Health-Claims-Verordnung: Sie verbietet das Bewerben der Waren mit gesundheitlichen Vorteilen, sofern diese nicht wissenschaftlich belegt worden sind. Auch darüber hinaus kann es Probleme geben. Wer seinem Kaffee etwa eine bekömmliche Wirkung andichtet, riskiert gleichfalls eine Abmahnung.

  • Die Bedeutung der Werbung

Eine attraktive Werbung kann den Umsatz erhöhen. Doch Vorsicht, sie darf keine vergleichenden oder unlauteren Aussagen treffen. Die für sie verwendeten Behauptungen sollen den Käufer auch nicht in die Irre führen. Ebenso entscheidend ist beim Versenden von Werbemails, dass diese nur solchen Empfängern zugeschickt werden dürfen, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben. Anderenfalls drohen Abmahnungen.

  • Der Einsatz von Fotos

Als problematisch erweist sich auch die Verwendung von Personen- oder Produktfotos. Vor allem, wenn diese schon seit längerer Zeit scheinbar frei verfügbar im Internet kursieren. Doch nutzt der Shop-Betreiber fremde Bilder, sollte er zumindest die Herkunft klären und eine Erlaubnis zum Einbinden auf seiner Website erfragen. Andernfalls droht ein Bruch des Urheberrechts - und damit die Gefahr hoher Lizenznachforderungen.

  • Die Verwendung von Markennamen

Auf vielen Websites lässt sich die unzulässige Nutzung von Namen erkennen, die zu Marken, Werken oder Firmen gehören. Sei es, dass diese als Domainbezeichnung zum Einsatz kommen. Sei es ebenso, dass diese innerhalb der Website oder im Rahmen einer Werbeanzeige verwendet werden. Doch Vorsicht, im Markenrecht gilt das als Abmahnungsgrund - nicht selten drohen empfindliche Schadensersatzforderungen.

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