Große Digital- und Technologieunternehmen mit überragender internationaler Marktmacht sind in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Nun befasst sich auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit diesem Bereich. Speziell geht es aktuell um Online-Bestellplattformen für Speisen und Getränke, die insbesondere durch die Corona-Pandemie auch in Österreich zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Auch, weil sie Gastronomiebetriebe als Vertriebsplattform nutzen.
Seit dem Marktaustritt von UberEats stellen Mjam und Lieferando in Wien die beiden einzigen wesentlichen Anbieter dar, wo Gastronomen, Zusteller und Endkunden aufeinandertreffen. Die Wettbewerbsprüfer legen unter Verweis auf das Verbot von Preiskartellen auch für kleine Märkte nun ihr Augenmerk auf mögliche wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit der hohen Marktkonzentration:
Ausschließlichkeitsbindungen;
Meistbegünstigungsklauseln;
Selbstbevorzugung plattformeigener Produkte;
intransparentes oder diskriminierendes Ranking;
Eintrittsbarrieren für potenzielle Marktteilnehmer;
Wechselkosten für Restaurants und Endkunden;
sonstige Einschränkungen in der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit.
Sollten sich bei der Untersuchung durch die BWB konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten ergeben, ist ein Vorgehen mit anderen Ermittlungsinstrumenten beziehungsweise die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich.
Um ein klares Verständnis der Funktionsweise der Plattformen zu erlangen und zu beurteilen, ob es Hindernisse für einen funktionierenden Wettbewerb gibt, startet die BWB jetzt eine Befragung von Wiener Restaurants und Gastronomiestätten im Rahmen der neuen Marktuntersuchung und bittet auch um Hinweise zu wettbewerblichen Probleme anonym (als Whistleblower) oder via E-Mail (wettbewerb@bwb.gv.at).
Abgeschlossen ist bereits eine Untersuchung der BWB in Ried im Innkreis. Dort war gegen fünf Gastronomiebetriebe, die nur wenige Gehminuten voneinander entfernt sind, der Verdacht kartellrechtswidriger Preisabsprachen geäußert worden. In einem Zeitungsartikel war die Rede davon, dass die Geschäftsinhaber "gemeinsam zum Schluss gekommen" seien, "ihre Speisen jeweils auf den gleichen Preis zu erhöhen". Weil ersichtlich war, dass mehrere Speisearten - Kebab, Burger, Pizza und Ähnliches - jeweils zum selben Betrag angeboten wurden, übermittelten die Wettbewerbsprüfer ein Abmahnungsschreiben, in dem ausdrücklich klargestellt wurde, dass Preisabsprachen, Kunden- und Marktaufteilungen sowie auch der Austausch wettbewerbssensibler Informationen nach dem Kartellgesetz untersagt sind.