Woran ist jemand gestorben? Soll Vater oder Mutter das Sorgerecht des Kindes zugesprochen werden? Ist der Mörder psychisch krank? Ist es vertretbar, einen Flüchtling nach Afghanistan abzuschieben? Fragen wie diese werden vor Gericht von Sachverständigen beantwortet.

Sachverständige sind im Rechtsstaat unverzichtbar. In ihren Brotberufen sind sie angesehene Chefärzte, Diplom-Ingenieure, Psychologen. Sie leihen dem Gericht ihre spezielle Expertise, sollte diese gebraucht werden. Richter, Staatsanwälte, Angeklagte, Opfer verlassen sich auf ihr Wissen und ihre Objektivität. Die Entscheidung im Gerichtssaal fällt schlussendlich der Richter. Doch die Gutachten der Sachverständigen beeinflussen sein Urteil maßgeblich. Ihre Aussagen sind so gut wie unanfechtbar.
Sachverständige haben enorme Macht und Verantwortung. 122.574 Mal wurden sie im Jahr 2017 von österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften bestellt. Kaum ein Zivil- oder Strafverfahren kommt ohne ihr Fachwissen aus. Was aber wenn ein Gutachter lügt? Wenn er gar nicht so kompetent ist, wie er vorgibt zu sein? Was, wenn Menschen auf Grundlage des Gutachtens eines Hochstaplers jahrelang hinter Gitter müssen, das Sorgerecht für ihr Kind verlieren, zurück in den Krieg geschickt werden?
In den vergangenen Monaten sind immer wieder Fälle aufgetaucht, die auf gravierende Missstände im Sachverständigenwesen hindeuten: erschlichene akademische Titel, abgeschriebene Gutachten, mangelnde Qualifikationen.
Plötzlich von Liste verschwunden
Im Juni 2017 wurde etwa bekannt, dass der Gerichtspsychologe Salvatore Giacomuzzi wesentliche Teile seiner Dissertation abgeschrieben hat. Er war lange als "Univ.Prof d. Sigmund Freud Privatuniversität MMag. DDr." als Sachverständiger des Landesgerichts Innsbruck gelistet. Sein Name tauchte auch bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren wie bei dem gegen den Amokfahrer von Graz oder dem Missbrauchs-Prozess gegen das Kloster Mehrerau auf. Zahlreiche Medien zitierten ihn.
Er hat, wie es der Plagiatsjäger Stefan Weber in seinem Gutachten formuliert, "in Täuschungsabsicht" ohne Quellenangaben abgeschrieben. Weber setzte die Universität Innsbruck davon in Kenntnis. Giacomuzzi hat dort 2001 seine Doktorarbeit verfasst. Die Universität muss solchen Vorwürfen, wie gesetzlich vorgesehen, nachgehen. Schließlich geht es um die Entscheidung, ob ein akademischer Grad aberkannt wird. Die Uni hält sich dazu jedoch bedeckt: "Auf konkrete Anfragen kann aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes nicht eingegangen werden." Nachsatz vom Pressesprecher: "Diese Verfehlungen müssen schon gravierend sein, damit es zur Aberkennung kommt."