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"Eine scharfe Waffe" für die Verbraucher

Von Rosa Eder-Kornfeld

Recht
Betrug bei der Abgasmessung: "Dieselgate" wird die VW-Juristen noch lange beschäftigen.
© Patrick Pleul

EU will ab 2019 Sammelklagen ermöglichen.


Wien. Dass bei VW der Lack ab ist, wusste man spätestens Mitte September 2015. Damals wurde öffentlich, dass der Konzern Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda unzulässig manipuliert hatte, um den Stickoxid-Ausstoß bei Abgastests zu senken. "Dieselgate" schlug riesige Wellen, doch zumindest in den USA konnte VW die Affäre mit Milliarden-Vergleichen mit Autobesitzern weitgehend abhaken.

Die Verbraucher in Europa haben bis jetzt nichts bekommen. Eine Sammelklage nach Art der amerikanischen "Class Action" gibt es nämlich in den europäischen Staaten nicht. Überhaupt gibt es auf diesem Gebiet bisher keine EU-einheitliche Regelung.

Behelfslösung für Massenansprüche in Österreich

In Österreich behilft man sich mit einem Konstrukt, bei dem üblicherweise der Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Bundesarbeitskammer als Kläger auftreten und die Ansprüche, die ihnen von geschädigten Konsumenten zuvor abgetreten wurden, im eigenen Namen einklagen. Die "Sammelklage österreichischer Prägung" wurde vom VKI gemeinsam mit dem Wiener Rechtsanwalt Alexander Klauser entwickelt. Es handle sich dabei aber um eine Behelfslösung und kein echtes, kollektives Rechtsschutzinstrument zur effizienten Durchsetzung massenhafter Ansprüche, sagt Klauser im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Nicht zuletzt aufgrund des VW-Skandals hat die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Vera Jourová, kürzlich den Entwurf einer "Richtlinie zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" vorgelegt. Der Entwurf wurde mit mehreren anderen Vorhaben der Kommission als "New Deal for Consumers" vorgestellt und hat auf Unternehmerseite schon für viel Aufregung gesorgt.

Laut Klauser handelt es sich bei der vorgesehenen Verbandsklage um ein "echtes kollektives Rechtsschutzinstrument" in Form einer Massen- oder Sammelklage, bei der nicht mehr jeder einzelne Anspruch geprüft und entschieden werden müsse, sondern bei der das Gericht mit bindender Wirkung für alle betroffenen Ansprüche in einem einzelnen Verfahren die gemeinsamen Fragen entscheidet. "Es kann ein Feststellungsurteil erlassen werden, das für alle betroffene Fälle bindende Wirkung hat", so Klauser.

Mit der EU-Sammelklage soll auch bewirkt werden, dass die Verjährung für alle gleichgelagerten Ansprüche gehemmt wird. Die österreichische Sammelklage unterbricht die Verjährung nur für jene Verbraucher, die sich ganz konkret der Klage angeschlossen haben und ihre Ansprüche dem Sammelkläger abgetreten haben. Die europäische Lösung sei daher insofern eine Verbesserung für die Verbraucher, als Unternehmen in Österreich manchmal darauf setzen, dass sich nicht alle Geschädigten der Klage anschließen. "Sie ziehen das Verfahren in die Länge und hoffen, dass bis zum Ergehen des Urteils die Ansprüche all jener, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen und auch nicht individuell geklagt haben, erloschen sind." So eine Verzögerungstaktik koste aber viel Zeit und Geld.

Die Angst vor "amerikanischen Verhältnissen" sei unbegründet, sagt Klauser. Die EU-Verbandsklage darf nach den Plänen der EU-Kommission nicht von jeder beliebigen Organisation, hinter der ein Anwalt steht, eingebracht werden, sondern nur "qualifizierte Einrichtungen" sollen dazu berechtigt werden. "In Österreich und in den meisten anderen Ländern in der EU wird es Anwälten weiterhin verboten sein, auf Basis eines reinen Erfolgshonorars zu arbeiten", betont er. In den USA finanziert die für die Sammelklage zuständige Anwaltskanzlei alles vor und verlangt dafür am Ende einen bestimmten Prozentsatz der erstrittenen Schadenssumme.

Außerdem gibt es in Europa grundsätzlich keinen Strafschadenersatz ("punitive damages"). Das sprichwörtliche "Ambulance Chasing" - Anwälte fahren nach Unfällen Rettungsautos hinterher und versuchen, Verletzte als Klienten zu gewinnen - werde es daher in der EU auch weiterhin nicht geben.

"Qualifizierte Einrichtungen" sollen auch das Recht erhalten, dass der Unternehmer die wesentlichen Beweismittel offenlegen muss. "Das ist natürlich eine scharfe Waffe, denn derzeit muss der Kläger schauen, wo er seine Beweismittel herbekommt." Bei grenzüberschreitenden Verstößen wie bei VW soll es möglich werden, dass die Einforderung von Ansprüchen in einem einzigen Land gebündelt werden kann.

Momentan gehe jedes Land individuell mit dem Problem um. Als sehr pragmatisch und bewährt bezeichnet Klauser den niederländischen "Sammelvergleich", der ebenfalls als ein Vorbild für den Kommissionsvorschlag gedient hat. Verbraucherorganisationen können sich dabei mit Unternehmen auf einen Vergleich einigen, der vom Gericht genehmigt und sodann veröffentlicht wird. Jeder auf gleiche Weise geschädigte Konsument sei dabei automatisch miterfasst. Wer mit dem Vergleich nicht zufrieden ist, kann ein Opt-out erklären und seine Ansprüche individuell geltend machen.

Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) wird den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission eingehend prüfen, wie er am Donnerstag in der Fragestunde des Nationalrats sagte. Peter Kolba (Liste Pilz) wollte wissen, ob Blümel den Richtlinienvorschlag unterstützen werde, insbesondere im Rahmen der EU-Präsidentschaft.

Anmeldefrist fürVKI-Aktion endet am 20. Mai

In Österreich sind vom VW-Abgasskandal rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Verbraucher können ihre Forderungen an den VKI abtreten, der in einer Sammelklagen-Aktion vor Gericht 20 Prozent Wertminderung einklagen will. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich noch bis Sonntag, 20. Mai 2018, auf www.verbraucherrecht.at gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrags anmelden. Die Ansprüche verjähren per 18. September 2018, teilt der VKI mit.