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Das Monster ist weg - ein neues kommt

Von Wolfgang F. Vogel

Recht
Wolfgang F. Vogel studierte Rechtswissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft und Geschichte und ist derzeit für eine Unternehmensgruppe tätig, die sich bemüht, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Umwandlung der Notstandshilfe in eine Art Mindestsicherung bringt den Regress durch die Hintertür zurück.


Mit Recht wird der Pflegeregress als Monster bezeichnet. Aber es ist nicht gänzlich besiegt. Der Geschenknehmerkostenersatz - so heißt das im schönen Juristendeutsch - könnte sogar als Untoter eine prächtige Wiedergeburt erleben. Dem Pflegeregress hat der Verfassungsgesetzgeber nur im Bereich der stationären Pflege den Garaus gemacht. Bei allen anderen Leistungsbereichen, die in der Sozialhilfe erfasst werden, kann derjenige, der von einer Vermögensverschiebung eines später Hilfebedürftigen begünstigt ist, sehr wohl zur Kasse gebeten werden.

Und da gibt es plötzlich ein Feld, das ein politisches Hoffnungsgebiet ist: die Mindestsicherung. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Notstandshilfe durch die Mindestsicherung ersetzt werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied, auch wenn es in vielen Fällen finanziell gar keinen so großen Unterschied macht. Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung, die Mindestsicherung ist eine Sozialhilfe, die vom Staat kommt. Und der ist jetzt schon ganz schön strapaziert.

Es ist ja schließlich gesellschaftliche Konvention. Zuerst wird das zur Existenzsicherung herangezogen, was jemand durch Erwerbsarbeit verdient - oder eben, wenn eine Versicherung das Arbeitseinkommen ersetzt. Wenn das ausgeschöpft ist, muss das Vermögen verwertet werden, und der Staat greift insofern ein, als er bei der Mindestsicherung in Vorlage tritt und so verhindert, dass Vermögen verschleudert werden muss. Und was verbleiben darf, ist weitgehend Ermessenssache. Das Haus ja, eine Villa nein. Das Auto, wenn man es braucht, um vielleicht doch wieder einmal eine Arbeit aufzunehmen.

Wie dem auch sei: Zugegriffen kann nur auf das werden, was im Augenblick da ist. Die Mindestsicherung muss sogar dann gewährt werden, wenn der jetzt Hilfesuchende sein Vermögen verschleudert und verschenkt hat. Nur wenn er das getan hat, um Sozialhilfe zu bekommen, wenn also in Schädigungsabsicht gehandelt worden ist, wäre das Rechtsgeschäft nichtig. Davon hat aber der Sozialhilfeträger eigentlich nichts, denn hier müssten aufwendige Verfahren geführt werden.

Einfacher ist da schon der § 947 ABGB, der "Widerruf der Schenkung wegen Bedürftigkeit". Er bringt nur nicht sehr viel: Der Geschenkgeber kann vom Geschenknehmer bloß den gesetzlichen Zins vom Wert der Schenkung verlangen. Letztlich ist das auch der Grund, warum der Pflegeregress abgeschafft wurde: ein Monster, das viel Aufwand bei geringem Nutzen verursacht.

Wenn jetzt ein Regress durch die Türe der Mindestsicherung wieder hereinkommt, zwingt es geradezu die Sozialhilfeträger, diese neuen Quellen - seien sie auch noch so unergiebig - zu fassen und zu nutzen. Und das in jedem Bundesland auf eine eigne Weise.