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Jenseits aller Belastungsgrenzen

Von Christian Haider

Recht

Am Bundesfinanzgericht herrscht akute Personalnot -sowohl beim richterlichen als auch beim administrativen Personal.


Am 2014 gegründeten Bundesfinanzgericht sollen eigentlich 226 Richter arbeiten. Sie sollen über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen sowie gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben entscheiden (z.B. Einkommens-, Lohn-, Körperschafts- und Umsatzsteuer, Familienbeihilfe). Schon bei der Gründung musste das Bundesfinanzgericht eine große Menge Akten von den unabhängigen Finanzsenaten übernehmen. Hinzu kamen neue Aufgaben wie die Wiener Landes- und Gemeindeabgaben, die zu keiner Aufstockung der Richterstellen führte. Ein breites Tätigkeitsfeld, verbunden mit dem Umstand, dass es letztlich immer auch "ums Geld" geht.

Solange ein Verfahren nicht entschieden ist, bedeutet das in der Regel, dass Steuern und Abgaben nicht bezahlt werden, Strafen nicht eingehoben werden. Kurz gesagt: Dem Staat entgeht Geld, wenn Verfahren lange dauern.

Man könnte meinen, dies führt dazu, dass alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Bundesfinanzgericht seinen Aufgaben schnell und effizient nachkommen kann. Die Realität sieht leider anders aus. Derzeit sind nur noch 216 Richter tätig, weitere sieben werden noch heuer ihren Ruhestand antreten, lediglich vier Stellen werden - entgegen ausdrücklicher gesetzlicher Regelung - nachbesetzt. An geeigneten Interessenten mangelt es nicht, wie das Bewerbungsverfahren für die ausgeschriebenen Stellen zeigte.

Würde ein Richter am Bundesfinanzgericht die Akten strikt nach dem zeitlichen Einlangen erledigen, müssten Sie, wenn Sie heute eine Beschwerde gegen ihren Einkommenssteuerbescheid erheben, damit rechnen, dass dieser Akt erst in etwa zwei Jahren bearbeitet wird. Gut für Sie, wenn Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen, schlecht, wenn Sie ein Guthaben zu erwarten haben. Tatsächlich können nicht alle Akten nach dem Zeitpunkt des Einlangens bearbeitet werden, sondern müssen aus verschiedenen Gründen manche Beschwerden vorrangig erledigt werden, etwa, wenn ansonsten Verjährungsfolgen drohen. Das führt dann zwangsläufig dazu, dass gar nicht so wenige Beschwerden mehr als zwei Jahre lang unerledigt bleiben.

Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass es auch am administrativen Personal mangelt. Es fehlen Kanzleimitarbeiter, Schreibkräfte und juristische Mitarbeiter. Das führt dazu, dass Richter neben ihrer Entscheidungstätigkeit auch in hohem Maß mit administrativen Tätigkeiten befasst sind, wie dem Tippen von Entscheidungen oder der Aufbereitung von Entscheidungen für die Veröffentlichung. Effizienz sieht anders aus.

Mehr Arbeit,Rückstände bleiben

Niemand kann ernsthaft erwarten, dass Richter mehr und neue Aufgaben bewältigen können und gleichzeitig die seit der Gründung des Bundesfinanzgerichtes bestehenden Rückstände abbauen. Das wäre mit der Erwartung vergleichbar, dass man einen Trichter nur mehr und mehr befüllen und gleichzeitig den Hals verengen müsste, um die Gefäße schneller zu füllen. Das Motiv, aus dem das Bundesfinanzgericht in eine Situation jenseits aller Belastungsgrenzen gedrängt wird, bleibt im Dunkeln.

Abhilfe könnte durch das zuständige Finanzministerium leicht geschaffen werden. Es wäre schon viel getan, wenn alle freien Richterplanstellen sofort nachbesetzt werden und für eine ordentliche Ausstattung mit juristischen Mitarbeitern Sorge getragen würde. Dass das möglich und zielführend ist, zeigt ein Blick über den Tellerrand zum Bundesverwaltungsgericht, wo dies heute bereits Realität ist.

Die gute Nachricht kommt zum Schluss: Die Qualität der Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes ist mehr als ordentlich. Beinahe 98 Prozent der Entscheidungen aus 2015 sind endgültig, das heißt, sie wurden nicht mehr vor einem Höchstgericht angefochten. Im Jahr 2015 hat das Bundesfinanzgericht insgesamt über 15.659 Rechtsmittel entschieden.

Gastkommentar

Christian Haider

ist Vorsteher des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur und Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD.