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Worauf man als Radfahrer achten muss

Von Florian Binder

Recht

Ein Fahrrad im Straßenverkehr muss die Fahrradverordnung erfüllen.


Der Fahrrad-Boom kennt in Österreich aktuell keine Grenzen. Um im täglichen Straßenverkehr auf der sicheren Seite zu sein, gibt es aber einige Dinge, die ein Fahrrad erfüllen muss - zur eigenen Sicherheit, aber auch aus rechtlicher Sicht.

In Wien zeigt sich dieser Boom recht eindrucksvoll an den Investitionen der Stadt: Allein im Jahr 2022 wurden 44 Projekte mit insgesamt 17 Kilometern neuer Radwege in der Bundeshauptstadt umgesetzt. An automatischen Zählstellen wurden im vergangenen Jahr 9,3 Millionen Radfahrer gemessen - ein Rekord. Da es beim Rad-Neukauf aufgrund der gestiegenen Nachfrage und anhaltender Lieferengpässe zu monatelangen Wartezeiten kommen kann, werden wieder vermehrt alte Räder entstaubt und straßenfit gemacht.

Hier lauert allerdings die Gefahr, etwas zu voreilig auf den Drahtesel zu steigen, denn ein Fahrrad, welches im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen wird, muss verkehrssicher sein, die Fahrradverordnung erfüllen, und natürlich muss der Radfahrer, sprich der Lenker, die Straßenverkehrsordnung einhalten.

Ist dies nicht der Fall, kann bei einem Unfall der Radfahrer haften, obwohl die Schuld auf den ersten Blick beim Autofahrer liegt - so geschehen im Juni dieses Jahres, als ein Auto dem Radfahrer den Vorrang nahm und es zu einer Kollision kam. Aufgrund des zu schwachen Fahrradlichts entschied der Oberste Gerichtshof, dass beide Unfallbeteiligten zu je 50 Prozent für den Schaden haften. Insgesamt vermeldete die Statistik Austria im Jahr 2021 9.667 Unfälle mit Radfahrern.

Der Scheinwerfer darf abnehmbar sein

Um vergleichbares Unheil zu vermeiden, schreibt das österreichische Gesetz in der Fahrradverordnung spezifische Vorkehrungen an Fahrrädern vor. Doch auch darüber hinaus gibt es einige Ratschläge, welche Radfahrer beherzigen sollten, um möglichst sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Licht: Zu einem elementaren Teil der Sicherheit auf dem Rad trägt das richtige Licht bei, besonders, wenn man nachts oder bei schlechten Witterungsverhältnissen unterwegs ist. Dabei muss per Gesetz an der Vorderseite des Fahrrads ein Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht und einer Lichtstärke von mindestens 100 cd (Candela) die Straße beleuchten. Der Scheinwerfer darf abnehmbar oder batteriebetrieben sein. Aufpassen sollte man allerdings bei der Einstellung der Frontlichter. Ist das Licht zu hoch eingestellt, wird der Gegenverkehr geblendet. Zu tief eingestellt liefert er dem Radfahrer eine zu kurze Ausleuchtung des Weges.

Das rote Rücklicht muss aus rechtlicher Sicht eine Lichtstärke von mindestens 1 cd haben (entspricht in etwa der Lichtstärke einer Haushaltskerze) und kann im Gegensatz zum Vorderlicht auch ein Blinklicht sein.

Fahrradklingel: Eine "Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen" schreibt das Gesetz für Radfahrer vor, gemeint ist damit die Klingel. Diese Ausrüstung mag auf den ersten Blick banal klingen, doch ist sie äußerst nützlich, um auf sich aufmerksam zu machen, etwa, um gefährliche Situationen am Fahrradweg rechtzeitig zu entschärfen.

Reflektoren: Um für andere Verkehrsteilnehmer - speziell Autofahrer - bei jedem Wind und Wetter gut sichtbar zu sein, müssen an bestimmten Stellen des Fahrrads Reflektoren angebracht sein. Diese müssen folgendermaßen positioniert sein, um auch aus allen möglichen Winkeln bestmöglich wahrgenommen werden zu können:

Mindestens vier Speichenreflektoren

Vorne: Idealerweise sollte zusätzlich zum Scheinwerfer direkt unter dem Lenker noch ein Reflektor angebracht sein.

Hinten: Auf der Rückseite des Fahrrads ist ein Rückstrahler ebenfalls unabdingbar, idealerweise sind es zwei an der Zahl - einer, der direkt am Gepäckträger angebracht ist, und einer am Rahmen. In der Regel sind diese rot.

An den Laufrädern: Speichenreflektoren sollten mindestens vier vorhanden sein, je zwei am Vorder- und zwei am Hinterrad. Alternativ können auch durchgehende Reflexstreifen am Reifen verwendet werden.

An den Pedalen: An den Pedalen müssen ebenfalls gelbe Reflektoren angebracht sein.

Regelmäßige Wartung: Während die genannten Vorkehrungen beziehungsweise Ausrüstungsgegenstände noch relativ einfach selbst zu überprüfen und installieren sind, wird es rund um die technischen Aspekte eines Rads, wie etwa die Bremsen oder die Gangschaltung, für Laien schon deutlich kniffliger. Daher sollte vor Inbetriebnahme eines alten Fahrrads unbedingt ein Termin in einer Werkstatt ausgemacht werden, um sicherheitsrelevante Teile am Fahrrad zu überprüfen. Generell empfiehlt es sich, einmal jährlich das Fahrrad von einem Profi durchchecken zu lassen.

Dasselbe gilt übrigens für Kinderräder. Auch hier sollte das Service nicht zu kurz kommen, speziell, wenn das Fahrrad innerhalb der Familie weitergegeben wird.

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