Folgen hat die Sachverständige vermutlich keine zu befürchten. Denn es gibt kein Delikt für ein abgeschriebenes Gutachten. "Den Sachverhalt des Plagiats im Gerichtssachverständigenverfahren gibt es nicht, weder im Eid, noch im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz gibt es eine Stelle", sagt der Plagiatsprüfer. "Man geht davon aus, dass der Sachverständige über jeden Zweifel erhaben ist", kritisiert er die Praxis.
Was ist von einem Sachverständigen zu halten, der seinen akademischen Titel offenbar erschlichen hat? Welche Qualität kann ein Gutachten haben, in dem Textstellen einfach abgeschrieben wurden? Was sagen diese Fälle über das österreichische Sachverständigenwesen aus?
Expertise für jeden Lebensbereich
"Die Richter sind verpflichtet, dem Präsidenten des Gerichts Entziehungsgründe zu melden", sagt Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts Wien und Syndikus des Hauptverbandes der Sachverständigen. Giacomuzzi selbst zog die Notbremse – nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Doch warum passierte in seinem Fall so lange nichts? Plagiatsjäger Weber hat eine Vermutung. "Die Gerichte befürchten, dass Gutachten angefochten werden." Die Rechtsanwältin Liane Hirschbrich glaubt, dass die Justiz die Folgen fürchtet, wenn bekannt wird, dass ein Sachverständiger nicht qualifiziert ist. "Dies könnte nämlich zur Folge haben, dass viele Fälle neu aufgerollt werden müssten."Laut Manfred Ainedter, Präsident der Vereinigung der österreichischen Strafverteidiger, seien die betroffenen Sachverständigen jedenfalls "sofort aus der Liste zu streichen".
Rund 9370 eingetragene Sachverständige in rund 700 Fachgebieten gibt es in Österreich. Von Abfallwirtschaft bis Zuckerbäckerwaren. Für jeden Bereich gibt es die nötige Expertise. In der Praxis verlassen sich Richter auf die Sachverständigen. Sie geben sogar die Richtung vor. "In der Regel ist es so, dass die Richter meistens das befolgen, was der Sachverständige sagt", sagt Christina Kolbitsch. Die Anwältin mit Schwerpunkt im Ehe- und Familienrecht misst den Sachverständigen eine elementare Rolle zu. Denn Richter greifen auf Gutachter zurück, von denen sie wissen, welche Meinung sie haben. Gerade in Pflegschaftsverfahren wirken sich die Entscheidungen des Gutachters auf die Eltern und Kinder aus. Die Meinung des Gutachters hingegen zu hinterfragen, ist in der Praxis extrem schwierig. Privatgutachten kosten viel Geld. Und es gibt noch eine Hürde. "Selbst, wenn ein Privatgutachter das gerichtliche Gutachten zerpflückt, kann es der Richter trotzdem abschmettern", sagt Kolbitsch. Wer mit Menschen redet, die täglich mit Gutachtern zu tun haben, bekommt den Eindruck, als wären Gutachter sakrosankt.
Um in Österreich Gutachter zu werden, muss man eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Person muss Sachkunde und Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts kennen, vertrauenswürdig sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. "Ein Sachverständiger muss kein Wissenschafter sein", sagt Schmidt. Doch laut dem Eid, den sie ablegen, müssen sie auf Gott, den "Allmächtigen und Allwissenden" schwören; das Gutachten "nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) angeben". Wissenschaftlich zu arbeiten, gehört also zu den Standesregeln.
Nur selten Probegutachten
Bevor man in die Sachverständigenliste aufgenommen wird, wird geprüft. "Nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten" dürfen laut Website des Hauptverbandes verwendet werden. Ein Richter und zwei Fachleute bilden eine Prüfungskommission. Sie kann veranlassen, dass der Prüfling ein Probegutachten erstellt. De facto wird es aber nur selten verlangt. "Das ist eine große Mühe, die sich die Kommission damit antut", beklagt Schmidt. 100 Euro erhalten die Kommissionsmitglieder pro Prüfungskandidat. Der zeitliche Aufwand, es von allen zu verlangen, wäre "völlig unrealistisch".
Für manche Berufsgruppen ist es ohnehin Pflicht. Für Gutachter etwa, die Unfälle rekonstruieren. Auch Psychologen und Psychotherapeuten müssen ein Probegutachten anfertigen. Alt- und Gebrauchtwarenhändler etwa müssen anhand von Fotos den Wert von Preziosen bestimmen. Doch nicht für alle Berufsgruppen gelten die gleichen Aufnahmeregeln. Ärzte, Psychologen, Ziviltechniker und Wirtschaftstreuhänder sind von der Sachkundeprüfung befreit. Hier zeigt sich der Verband kritisch. Denn die Zertifizierung wird als umfassende Beurteilung verstanden, von der keine Berufsgruppen ausgenommen werden sollten. "Man sollte allgemein prüfen und nichts anrechnen", sagt Schmidt.
Nach der Prüfung wird man als beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger gelistet. Erst fünf Jahre später wird wieder geprüft, ob die Voraussetzungen immer noch erfüllt werden. Bei dieser sogenannten Rezertifizierung werden Richter, die ein Gutachten des Sachverständigen in Auftrag gegeben haben, um eine Stellungnahme gebeten. Der Präsident des Gerichts fragt, ob sie mit dem Gutachten zufrieden waren, ob das Gutachten schlüssig war, ob es pünktlich eingelangt ist und ob es Mängel gab. Der falsche Ansatz, findet die Rechtsanwältin Hirschbrich. "Die Gutachten müssten vielmehr stichprobenartig von einem Experten überprüft werden." Eine Vorschrift dafür gibt es jedoch keine. Wie geprüft wird, hängt vom jeweiligen Präsidenten des Gerichts ab. Dahinter sieht die Strafverteidigerin ein viel grundlegenderes Problem. "Die Richter ziehen einen Sachverständigen dann bei, wenn sie selbst nicht die notwendige Fachkunde haben. Daher können die Richter auch nur eingeschränkt die Richtigkeit des Gutachtens prüfen."
Von der Sachverständigenliste gestrichen zu werden, kommt nur selten vor. 2016 gab es laut Justizministerium 1315 Rezertifizierungsverfahren – die Zahlen wurden erstmals für dieses Jahr erhoben. Von diesen Verfahren wurden österreichweit nur sechs negativ erledigt. Zum Teil ist es aber zu Antragszurückziehungen gekommen, weil sich abgezeichnet hat, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wie viele Rückzieher es gab, konnte das Justizministerium nicht statistisch erfassen. Interessant sind jedoch die Gründe für die negative Erledigung: überlange Dauer der Gutachtenserstattung, fehlende Versicherungsdeckung, Wegfall der Vertrauenswürdigkeit und mangelnde Qualität.