Verdächtig erschien Plagiatsjäger Weber auch die Herkunft des Titels "Univ.-Prof." Recherchen bei mehreren Universitäten in Österreich und Südtirol ergaben, dass Giacomuzzi diesen Titel gar nicht tragen darf. "An der SFU ist Dr. Giacomuzzi weder auf eine Professur berufen worden noch ist ihm der Titel eines Professors verliehen worden", heißt es in einer Mail des Dekans der Sigmund-Freud-Privatuniversität an Weber. Bis Ende April schien die SFU noch zusammen mit dem Namen von Giacomuzzi in der SV-Liste auf. Nun ist der Name des Gerichtspsychologen plötzlich komplett von der Liste verschwunden. Giacomuzzi hat sich von der Liste streichen lassen, heißt es beim Landesgerichts Innsbruck. Offenbar wollte er dem Gericht zuvorkommen, das ein Überprüfungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Das Verfahren wurde eingestellt, das Landesgericht ist nicht mehr zuständig. Mitte Mai ist auch auf der Website des Hauptverbandes sein Name verschwunden. Zu den Vorwürfen angesprochen, wollte Giacomuzzi gegenüber der "Wiener Zeitung" trotz mehrmaliger Nachfragen nicht Stellung beziehen.

"Die Welt will betrogen werden. Die Lüge hat heute schon fast eine Ebene erreicht, die der der Wahrheit entspricht." Diese Worte stammen von Giacomuzzi selbst – aus einem Zeitungsartikel über Hochstapler.

Abschreiben ist kein Delikt bei Gutachten

Obwohl Weber von Giacomuzzi geklagt wurde, nahm er auch seine Habilitationsschrift unter die Lupe. Die Hälfte hat er bereits geprüft. Das Fazit fällt eindeutig aus: In der Habilitationsschrift wurde werkprägend plagiiert. Noch mehr als in der Dissertation. "Die Habilitation müsste aberkannt werden", fordert Weber. "Bei Plagiaten gibt es keine Verjährung."

Der Plagiatsgutachter prüft regelmäßig wissenschaftliche Arbeiten. Seine Auftraggeber wollen anonym bleiben. Welche Intention sie verfolgen, weiß Weber nicht. Er entlarvte er inzwischen ein Dutzend akademische Titel als Schwindel. Doch einen Fall wie Giacomuzzi hatte er noch nie. "Bei Habilitationsschriften wird eigentlich vorausgesetzt, dass vorher schon wissenschaftlich gearbeitet wurde", sagt der Plagiatsgutachter. Offenbar hat Giacomuzzi erneut die nötige Sorgfalt vermissen lassen.

Wenig Mühe gemacht haben dürfte sich auch eine Kinderpsychologin aus Klagenfurt. Die gerichtlich zertifizierte Sachverständige plagiierte in einem Gutachten über eine Pflegschaftssache bei einem minderjährigen Kind. Pikant ist dabei, dass sie nicht nur von anderen Gutachten, Web-Sammlungen und journalistischen Texten abgeschrieben hat, sondern auch von deutschen Gerichtsurteilen. Die inhaltliche Qualität des Gutachtens scheint fragwürdig. Weber schreibt in seinem Gutachten dazu: "Das gegenständliche Gutachten entspricht in der Summe keinesfalls den wissenschaftlichen Grundstandards der psychologischen Wissenschaft." Gelistet ist die Gerichtspsychologin am Landesgericht Klagenfurt. Dort weiß man nichts von derartigen Vorwürfen. Eine Anzeige gegen sie liegt nicht vor. Die Psychologin war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.