Der österreichischen Crowdinvesting-Branche - und damit auch den Investoren - stehen weitreichende Veränderungen bevor. Denn während Crowdinvesting bisher ausschließlich über das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) lief, können Plattformen künftig, sofern sie die strengen Voraussetzungen dafür erfüllen, ihre Dienstleistungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungsdienstleister, ECSP, erbringen.

Dafür ist ein Antrag auf Erteilung einer Konzession bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu stellen. Das AltFG bleibt parallel dazu bestehen. Crowdinvesting-Plattformen müssen sich künftig entscheiden, ob sie weiterhin im Rahmen der bisherigen Regelungen tätig sind oder unter dem Dach der neuen EU-Verordnung. Mehrere heimische Plattformen haben bereits den Antrag bei der FMA gestellt.

Andreas Zederbauer ist Co-Gründer und Vorstand der Immobilien-Crowdinvesting-Plattform dagobertinvest AG und Vorsitzender des Fachausschusses der Crowdinvesting-Plattformen in der WKO. 
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Andreas Zederbauer ist Co-Gründer und Vorstand der Immobilien-Crowdinvesting-Plattform dagobertinvest AG und Vorsitzender des Fachausschusses der Crowdinvesting-Plattformen in der WKO.

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Auch besicherte Darlehen und Wertpapiere vermittelbar

Für Crowdinvestoren wird es im Zuge der Anwendung der neuen EU-Verordnung zu durchaus positiven Veränderungen kommen. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Darlehen ihren Nachrang verlieren werden. Während die hohen Zinsen bei den Projekten für viele Anleger attraktiv sind, haben ihre Forderungen im Fall einer Insolvenz aktuell Nachrang gegenüber anderen Gläubigern, etwa der Bank. Mit der EU-Lizenz können die Plattformen künftig auch besicherte Darlehen und Wertpapiere vermitteln. Damit wird es möglich, bankübliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Bürgschaften zu vereinbaren, was im Fall von Projektverzögerungen einen klaren Vorteil für Anleger darstellt.

Dass die Plattformen bei der Einhaltung der Lizenz durch die FMA kontrolliert werden, bietet Anlegern überdies mehr Sicherheit. Auch dürften sich die Summen, die über Crowdinvesting-Kampagnen finanziert werden, im Zuge der EU-Verordnung erhöhen. Während qualifizierte Nachrangdarlehen bis zwei Millionen Euro zulässig sind, liegt die Grenze für Darlehen und Wertpapiere mit dem EU-Pass bei fünf Millionen Euro.

Chance für österreichische Crowdinvestoren

Aus Sicht von Plattform-Betreibern ist der größte Vorteil der EU-Lizenz, dass Crowdinvesting-Kampagnen künftig viel einfacher in mehreren Ländern gestartet werden können, da die Unternehmen nicht mehr von der Genehmigung in jedem einzelnen Land abhängig sind. Mittelfristig werden sich hier auch Investment-Chancen für österreichische Crowdinvestoren in neuen Märkten ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Neuerungen durch die EU-Verordnung ein Game Changer für die Branche sind.